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Ein medizinischer Mitarbeiter transportiert eine Organspendebox © AdobeStock/Robert Kneschke (Symbolbild)
Organspende
DSO: „Organspende-Register ist nicht niedrigschwellig genug“
Das Organspende-Register ist gestartet. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) in Frankfurt begrüßt die Reform, fordert aber weitere Verbesserungen.
Organspendeausweis, Patientenverfügung oder per selbstverfasstem Schriftstück: Menschen in Deutschland konnten bisher nur analog verfügen, ob sie nach ihrem Ableben Organe spenden wollen oder nicht. Mit dem am Montag (18. März) gestarteten Organspende-Register ist eine weitere Methode hinzugekommen. Die Bundesregierung erhofft sich mit diesem Schritt, dass mehr Menschen eine schriftlich festgehaltene Entscheidung für oder gegen eine Organspende treffen.
Info
Wie funktioniert das Online-Register?
Seit 18. März ist das Portal www.organspende-register.de beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erreichbar. Dort kann man sich mittels der Online-Ausweisfunktion (eID) eintragen. Als nächstes sollen zum 1. Juli Kliniken, die Organe entnehmen, im Register Willenserklärungen der Patienten suchen und abrufen können. Bis spätestens 30. September soll es möglich sein, sich auch über Apps der Krankenkassen online einzutragen.
Eintragen kann sich jeder freiwillig ab 16 Jahren. Die Einträge können geändert und jederzeit gelöscht werden. Es gilt – ob auf Papier oder digital – immer die jüngste Erklärung. Um sich online zu registrieren, ist ein Personalausweis im Scheckkartenformat mit aktivierter Online-Funktion vonnöten. Dazu braucht man ein NFC-fähiges Smartphone oder Tablet zum drahtlosen Datenaustausch oder ein Kartenlesegerät für Computer.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) setzt sich nach wie vor für eine grundlegendere Reform ein: Laut dem Sozialdemokraten sollten alle als Spender gelten, außer es werde widersprochen. Die sogenannte Widerspruchslösung sei jetzt alternativlos, um die Probleme zu lösen. Im Register sieht er dafür eine „perfekte Vorbereitung“, da dort ein Widerspruch verlässlich unbürokratisch eingetragen werden könne.
DSO in Frankfurt begrüßt Reform, fordert aber weitere Anpassungen
Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) begrüßt die Einführung des Online-Registers. „Das Register ergänzt und optimiert die bereits bestehenden Möglichkeiten, den eigenen Willen zum Beispiel in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung zu dokumentieren“, sagte Axel Rahmel, medizinischer Vorstand der DSO in einer Mitteilung. Das Register bringe Sicherheit, falls etwa ein Organspendeausweis verloren gehe. Zudem entlaste es die Angehörigen, wenn die Entscheidung des Verstorbenen festgehalten sei.
Dass nun mehr Menschen Ja zur Organspende sagen, wird allerdings bezweifelt. In anderen Ländern hätten, so sagte Rahmel weiter, Organspende-Register nicht zu einem sprunghaften Anstieg der Spendewilligen geführt. Häufig würden sich die Menschen registrieren, die sich bereits für oder gegen eine Organspende entschieden hätten. Ziel müsse es jedoch sein, Menschen ohne Meinung zum Thema zu erreichen.
DSO: Online-Register müsse niedrigschwellig sein
Rahmel forderte, dass der Zugang zum Register „möglichst niedrigschwellig“ sein sollte. Angesichts der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen sei dies momentan nicht zu erwarten. Deshalb müsse die Einführung des Registers umfassend kommunikativ begleitet werden.
Die zeitgleiche Aufklärungskampagne und die mediale Berichterstattung würden das Thema Organspende wieder in den Mittelpunkt der Gesellschaft rücken, sagte Rahmel. „Wir hoffen, dass sich hierdurch viele Bürgerinnen und Bürger mit dem Thema Organspende persönlich, in der Familie oder im Freundeskreis auseinandersetzen, eine Entscheidung treffen und diese dann auch dokumentieren.“
Wie funktioniert das Online-Register?
Seit 18. März ist das Portal www.organspende-register.de beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erreichbar. Dort kann man sich mittels der Online-Ausweisfunktion (eID) eintragen. Als nächstes sollen zum 1. Juli Kliniken, die Organe entnehmen, im Register Willenserklärungen der Patienten suchen und abrufen können. Bis spätestens 30. September soll es möglich sein, sich auch über Apps der Krankenkassen online einzutragen.
Eintragen kann sich jeder freiwillig ab 16 Jahren. Die Einträge können geändert und jederzeit gelöscht werden. Es gilt – ob auf Papier oder digital – immer die jüngste Erklärung. Um sich online zu registrieren, ist ein Personalausweis im Scheckkartenformat mit aktivierter Online-Funktion vonnöten. Dazu braucht man ein NFC-fähiges Smartphone oder Tablet zum drahtlosen Datenaustausch oder ein Kartenlesegerät für Computer.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) setzt sich nach wie vor für eine grundlegendere Reform ein: Laut dem Sozialdemokraten sollten alle als Spender gelten, außer es werde widersprochen. Die sogenannte Widerspruchslösung sei jetzt alternativlos, um die Probleme zu lösen. Im Register sieht er dafür eine „perfekte Vorbereitung“, da dort ein Widerspruch verlässlich unbürokratisch eingetragen werden könne.
Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) begrüßt die Einführung des Online-Registers. „Das Register ergänzt und optimiert die bereits bestehenden Möglichkeiten, den eigenen Willen zum Beispiel in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung zu dokumentieren“, sagte Axel Rahmel, medizinischer Vorstand der DSO in einer Mitteilung. Das Register bringe Sicherheit, falls etwa ein Organspendeausweis verloren gehe. Zudem entlaste es die Angehörigen, wenn die Entscheidung des Verstorbenen festgehalten sei.
Dass nun mehr Menschen Ja zur Organspende sagen, wird allerdings bezweifelt. In anderen Ländern hätten, so sagte Rahmel weiter, Organspende-Register nicht zu einem sprunghaften Anstieg der Spendewilligen geführt. Häufig würden sich die Menschen registrieren, die sich bereits für oder gegen eine Organspende entschieden hätten. Ziel müsse es jedoch sein, Menschen ohne Meinung zum Thema zu erreichen.
Rahmel forderte, dass der Zugang zum Register „möglichst niedrigschwellig“ sein sollte. Angesichts der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen sei dies momentan nicht zu erwarten. Deshalb müsse die Einführung des Registers umfassend kommunikativ begleitet werden.
Die zeitgleiche Aufklärungskampagne und die mediale Berichterstattung würden das Thema Organspende wieder in den Mittelpunkt der Gesellschaft rücken, sagte Rahmel. „Wir hoffen, dass sich hierdurch viele Bürgerinnen und Bürger mit dem Thema Organspende persönlich, in der Familie oder im Freundeskreis auseinandersetzen, eine Entscheidung treffen und diese dann auch dokumentieren.“
19. März 2024, 11.49 Uhr
tig/dpa
Till Geginat
Jahrgang 1994, Studium der Theater-, Film- und Medienwissenschaft an der Goethe Universität Frankfurt, seit November 2022 beim JOURNAL FRANKFURT. Mehr von Till
Geginat >>
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26. Dezember 2024
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