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Haftstrafe für Stadtplan-Erbe
BGH bestätigt Urteil gegen Alexander Falk
Im Juli 2020 wurde Stadtplan-Erbe Alexander Falk zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Falk legte daraufhin Revision ein. Der Bundesgerichtshof bestätigte am Mittwoch nun das Urteil.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat das das Urteil gegen Alexander Falk bestätigt. Damit muss der Stadtplan-Erbe ins Gefängnis. Falk war im Juli 2020 zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.
Das Landgericht Frankfurt hatte Falk wegen Beteiligung an einem Attentat auf einen Frankfurter Rechtsanwalt im Februar 2010 verurteilt. Der Frankfurter Anwalt war im Kontext des Betrugsvorwurfs gegen Falk mit einer Zivilklage betraut, bei der es ebenfalls um eine Schadensersatzforderung in Höhe von 30 Millionen Euro ging, die durch eine Pfändung von Falks Vermögen durchgesetzt werden sollte.
Der Frankfurter Anwalt war im Februar 2010 vor seinem Haus in Frankfurt-Harheim angeschossen worden. Die Kammer war am Ende zu der Überzeugung gelangt, dass Alexander Falk zwischen Dezember 2009 und Februar 2010 einen Anschlag auf den Anwalt bei den Brüdern B. in Auftrag gegeben haben soll, weil dieser jahrelang an einer millionenschweren Schadensersatzklage gegen Falk arbeitete. Falks selbst hatte vor Gericht eingeräumt, einen Auftrag zum Datenklau gegeben zu haben, nicht aber zur Körperverletzung.
Nach der Verurteilung musste Falk jedoch nicht zurück in Haft, da das Urteil noch nicht rechtskräftig war und das Gericht den Haftbefehl gegen ihn aufgehoben hatte. Laut Kammer bestand weder Verdunkelungs- noch Fluchtgefahr. Zuvor hatte er 22 Monate in Untersuchungshaft gesessen. Diese Zeit wird auf die Haftstrafe angerechnet.
Das Landgericht Frankfurt hatte Falk wegen Beteiligung an einem Attentat auf einen Frankfurter Rechtsanwalt im Februar 2010 verurteilt. Der Frankfurter Anwalt war im Kontext des Betrugsvorwurfs gegen Falk mit einer Zivilklage betraut, bei der es ebenfalls um eine Schadensersatzforderung in Höhe von 30 Millionen Euro ging, die durch eine Pfändung von Falks Vermögen durchgesetzt werden sollte.
Der Frankfurter Anwalt war im Februar 2010 vor seinem Haus in Frankfurt-Harheim angeschossen worden. Die Kammer war am Ende zu der Überzeugung gelangt, dass Alexander Falk zwischen Dezember 2009 und Februar 2010 einen Anschlag auf den Anwalt bei den Brüdern B. in Auftrag gegeben haben soll, weil dieser jahrelang an einer millionenschweren Schadensersatzklage gegen Falk arbeitete. Falks selbst hatte vor Gericht eingeräumt, einen Auftrag zum Datenklau gegeben zu haben, nicht aber zur Körperverletzung.
Nach der Verurteilung musste Falk jedoch nicht zurück in Haft, da das Urteil noch nicht rechtskräftig war und das Gericht den Haftbefehl gegen ihn aufgehoben hatte. Laut Kammer bestand weder Verdunkelungs- noch Fluchtgefahr. Zuvor hatte er 22 Monate in Untersuchungshaft gesessen. Diese Zeit wird auf die Haftstrafe angerechnet.
23. November 2022, 17.41 Uhr
ez
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