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Goethe-Universität
Nach Zulassungspanne: Gericht gibt klagenden Studierenden recht
Im Oktober verkündete die Goethe-Universität, eine geeignete Lösung für die Zulassungspanne im Studiengang Humanmedizin gefunden zu haben. Mit dieser gaben sich sechs Bewerber jedoch nicht zufrieden und klagten dagegen. Das Gericht gab ihnen nun recht.
Nach der Zulassungspanne an der Goethe-Universität im Sommer, erklärte die Hochschule im Oktober, allen Bewerberinnen und Bewerbern für Humanmedizin einen Studienplatz anzubieten. Bei dieser Lösung handelte es sich jedoch um eine bundesweite, da laut Uni nicht jeder Bewerber in Frankfurt untergebracht werden könne. Zudem konnten auch nicht alle Anwärter einen Platz in der Humanmedizin erhalten und bekamen alternativ Plätze in der Zahnmedizin, Pharma- und Biowissenschaften angeboten. Sechs Betroffene hatten gegen diese Lösung geklagt. Das Gericht gab ihnen am Donnerstag recht.
Nach Überprüfungen habe die zuständige 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt festgestellt, dass die Klagenden einen Anspruch auf die Zulassung zum Studium der Humanmedizin in Frankfurt haben. Die Rücknahme aller Zulassungsbescheide war laut Gericht rechtswidrig. Zwar habe die Universität mehr Studierende in der Humanmedizin aufgenommen als die Kapazitäten es ermöglichen, doch die sechs klagenden Bewerberinnen und Bewerber hätten laut Gericht auch unterkommen können.
Die Goethe-Universität hatte demnach zu Beginn des Wintersemesters im ersten Fachsemester der Humanmedizin 405 Studierende zugelassen. Diese deutlich überschrittene Zulassungszahl für den Studiengang zeige, dass die „Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Hochschule in diesem Studiengang noch nicht erreicht war“, heißt es im Urteil. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden.
Nach Überprüfungen habe die zuständige 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt festgestellt, dass die Klagenden einen Anspruch auf die Zulassung zum Studium der Humanmedizin in Frankfurt haben. Die Rücknahme aller Zulassungsbescheide war laut Gericht rechtswidrig. Zwar habe die Universität mehr Studierende in der Humanmedizin aufgenommen als die Kapazitäten es ermöglichen, doch die sechs klagenden Bewerberinnen und Bewerber hätten laut Gericht auch unterkommen können.
Die Goethe-Universität hatte demnach zu Beginn des Wintersemesters im ersten Fachsemester der Humanmedizin 405 Studierende zugelassen. Diese deutlich überschrittene Zulassungszahl für den Studiengang zeige, dass die „Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Hochschule in diesem Studiengang noch nicht erreicht war“, heißt es im Urteil. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden.
18. November 2022, 11.35 Uhr
sfk
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