Partner
Foto:
(v.l.n.r.) Horst R. Schmidt, Theo Zwanziger, Franz Beckenbauer und Wolfgang Niersbach © picture-alliance/ dpa/dpaweb | Ok_Fifa_WM_2006_/_Kunz
Fußball-WM 2006
Verfahren um „Sommermärchen“ gegen Niersbach eingestellt
Im „Sommermärchen“-Prozess vor dem Frankfurter Landgericht muss sich der ehemalige DFB-Chef Niersbach nicht mehr verantworten. Damit bleibt nur noch ein Angeklagter im Verfahren übrig, bei dem es um Steuerbetrug geht.
Nach der Sommerpause geht es auch im Prozess um das „Sommermärchen“ der Fußball-WM 2006 weiter – und zwar mit einem Abgang: Der ehemalige DFB-Präsident Wolfgang Niersbach verließ den Saal 9 am Landgericht am Montag (26. August) laut dpa regungslos. Das Verfahren wurde vorerst gegen eine Geldleistung eingestellt.
„Dies ist kein Freispruch. Der Tatverdacht besteht weiter, auch wenn die Schuld als gering zu betrachten ist“, sagte die Vorsitzende Richterin Eva-Marie Distler über die Entscheidung gegen Niersbach. Er wird der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall verdächtigt. Die Einstellung des Verfahrens gilt vorerst für einen Monat. Der Ex-DFB-Chef muss nun 25 000 Euro an gemeinnützige Organisationen spenden. Kommt er dieser Auflage bis zum 9. September nach, wird das Verfahren endgültig eingestellt.
Letzteres dürfte reine Formalie sein, weil der 73-Jährige und die Frankfurter Staatsanwaltschaft der Vereinbarung zugestimmt hatten. Zwar hatte die Behörde 58 000 Euro in Erwägung gezogen, dennoch befand Oberstaatsanwalt Jesco Kümmel die Entscheidung als „sachdienlich und gerechtfertigt“.
Landgericht Frankfurt: Niersbach durch „Sommermärchen“-Affäre „am tiefsten gefallen“
Richterin Distler verwies in ihrer Begründung darauf, dass Niersbach „möglicherweise der Einzige ist, der nicht explizit involviert war in die Vorgänge“. Der ehemalige DFB-Präsident sei durch den Skandal am tiefsten gefallen: „Für ihn war es ein persönliches Waterloo. Er hat alle Ämter verloren. Die Auswirkungen waren deutlich größer als bei den anderen Angeklagten.“ Niersbach war von 2012 bis 2015 Präsident des Deutschen Fußball-Bundes, ehe er wegen der WM-Affäre zurücktrat.
„Herr Niersbach muss seit neun Jahren erleben, wie sein berufliches Lebenswerk verunglimpft wird.“ Das hatte seine Anwältin Renate Verjans zum Prozessauftakt im März gesagt. Er nutze nun die Gelegenheit, „die Belastungen für ihn und seine Familie“ zu beenden. Sie verdeutlichte außerdem, dass die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage „kein Schuldeingeständnis“ sei.
Verfahren um Fußball-WM wird fortgesetzt
Vor der Sommerpause hatte die Richterin verfügt, dass das Verfahren gegen den ehemaligen DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt wird. Neben Niersbach und Schmidt ist noch der ehemalige DFB-Präsident Theo Zwanziger angeklagt.
Da der 79-Jährige Zwanziger laut Gericht auf einen Freispruch poche, habe man ihm keine Abmachung vorgeschlagen. Diese sei damit erst bei Prozessende möglich. „Eine Einstellung des Verfahrens kommt daher nach Würdigung der bisherigen Beweisaufnahme für die Kammer derzeit nicht infrage“, sagte Distler.
Das Verfahren wird indes fortgesetzt. Unter den Zeugen, die vor Gericht geladen sind, zählen weitere große Namen. So sollen noch der ehemalige FIFA-Präsident Joseph S. Blatter sowie die Ex-DFB-Präsidenten Fritz Keller und Reinhard Grindel aussagen.
„Dies ist kein Freispruch. Der Tatverdacht besteht weiter, auch wenn die Schuld als gering zu betrachten ist“, sagte die Vorsitzende Richterin Eva-Marie Distler über die Entscheidung gegen Niersbach. Er wird der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall verdächtigt. Die Einstellung des Verfahrens gilt vorerst für einen Monat. Der Ex-DFB-Chef muss nun 25 000 Euro an gemeinnützige Organisationen spenden. Kommt er dieser Auflage bis zum 9. September nach, wird das Verfahren endgültig eingestellt.
Letzteres dürfte reine Formalie sein, weil der 73-Jährige und die Frankfurter Staatsanwaltschaft der Vereinbarung zugestimmt hatten. Zwar hatte die Behörde 58 000 Euro in Erwägung gezogen, dennoch befand Oberstaatsanwalt Jesco Kümmel die Entscheidung als „sachdienlich und gerechtfertigt“.
Richterin Distler verwies in ihrer Begründung darauf, dass Niersbach „möglicherweise der Einzige ist, der nicht explizit involviert war in die Vorgänge“. Der ehemalige DFB-Präsident sei durch den Skandal am tiefsten gefallen: „Für ihn war es ein persönliches Waterloo. Er hat alle Ämter verloren. Die Auswirkungen waren deutlich größer als bei den anderen Angeklagten.“ Niersbach war von 2012 bis 2015 Präsident des Deutschen Fußball-Bundes, ehe er wegen der WM-Affäre zurücktrat.
„Herr Niersbach muss seit neun Jahren erleben, wie sein berufliches Lebenswerk verunglimpft wird.“ Das hatte seine Anwältin Renate Verjans zum Prozessauftakt im März gesagt. Er nutze nun die Gelegenheit, „die Belastungen für ihn und seine Familie“ zu beenden. Sie verdeutlichte außerdem, dass die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage „kein Schuldeingeständnis“ sei.
Vor der Sommerpause hatte die Richterin verfügt, dass das Verfahren gegen den ehemaligen DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt wird. Neben Niersbach und Schmidt ist noch der ehemalige DFB-Präsident Theo Zwanziger angeklagt.
Da der 79-Jährige Zwanziger laut Gericht auf einen Freispruch poche, habe man ihm keine Abmachung vorgeschlagen. Diese sei damit erst bei Prozessende möglich. „Eine Einstellung des Verfahrens kommt daher nach Würdigung der bisherigen Beweisaufnahme für die Kammer derzeit nicht infrage“, sagte Distler.
Das Verfahren wird indes fortgesetzt. Unter den Zeugen, die vor Gericht geladen sind, zählen weitere große Namen. So sollen noch der ehemalige FIFA-Präsident Joseph S. Blatter sowie die Ex-DFB-Präsidenten Fritz Keller und Reinhard Grindel aussagen.
27. August 2024, 12.00 Uhr
tig/dpa
Till Geginat
Jahrgang 1994, Studium der Theater-, Film- und Medienwissenschaft an der Goethe Universität Frankfurt, seit November 2022 beim JOURNAL FRANKFURT. Mehr von Till
Geginat >>
Mehr Nachrichten aus dem Ressort Stadtleben
Geburtstag des Grundgesetzes
Initiative will Feiertag für Frankfurter Bürger
Die Initiative „Frankfurt feiert Demokratie" will den Geburtstag des Grundgesetzes am 23. Mai zum Feiertag erklären. Profitieren sollen alle Frankfurter Bürger, bereits dieses Jahr wurden zu diesem Anlass viele Feste geboten.
Text: Lukas Mezler / Foto: Der Geburtstag des Grundgesetzes als Frankfurter Feiertag? ©Adobestock/Christin Klose
StadtlebenMeistgelesen
- Filiale in der BiebergasseUniqlo kommt nach Frankfurt
- RathausturmHoffnung für den „Langen Franz“
- Nach Ermittlungen der Frankfurter PolizeiTatverdächtiger Serienvergewaltiger festgenommen
- Martinstag 2024Laternenumzüge und Martinsfeiern in Frankfurt
- Zalando Outlet schließtWoolworth übernimmt Laden in Bockenheim
22. November 2024
Journal Tagestipps
Freie Stellen