Partner
Flughafenausbau
"Der Lärm wird nicht gleich mit diesem Winterflugplan einsetzen"
Am 21. Oktober wird die neue Nordwest-Landebahn am Frankfurter Flughafen eröffnet. Wir sprachen mit Fraport-Chef Stefan Schulte über die neue Lärmschutzbereichsverordnung und über weitere Pläne des Flughafenbetreibers.
JOURNAL FRANKFURT: Die Lärmschutzbereichsverordnung ist beschlossene Sache. Sie tritt zur Inbetriebnahme der neuen Nordwest-Landebahn am 21. Oktober in Kraft. Rund 120.000 Menschen, die vom Fluglärm geplagt werden, sollen besseren Schallschutz bekommen. Welche Regionen dürfen sich besonders freuen?
Stefan Schulte: Wir ziehen die Erstattung für die baulichen Schallschutzmaßnahmen an Wohnhäusern freiwillig dort vor, wo neue Betroffenheit aufgrund niedriger Überflüge entsteht. Im Wesentlichen sind das Siedlungsgebiete an den Kopfenden der neuen Landebahn. Also dort, wo sich die Maschinen im direkten Landeanflug befinden. Das Gesetz sieht sofortigen baulichen Schallschutz bei Überschreitung eines Dauerschallpegels von 55 Dezibel (A) in der Nachtschutzzone vor. Bei Überschreitung eines Dauerschallpegels von 50 Dezibel (A) wird mit der Erstattung laut Gesetz im sechsten Jahr nach Inbetriebnahme der Bahn begonnen. Der Schutz wird dabei an dem zu erwartenden Fluglärm bei voller Auslastung der Infrastruktur ausgerichtet, somit an dem Verkehrsvolumen, das für den Zeitraum in etwa 10 bis 15 Jahren prognostiziert wird. Dennoch wollen wir die Lage der Menschen berücksichtigen, die bereits mit Eröffnung der Bahn erstmals ein höheres Belastungsniveau haben werden. Deshalb ziehen wir hier die Maßnahmen vor, hier dann übrigens auch die Maßnahmen in der Tagschutzzone 1, also bei Überschreitung des Dauerschallpegels von 60 Dezibel (A).
Wie wurde ermittelt, wer ein Anrecht auf Schallschutz hat und wer nicht?
Das wird auf der Basis des Gesetzes zum Schutz vor Fluglärm und der dort festgelegten Grenzwerte errechnet. Fluglärm wird dabei nicht gemessen, sondern berechnet. Dies geht auch nicht anders, da das Lärmniveau in circa 10 bis 15 Jahren maßgeblich ist. Das kann man nur berechnen, nicht messen. Das ist weder unpräziser als Messungen noch kommen die Betroffenen dabei schlechter weg. Im Gegenteil, die Berechnungsmethode bevorzugt die Betroffenen gegenüber der Messung.
Aber wie will man das beurteilen, wenn es noch keinen erhöhten Lärm gibt, weil die neue Bahn noch nicht in Betrieb ist?
Sie haben recht. Der Flugbetrieb, vor dessen Lärm geschützt werden soll, findet noch nicht statt. Er wird auch nicht gleich mit diesem Winterflugplan einsetzen, sondern sich erst nach und nach mit dem Verkehrswachstum am Flughafen entwickeln. Aber wir können anhand der Nachfragen der Airlines nach den so gennannten Slots, den Zeitfenstern für Flugbewegungen, hochrechnen, wie sich das Verkehrsaufkommen bei uns entwickeln wird. Das ist dann die Grundlage für die Berechnung der zu erwartenden Belastung.
Die Flughafenausbaugegner werfen Ihnen vor, die Lärmgrenzen willkürlich gelegt zu haben, da die einen Anwohner oft ein Recht auf Lärmschutzfenster haben, der Nachbar aber nicht. Wie rechtfertigen Sie dies?
Die Grenzwerte sind nicht willkürlich gezogen, sondern vom Gesetzgeber nach langen und ausführlichen Beratungen und Überlegungen so festgelegt worden. Sie wurden übrigens mit der Novellierung des Gesetzes 2007 deutlich verschärft. Das schließt in Einzelfällen nicht aus, dass es zu dem von Ihnen geschilderten Fall führen kann. Irgendwo müssen Sie aber immer eine Grenze ziehen.
Außerdem würden die hermetisch verschlossenen Fenster zu Schimmel führen. Und der Wertverlust der Außenflächen wie Gärten werden außer Acht gelassen. Wurde da nicht zu Ende gedacht?
Die Fenster sind verschlossen, damit die Schalldämmwirkung erreicht wird. Zur Regulierung des Raumklimas werden zusätzlich Lüfter eingebaut. Das ist übrigens nicht anders als bei umweltfreundlichen Passivhäusern. Auch hier bleiben die Fenster zu, damit die Wärmedämmung, um die es in diesem Fall geht, erreicht wird. Für die Außenbereichsentschädigung gibt es noch keine gesetzliche Berechnungsgrundlage. Aber sie wird kommen. Sie soll jedoch nicht einen unterstellten Wertverlust ausgleichen, sondern eine Entschädigung für Belästigung im Außenbereich bieten, wo baulicher Schallschutz nicht möglich ist.
Wo wohnen Sie eigentlich, Herr Schulte?
In Bad Homburg.
Sind Sie der Erste, der Schallschutzfenster bekommt?
Bad Homburg liegt nicht in den Gebieten, in denen Anspruch auf die Erstattung besteht. Und wenn es so wäre, würde unser Antrag nicht bevorzugt bearbeitet werden.
Vor mehr als zwei Jahren haben die Bauarbeiten für die neue Landebahn Nordwest begonnen. Bald wird die Eröffnung mit der Landung der ersten Maschine, in der die Bundeskanzlerin sitzen wird, gefeiert. Zum neuen Winterflugplan werden 126 Flugbewegungen pro Stunde möglich sein. Ein großer Tag für die Fraport AG?
Ein wichtiger Tag für die Zukunft dieses Flughafens und der Region, die vom Arbeitsplatzmotor Flughafen und seiner Wirtschaftsdynamik profitiert und in Zukunft noch stärker profitieren wird. Dies trifft auch auf die Exportnation Deutschland zu, die auf eine leistungsfähige Anbindung im weltweiten Luftverkehr angewiesen ist. Die deutsche Industrie ist im Export deshalb so erfolgreich, weil sie die Chancen der internationalen Arbeitsteilung konsequent nutzt. Man kann nur in alle Welt exportieren, wenn man auch in alle Welt fliegen kann. Über den Flughafen Frankfurt laufen fast 70 Prozent des gesamten Interkontinentalverkehrs Deutschlands.
Der Fluglärm wird zwar immer wieder kritisiert, jedoch scheinen die Menschen des Fliegens nicht müde zu werden. Ihre Prognose für das Jahr 2020: 88 Millionen Passagiere. Können Sie ausschließen, dass es weitere Vergrößerungsmaßnahmen in Zukunft geben wird?
Mit der neuen Landebahn und dem noch zu bauenden dritten Terminal ist der Flughafen optimal auf die Wachstumsentwicklung vorbereitet. Weiter in die Zukunft schauen zu wollen, wäre bloße Spekulation. Jede Generation muss sich Gedanken über ihre jeweiligen Herausforderungen machen.
Und wie sieht es mit einer weiteren Start- und Landebahn aus?
Wir haben mit dem jetzigen Ausbau, dem Flugsteig A-Plus, dem Terminal 3 und all den weiteren Maßnahmen noch auf Jahre genug zu tun. Weitere Pläne gibt es nicht.
Mehr zum Flughafenausbau und zur Eröffnung der neuen Nordwest-Landebahn lesen Sie im neuen JOURNAL FRANKFURT. Ab morgen am Kiosk.
Stefan Schulte: Wir ziehen die Erstattung für die baulichen Schallschutzmaßnahmen an Wohnhäusern freiwillig dort vor, wo neue Betroffenheit aufgrund niedriger Überflüge entsteht. Im Wesentlichen sind das Siedlungsgebiete an den Kopfenden der neuen Landebahn. Also dort, wo sich die Maschinen im direkten Landeanflug befinden. Das Gesetz sieht sofortigen baulichen Schallschutz bei Überschreitung eines Dauerschallpegels von 55 Dezibel (A) in der Nachtschutzzone vor. Bei Überschreitung eines Dauerschallpegels von 50 Dezibel (A) wird mit der Erstattung laut Gesetz im sechsten Jahr nach Inbetriebnahme der Bahn begonnen. Der Schutz wird dabei an dem zu erwartenden Fluglärm bei voller Auslastung der Infrastruktur ausgerichtet, somit an dem Verkehrsvolumen, das für den Zeitraum in etwa 10 bis 15 Jahren prognostiziert wird. Dennoch wollen wir die Lage der Menschen berücksichtigen, die bereits mit Eröffnung der Bahn erstmals ein höheres Belastungsniveau haben werden. Deshalb ziehen wir hier die Maßnahmen vor, hier dann übrigens auch die Maßnahmen in der Tagschutzzone 1, also bei Überschreitung des Dauerschallpegels von 60 Dezibel (A).
Wie wurde ermittelt, wer ein Anrecht auf Schallschutz hat und wer nicht?
Das wird auf der Basis des Gesetzes zum Schutz vor Fluglärm und der dort festgelegten Grenzwerte errechnet. Fluglärm wird dabei nicht gemessen, sondern berechnet. Dies geht auch nicht anders, da das Lärmniveau in circa 10 bis 15 Jahren maßgeblich ist. Das kann man nur berechnen, nicht messen. Das ist weder unpräziser als Messungen noch kommen die Betroffenen dabei schlechter weg. Im Gegenteil, die Berechnungsmethode bevorzugt die Betroffenen gegenüber der Messung.
Aber wie will man das beurteilen, wenn es noch keinen erhöhten Lärm gibt, weil die neue Bahn noch nicht in Betrieb ist?
Sie haben recht. Der Flugbetrieb, vor dessen Lärm geschützt werden soll, findet noch nicht statt. Er wird auch nicht gleich mit diesem Winterflugplan einsetzen, sondern sich erst nach und nach mit dem Verkehrswachstum am Flughafen entwickeln. Aber wir können anhand der Nachfragen der Airlines nach den so gennannten Slots, den Zeitfenstern für Flugbewegungen, hochrechnen, wie sich das Verkehrsaufkommen bei uns entwickeln wird. Das ist dann die Grundlage für die Berechnung der zu erwartenden Belastung.
Die Flughafenausbaugegner werfen Ihnen vor, die Lärmgrenzen willkürlich gelegt zu haben, da die einen Anwohner oft ein Recht auf Lärmschutzfenster haben, der Nachbar aber nicht. Wie rechtfertigen Sie dies?
Die Grenzwerte sind nicht willkürlich gezogen, sondern vom Gesetzgeber nach langen und ausführlichen Beratungen und Überlegungen so festgelegt worden. Sie wurden übrigens mit der Novellierung des Gesetzes 2007 deutlich verschärft. Das schließt in Einzelfällen nicht aus, dass es zu dem von Ihnen geschilderten Fall führen kann. Irgendwo müssen Sie aber immer eine Grenze ziehen.
Außerdem würden die hermetisch verschlossenen Fenster zu Schimmel führen. Und der Wertverlust der Außenflächen wie Gärten werden außer Acht gelassen. Wurde da nicht zu Ende gedacht?
Die Fenster sind verschlossen, damit die Schalldämmwirkung erreicht wird. Zur Regulierung des Raumklimas werden zusätzlich Lüfter eingebaut. Das ist übrigens nicht anders als bei umweltfreundlichen Passivhäusern. Auch hier bleiben die Fenster zu, damit die Wärmedämmung, um die es in diesem Fall geht, erreicht wird. Für die Außenbereichsentschädigung gibt es noch keine gesetzliche Berechnungsgrundlage. Aber sie wird kommen. Sie soll jedoch nicht einen unterstellten Wertverlust ausgleichen, sondern eine Entschädigung für Belästigung im Außenbereich bieten, wo baulicher Schallschutz nicht möglich ist.
Wo wohnen Sie eigentlich, Herr Schulte?
In Bad Homburg.
Sind Sie der Erste, der Schallschutzfenster bekommt?
Bad Homburg liegt nicht in den Gebieten, in denen Anspruch auf die Erstattung besteht. Und wenn es so wäre, würde unser Antrag nicht bevorzugt bearbeitet werden.
Vor mehr als zwei Jahren haben die Bauarbeiten für die neue Landebahn Nordwest begonnen. Bald wird die Eröffnung mit der Landung der ersten Maschine, in der die Bundeskanzlerin sitzen wird, gefeiert. Zum neuen Winterflugplan werden 126 Flugbewegungen pro Stunde möglich sein. Ein großer Tag für die Fraport AG?
Ein wichtiger Tag für die Zukunft dieses Flughafens und der Region, die vom Arbeitsplatzmotor Flughafen und seiner Wirtschaftsdynamik profitiert und in Zukunft noch stärker profitieren wird. Dies trifft auch auf die Exportnation Deutschland zu, die auf eine leistungsfähige Anbindung im weltweiten Luftverkehr angewiesen ist. Die deutsche Industrie ist im Export deshalb so erfolgreich, weil sie die Chancen der internationalen Arbeitsteilung konsequent nutzt. Man kann nur in alle Welt exportieren, wenn man auch in alle Welt fliegen kann. Über den Flughafen Frankfurt laufen fast 70 Prozent des gesamten Interkontinentalverkehrs Deutschlands.
Der Fluglärm wird zwar immer wieder kritisiert, jedoch scheinen die Menschen des Fliegens nicht müde zu werden. Ihre Prognose für das Jahr 2020: 88 Millionen Passagiere. Können Sie ausschließen, dass es weitere Vergrößerungsmaßnahmen in Zukunft geben wird?
Mit der neuen Landebahn und dem noch zu bauenden dritten Terminal ist der Flughafen optimal auf die Wachstumsentwicklung vorbereitet. Weiter in die Zukunft schauen zu wollen, wäre bloße Spekulation. Jede Generation muss sich Gedanken über ihre jeweiligen Herausforderungen machen.
Und wie sieht es mit einer weiteren Start- und Landebahn aus?
Wir haben mit dem jetzigen Ausbau, dem Flugsteig A-Plus, dem Terminal 3 und all den weiteren Maßnahmen noch auf Jahre genug zu tun. Weitere Pläne gibt es nicht.
Mehr zum Flughafenausbau und zur Eröffnung der neuen Nordwest-Landebahn lesen Sie im neuen JOURNAL FRANKFURT. Ab morgen am Kiosk.
10. Oktober 2011, 11.48 Uhr
jlo
Mehr Nachrichten aus dem Ressort Stadtleben
Großes Stadtgeläute
Alle Jahre wieder klingen in Frankfurt die Glocken
Zu Heiligabend findet in Frankfurt wie in jedem Jahr das traditionelle Stadtgeläute statt. An diesen Orten der Innenstadt wird das Konzert der Kirchenglocken am besten zu hören sein.
Text: Lukas Mezler / Foto: Gloriosa, die größte Glocke Frankfurts © Harald Schröder
StadtlebenMeistgelesen
- Frankfurt-OberradPfarrei äußert sich zu Vorwürfen der Bürgerinitiative „Nachbarprotest"
- Heiliger Abend in FrankfurtDiakonie lädt zur „Langen Nacht“ ein
- Frankfurter Neue AltstadtHighlights des lebendigen Adventskalenders bis Weihnachten
- Archäologisches Museum FrankfurtNach Heizungsausfall: Dauerausstellung wieder geöffnet
- „Frankfurter Silberinschrift“Erster Christ nördlich der Alpen lebte in Frankfurt
24. Dezember 2024
Journal Tagestipps
Freie Stellen