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Foto: Symbolbild © Adobestock/ tsuguliev
Foto: Symbolbild © Adobestock/ tsuguliev

Task Force zur Gewaltprävention in Hessen

Polizei prüft Gefahrenpotenzial psychisch auffälliger Personen

Eine neue Einheit des LKA Hessen soll das Gewaltpotenzial psychisch auffälliger Personen einschätzen – mit klaren Kriterien und gezielten Maßnahmen. Auf Anfrage des JOURNAL Frankfurt äußert sie sich zu den Plänen.
Update vom 5. Februar: Auf Anfrage des JOURNAL hat sich nun auch das Landeskriminalamt Hessen (HLKA) zur Task Force PAVG (Psychisch Auffällige, Vielschreiber, Gewalttäter) geäußert. Die Einheit ist an das HLKA angebunden und besteht aktuell aus zwölf Beamtinnen und Beamten der Polizei Hessen.

Ein Großteil der eingesetzten Beamtinnen und Beamten stammt aus den Organisationseinheiten der Polizeipräsidien und verfügt über Erfahrung im Umgang mit psychisch auffälligen Personen. Unterstützt wird die Task Force vom Zentrum für polizeipsychologische Dienste und Services (ZPD) an der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit.

Aufgaben und Schwerpunkte der Task Force

Die Task Force baue auf bestehende Prozesse und Konzepte der Polizei auf. Ihr Fokus liege auf Personen, die in polizeilichen Informationssystemen mit dem personenbezogenen Hinweis „Psychische und Verhaltensauffälligkeiten“ erfasst sind. Diese Personen wiesen bereits psychische Erkrankungen oder Auffälligkeiten auf. Derzeit seien im Polizeilichen Auskunftssystem mehrere Tausend Personen mit einem entsprechenden Hinweis hinterlegt.

Die Hauptaufgabe der Task Force bestehe darin, potenzielle Risiken einzuschätzen und zu bewerten, ob eine ernsthafte Gefahr für schwere Gewalttaten bestehe. Dabei konzentriere sich die Überprüfung ausschließlich auf Personen, die bereits durch Straftaten oder gefährliche Situationen polizeilich in Erscheinung getreten seien. Eine Stigmatisierung psychisch kranker Menschen finde nicht statt, da eine psychische Auffälligkeit allein nicht zur Überprüfung führe – sie müsse mit Risikomarkern für Gewalt einhergehen.

Mögliche Maßnahmen

Die individuelle Prüfung jeder Person erfolge auf Basis aller relevanten polizeilichen Erkenntnisse. Daraus können verschiedene Maßnahmen resultieren, darunter die Informationsweitergabe an zuständige Behörden, Gefährderansprachen, Strafverfolgung, Aufenthaltsverbote, Observationen, Ingewahrsamnahmen.
Falls erforderlich, werde eine medizinische oder psychiatrische Betreuung geprüft, diese Personen würden zusätzlich in einer entsprechenden Einrichtung untergebracht werden.

Erstmeldung, 4. Februar: Hessen soll sicherer werden, laut dem Innenminister Roman Poseck (CDU). Im Wiesbadener Landtag betonte dieser kürzlich: „Absolute Sicherheit kann es in einem freiheitlichen Land nicht geben. Unser Anspruch in Hessen ist es aber, ein Höchstmaß an Sicherheit zu garantieren.“ Die jüngsten Vorfälle in Magdeburg und Aschaffenburg hätten einen dringenden Handlungsauftrag zum Schutz der Bevölkerung vor gewaltbereiten Menschen mit psychischen Erkrankungen verdeutlicht, so Poseck.

Die neue Task Force PAVG der Polizei soll die Sicherheitslage erheblich verbessern und hat bereits ihre Arbeit aufgenommen. Die Beamten sollen sich künftig gezielter mit „psychisch Auffälligen“ befassen, darunter auch Gewalttätern oder sogenannten „Vielschreibern“ – Personen, die durch zahlreiche, teils wirre Schreiben die Behörden belasten. Dabei gehe es auch um unbegründete Beschwerden gegenüber staatlichen Institutionen. Diese Praxis ist vor allem aus dem Reichsbürger-Milieu bekannt.

Bestehende Strukturen werden ausgebaut

Bereits seit 2012 beschäftigt sich die hessische Polizei im Rahmen des Gefährdungslagenmanagements (GLM) mit Personen, von denen ein erhöhtes Risiko ausgeht. Die neue Task Force soll nun eine noch sorgfältigere und umfassendere Behandlung problematischer Fälle durch die Sicherheitsbehörden gewährleisten. Ziel sei es, die Gefahrenprognosen zu verbessern und alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten zur besseren Kontrolle zu nutzen.

„Der Umgang mit psychisch auffälligen Menschen mit Gewaltbereitschaft wird immer eine Herausforderung bleiben. Psychische Erkrankungen sind in der Regel vielgestaltig und komplex. Wir können Menschen nicht in den Kopf schauen“, erklärte Poseck. Zwar seien Prognoseeinschätzungen stets mit Unsicherheiten verbunden, dennoch sei der Staat gefordert, auch für diese komplizierten Themen bestmögliche Lösungen bereitzuhalten.

Verknüpfung mit der Migrationsdebatte

Poseck nahm in diesem Zusammenhang auch Bezug auf die aktuelle Migrationsdebatte und sprach sich für eine Trendwende in der Migrationspolitik aus. „Je mehr Menschen zu uns kommen, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass darunter auch Gewalttäter mit psychischen Erkrankungen sind. Dies gilt erst recht vor dem Hintergrund der teils traumatischen Erfahrungen im Heimatland und auf der Flucht.“

Task Force prüft Personen mit speziellen Einträgen

Die Task Force PAVG wird nun alle Personen in Hessen überprüfen, die mit einem sogenannten Personengebundenen Hinweis (PHW) und der Kategorie Psychische und Verhaltensstörung (PSYV) registriert sind. Die Kenntnis der Polizeibehörden über diese Informationen sei von großer Bedeutung – sowohl zur Sensibilisierung im Umgang mit den Betroffenen als auch zur Eigensicherung der Einsatzkräfte und zum Schutz unbeteiligter Dritter.

Zunächst wird die Task Force schnellstmöglich Personen mit PHW-Eintrag gesondert prüfen. Hierfür sollen alle der Polizei vorliegenden Informationen erhoben und ausgewertet werden. Nach erfolgter Bewertung der Sachverhalte würden gezielte polizeiliche Maßnahmen folgen. Zudem soll sichergestellt werden, dass keine konkrete Gefährdung für die Polizei besteht.
 
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6. Februar 2025, 11.20 Uhr
Till Taubmann
 
Till Christian Taubmann
Jahrgang 1997, Studium in Kommunikationsdesign an der Hochschule Mainz, Arbeit als freier Illustrator, seit Januar 2023 beim JOURNAL FRANKFURT. – Mehr von Till Christian Taubmann >>
 
 
 
 
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