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Gewalthilfegesetz im Bundestag
„Großer Schritt nach vorn für alle Mädchen und Frauen“
Mit dem Gewalthilfegesetz soll ein „Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung“ für gewaltbetroffene Personen eingeführt werden. CDU und Grüne in Frankfurt begrüßen das Vorhaben – es gibt aber auch Kritik.
Während das Zustrombegrenzungsgesetz und dessen Umsetzung im Bundestag die Parteien in der demokratischen Mitte spaltet, konnten sich SPD, Grüne und Union in puncto Gewalthilfe einig werden: Über den Entwurf zum „Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt“ (kurz Gewalthilfegesetz) soll ebenfalls am Freitag, den 31. Januar, abgestimmt werden. Bereits im vorangegangenen Familienausschuss hatten die Parteien zueinander gefunden, das Gesetz wird im Februar voraussichtlich auch vom Bundesrat angenommen werden.
Konkret sieht das Gewalthilfegesetz vor, einen „Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung“ für Personen einzuführen, die von Gewalt betroffen sind. Dazu sollen die einzelnen Bundesländer jeweils ermitteln, wie hoch der Bedarf an Schutz- und Beratungsangeboten (zum Beispiel Frauenhäusern) ist, und die Angebote entsprechend gewährleisten. Außerdem sollen sie Maßnahmen zur Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt treffen. Auch das Umfeld von gewaltbetroffenen Personen soll besser unterstützt und Hilfseinrichtungen untereinander besser vernetzt werden.
Insgesamt will der Bund den Ländern ab 2027 über einen Zeitraum von zehn Jahren 2,6 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Der Rechtsanspruch soll zum 1. Januar 2030 in Kraft treten.
Gewalt gegen Frauen steigt bundesweit – auch in Frankfurt
„Das ist für alle Mädchen und Frauen ein großer Schritt nach vorne und eine sehr gute Nachricht in dieser Zeit“, sagt die frauenpolitische Sprecherin der Grünen im Römer, Beatrix Baumann. Das Gesetz sei ein „echter Meilenstein“, da der Bund nun „endlich“ Verantwortung übernehme – besonders in Anbetracht der „erschreckenden“ Zahlen des Lagebilds „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“. Daraus geht unter anderem hervor, dass es 2023 im Vergleich zum Vorjahr 5,6 Prozent mehr weibliche Opfer häuslicher Gewalt und 6,2 Prozent mehr weibliche Opfer von Sexualstraftaten gab.
Ähnlich sieht es in Frankfurt aus: Der Frauennotruf beschreibt in seinem Jahresbericht für 2023, dass sich insgesamt 773 Frauen bei ihm gemeldet haben und vertraulich behandelt wurden. Das seien so viele wie zuletzt 2018, die Dunkelziffer liege höher. Außerdem ist die Anzahl der Fälle, in denen es um sexuelle Belästigung ging, im Vergleich zum Jahr 2022 um zehn Fälle auf 46 gestiegen (rund 22 Prozent).
Baumann: „Union befeuert aus taktischem Kalkül transfeindliche Narrative“
Auch die Vorsitzende der Frauen Union der Frankfurter CDU, Sara Steinhardt, bezeichnet die Einigung auf das Gewalthilfegesetz als „großartigen Erfolg“ und „gute Nachricht für alle Frauen, die täglich sexualisierte Gewalt durch ihren Partner erleben und Schutz suchen“. Allerdings wird dies nicht für alle Frauen gelten: Die Union habe ihre Zustimmung zum Gesetz an den Ausschluss von trans Personen geknüpft, kritisiert Baumann. Das sei „bitter“, da trans Frauen ebenso häufig von Gewalt betroffen seien. „Die Union befeuert aus taktischem Kalkül transfeindliche Narrative.“ Den Ausschluss findet Baumann objektiv nicht nachvollziehbar, zumal Frauenhäuser ohnehin selbst entschieden, wen sie aufnehmen könnten und wen nicht.
Die Frauen Union kritisiert ihrerseits, dass die Verhandlungen zu einem „Gesetz zum besseren Schutz von Frauen vor Gewalt“ an den Grünen und der SPD gescheitert seien. Forderungen der CDU, wie beispielsweise elektronische Fußfesseln zur Einhaltung von Näherungsverboten und Strafverschärfungen bei Messerattacken, hätten die anderen beiden Parteien nicht mittragen wollen.
Schutz vor Gewalt gegen Frauen: Wie ist die Lage in Frankfurt?
Mit dem Gewalthilfegesetz werden die Forderungen der Istanbul-Konvention umgesetzt. In dieser Hinsicht sei Frankfurt bundesweit führend, so Baumann, und habe bereits ein gutes Hilfs- und Beratungsangebot aufgebaut. „Wir haben die Plätze in Frauenhäusern seit 2021 um 37 erhöht, von 128 auf 165 Plätze. Wir erfüllen hier in Frankfurt die bundesweite Frauenhaus-Quote.“ Deswegen stelle das Gewalthilfegesetz eine finanzielle Erleichterung für die Mainmetropole dar und freiwerdende Mittel könnten in weitere präventive Angebote wie etwa mehr Täterarbeit gesteckt werden.
Konkret sieht das Gewalthilfegesetz vor, einen „Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung“ für Personen einzuführen, die von Gewalt betroffen sind. Dazu sollen die einzelnen Bundesländer jeweils ermitteln, wie hoch der Bedarf an Schutz- und Beratungsangeboten (zum Beispiel Frauenhäusern) ist, und die Angebote entsprechend gewährleisten. Außerdem sollen sie Maßnahmen zur Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt treffen. Auch das Umfeld von gewaltbetroffenen Personen soll besser unterstützt und Hilfseinrichtungen untereinander besser vernetzt werden.
Insgesamt will der Bund den Ländern ab 2027 über einen Zeitraum von zehn Jahren 2,6 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Der Rechtsanspruch soll zum 1. Januar 2030 in Kraft treten.
„Das ist für alle Mädchen und Frauen ein großer Schritt nach vorne und eine sehr gute Nachricht in dieser Zeit“, sagt die frauenpolitische Sprecherin der Grünen im Römer, Beatrix Baumann. Das Gesetz sei ein „echter Meilenstein“, da der Bund nun „endlich“ Verantwortung übernehme – besonders in Anbetracht der „erschreckenden“ Zahlen des Lagebilds „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“. Daraus geht unter anderem hervor, dass es 2023 im Vergleich zum Vorjahr 5,6 Prozent mehr weibliche Opfer häuslicher Gewalt und 6,2 Prozent mehr weibliche Opfer von Sexualstraftaten gab.
Ähnlich sieht es in Frankfurt aus: Der Frauennotruf beschreibt in seinem Jahresbericht für 2023, dass sich insgesamt 773 Frauen bei ihm gemeldet haben und vertraulich behandelt wurden. Das seien so viele wie zuletzt 2018, die Dunkelziffer liege höher. Außerdem ist die Anzahl der Fälle, in denen es um sexuelle Belästigung ging, im Vergleich zum Jahr 2022 um zehn Fälle auf 46 gestiegen (rund 22 Prozent).
Auch die Vorsitzende der Frauen Union der Frankfurter CDU, Sara Steinhardt, bezeichnet die Einigung auf das Gewalthilfegesetz als „großartigen Erfolg“ und „gute Nachricht für alle Frauen, die täglich sexualisierte Gewalt durch ihren Partner erleben und Schutz suchen“. Allerdings wird dies nicht für alle Frauen gelten: Die Union habe ihre Zustimmung zum Gesetz an den Ausschluss von trans Personen geknüpft, kritisiert Baumann. Das sei „bitter“, da trans Frauen ebenso häufig von Gewalt betroffen seien. „Die Union befeuert aus taktischem Kalkül transfeindliche Narrative.“ Den Ausschluss findet Baumann objektiv nicht nachvollziehbar, zumal Frauenhäuser ohnehin selbst entschieden, wen sie aufnehmen könnten und wen nicht.
Die Frauen Union kritisiert ihrerseits, dass die Verhandlungen zu einem „Gesetz zum besseren Schutz von Frauen vor Gewalt“ an den Grünen und der SPD gescheitert seien. Forderungen der CDU, wie beispielsweise elektronische Fußfesseln zur Einhaltung von Näherungsverboten und Strafverschärfungen bei Messerattacken, hätten die anderen beiden Parteien nicht mittragen wollen.
Mit dem Gewalthilfegesetz werden die Forderungen der Istanbul-Konvention umgesetzt. In dieser Hinsicht sei Frankfurt bundesweit führend, so Baumann, und habe bereits ein gutes Hilfs- und Beratungsangebot aufgebaut. „Wir haben die Plätze in Frauenhäusern seit 2021 um 37 erhöht, von 128 auf 165 Plätze. Wir erfüllen hier in Frankfurt die bundesweite Frauenhaus-Quote.“ Deswegen stelle das Gewalthilfegesetz eine finanzielle Erleichterung für die Mainmetropole dar und freiwerdende Mittel könnten in weitere präventive Angebote wie etwa mehr Täterarbeit gesteckt werden.
31. Januar 2025, 16.32 Uhr
Sina Claßen
Sina Claßen
Studium der Publizistik und des Öffentlichen Rechts an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Seit Oktober 2023 beim Journal Frankfurt. Mehr von Sina
Claßen >>
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