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Corona-Sondervermögen
SPD-Fraktion fordert Rücktritt von Finanzminister Boddenberg
Am Mittwoch hat der Hessische Landtag in einer Sondersitzung aufgrund des als verfassungswidrig eingestuften Corona-Sondervermögens getagt. Während der Sitzung forderte SPD-Fraktionsvorsitzende Nancy Faeser den Rücktritt von Finanzminister Michael Boddenberg (CDU).
Nachdem der Staatsgerichtshof das Corona-Sondervermögen der Hessischen Landesregierung am 27. Oktober als verfassungswidrig eingestuft hatte, tagte am Mittwoch der Hessische Landtag zu einer Sondersitzung, um die Folgen des Urteils zu klären. Beantragt hatten die Sondersitzung zuvor die Oppositionsparteien SPD und FDP. Nach dem Urteil hat das Land eine Übergangsfrist bis Ende März 2022 gesetzt, um die Regelung der Corona-Hilfen verfassungskonform zu gestalten.
„Der Staatsgerichtshof hat entschieden, dass das Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz mit der Verfassung des Landes nicht vereinbar ist. Das respektieren und akzeptieren wir“, betonte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) anlässlich der Sondersitzung. Die Entscheidung des Gerichts sei selbstverständlich Maßgabe bei allen weiteren Corona-Hilfen, die künftig über den Kernhaushalt des Landes Hessen abgebildet und finanziert würden, so Boddenberg.
Massive Kritik an der schwarz-grünen Landesregierung, insbesondere an Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und an Finanzminister Boddenberg, kam vonseiten der SPD-Landtagsfraktion. Deren Vorsitzende, Nancy Faeser, sagte, die Landesregierung habe einen Eid geschworen und diesen verletzt: „Ministerpräsident Bouffier muss sagen, wer die politische Verantwortung für dieses Desaster trägt. Klar ist: Nach diesem Verfassungsbruch sind Konsequenzen unausweichlich.“ Faeser hatte während der Sondersitzung den Rücktritt von Finanzminister Boddenberg gefordert.
Der Schaden, den Ministerpräsident Bouffier und Finanzminister Boddenberg angerichtet hätten, treffe neben ihrer Regierung auch Politik und Parlament insgesamt, betonte die SPD-Fraktionsvorsitzende im Landtag. Bouffier stehe damit vor den „Trümmern“ seiner Politik. Selbst nach dem Urteil fehle jegliche Einsicht der Verantwortlichen. Darüber hinaus betonte Faeser am Donnerstag auf Twitter, dass die Landesregierung mit dem zwölf Milliarden schweren „Schattenhaushalt“ bewusst und vorsätzlich die Verfassung gebrochen habe, um aus der Krise einen „parteipolitischen Vorteil“ zu ziehen.
Auch der FDP-Fraktionsvorsitzende René Rock erklärte bereits Ende Oktober über Twitter, dass das Urteil des Staatsgerichtshofs für die schwarz-grüne Landesregierung „ein politisches Desaster“ sei. Zudem hätte die Regierung alle Angebote für eine „gedeihliche Zusammenarbeit“ in der Corona-Krise ausgeschlagen. SPD und FDP hätten wiederholt eindringlich vor der Schaffung eines solchen Sondervermögens gewarnt. Direkt nach dem Urteil des Hessischen Staatsgerichtshof hatte auch die AfD-Fraktion den Rücktritt von Boddenberg gefordert.
„Weder für die Krise noch für den Umgang mit dieser Ausnahmesituation im Rahmen der Schuldenbremse gab es eine Blaupause“, entgegnete Boddenberg auf die Kritik. Nicht nur Hessen, sondern auch der Bund und die übrigen Länder hätten bei der Bewältigung der Krise „finanzverfassungsrechtliches Neuland“ betreten, so Boddenberg. Er machte deutlich: „Niemand muss seine bereits erhaltenen Hilfen zurückzahlen. Alle bereits bewilligten Maßnahmen und eingegangene Verpflichtungen bleiben von dem Urteil unberührt.“
Darauf, dass man sich in einer „historischen Ausnahmesituation“ befunden habe, wies auch die CDU-Fraktionsvorsitzende, Ines Claus, hin. „Für die neuartige und weltweite Corona-Krise gab es schlichtweg keine Vergleichsfälle oder Orientierungspunkte“, betonte sie. Dass man nun nacharbeiten müsse, sei zwar schmerzhaft, aber kein Grund für Rücktritte.
„Der Staatsgerichtshof hat entschieden, dass das Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz mit der Verfassung des Landes nicht vereinbar ist. Das respektieren und akzeptieren wir“, betonte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) anlässlich der Sondersitzung. Die Entscheidung des Gerichts sei selbstverständlich Maßgabe bei allen weiteren Corona-Hilfen, die künftig über den Kernhaushalt des Landes Hessen abgebildet und finanziert würden, so Boddenberg.
Massive Kritik an der schwarz-grünen Landesregierung, insbesondere an Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und an Finanzminister Boddenberg, kam vonseiten der SPD-Landtagsfraktion. Deren Vorsitzende, Nancy Faeser, sagte, die Landesregierung habe einen Eid geschworen und diesen verletzt: „Ministerpräsident Bouffier muss sagen, wer die politische Verantwortung für dieses Desaster trägt. Klar ist: Nach diesem Verfassungsbruch sind Konsequenzen unausweichlich.“ Faeser hatte während der Sondersitzung den Rücktritt von Finanzminister Boddenberg gefordert.
Der Schaden, den Ministerpräsident Bouffier und Finanzminister Boddenberg angerichtet hätten, treffe neben ihrer Regierung auch Politik und Parlament insgesamt, betonte die SPD-Fraktionsvorsitzende im Landtag. Bouffier stehe damit vor den „Trümmern“ seiner Politik. Selbst nach dem Urteil fehle jegliche Einsicht der Verantwortlichen. Darüber hinaus betonte Faeser am Donnerstag auf Twitter, dass die Landesregierung mit dem zwölf Milliarden schweren „Schattenhaushalt“ bewusst und vorsätzlich die Verfassung gebrochen habe, um aus der Krise einen „parteipolitischen Vorteil“ zu ziehen.
Auch der FDP-Fraktionsvorsitzende René Rock erklärte bereits Ende Oktober über Twitter, dass das Urteil des Staatsgerichtshofs für die schwarz-grüne Landesregierung „ein politisches Desaster“ sei. Zudem hätte die Regierung alle Angebote für eine „gedeihliche Zusammenarbeit“ in der Corona-Krise ausgeschlagen. SPD und FDP hätten wiederholt eindringlich vor der Schaffung eines solchen Sondervermögens gewarnt. Direkt nach dem Urteil des Hessischen Staatsgerichtshof hatte auch die AfD-Fraktion den Rücktritt von Boddenberg gefordert.
„Weder für die Krise noch für den Umgang mit dieser Ausnahmesituation im Rahmen der Schuldenbremse gab es eine Blaupause“, entgegnete Boddenberg auf die Kritik. Nicht nur Hessen, sondern auch der Bund und die übrigen Länder hätten bei der Bewältigung der Krise „finanzverfassungsrechtliches Neuland“ betreten, so Boddenberg. Er machte deutlich: „Niemand muss seine bereits erhaltenen Hilfen zurückzahlen. Alle bereits bewilligten Maßnahmen und eingegangene Verpflichtungen bleiben von dem Urteil unberührt.“
Darauf, dass man sich in einer „historischen Ausnahmesituation“ befunden habe, wies auch die CDU-Fraktionsvorsitzende, Ines Claus, hin. „Für die neuartige und weltweite Corona-Krise gab es schlichtweg keine Vergleichsfälle oder Orientierungspunkte“, betonte sie. Dass man nun nacharbeiten müsse, sei zwar schmerzhaft, aber kein Grund für Rücktritte.
4. November 2021, 13.00 Uhr
Margaux Adam
Margaux Adam
Jahrgang 1991, Studium der Literaturwissenschaft an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, seit Februar 2020 beim JOURNAL FRANKFURT. Mehr von Margaux
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