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Corona-Kabinett
Hessen verschärft Maßnahmen bis Februar
Aufgrund steigender Infektionszahlen in ganz Hessen hat das Corona-Kabinett neue Maßnahmen beschlossen. Diese betreffen vor allem private Veranstaltungen, im Kulturbereich soll die Drei-Quadratmeter-Regelung wegfallen. Die Neuerungen sollen am kommenden Montag in Kraft treten.
Im Anschluss an die Sitzung des Hessischen Corona-Kabinetts informierten Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Gesundheitsminister Kai Klose (Bündnis 90/Die Grünen) in einer gemeinsamen Pressekonferenz über weitere Maßnahmen. Hintergrund sind neben dem ansteigenden Infektionsgeschehen auch die mit dem Oktober auslaufenden Maßnahmen.
„Wir haben aktuell allen Anlass, die Lage ernst zu nehmen“, sagte Bouffier. Das Infektionsgeschehen steige inzwischen nicht nur in den Ballungsräumen, sondern auch in den Gebieten, die zuvor nur wenig betroffen waren. Um einen Lockdown zu verhindern und Schulen wie Kitas geöffnet lassen zu können, habe man sich dazu entschlossen, vor allem dort gegenzusteuern, wo zuletzt viele Infektionen entstanden sind, teilte der Ministerpräsident mit. „Wir wollen auch diese Welle möglichst früh brechen“, ergänzte Klose.
Begrenzung der Personenzahl
In Hessen sollen private Feiern in öffentlichen Räumen auf 50 Personen beschränkt werden, im privaten Bereich wird eine Grenze von 25 Gästen dringend empfohlen. Angepasst an das hessische Eskalationskonzept werde die Personenzahl ab einer Inzidenz von 50 automatisch auf 25 abgesenkt, bei einer Inzidenz von 75 auf maximal zehn Gäste. Für öffentliche Veranstaltungen gilt weiterhin eine Begrenzung auf 250 Personen. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen eines Hygienekonzeptes. Größere Veranstaltungen bedürfen einer zusätzlichen Genehmigung durch das örtliche Gesundheitsamt.
Drei-Quadratmeter-Regel entfällt
In diesem Rahmen soll auch die bisherige Drei-Quadratmeter-Regelung entfallen: Bei Veranstaltungen oder Kulturangeboten wie Theater, Konzerte oder Kinos gelten dann die allgemeinen Abstands- und Kontaktregeln mit einem Abstand von 1,5 Metern. Auch in den Schwimmbädern wird die Drei-Quadratmeter-Regel aufgehoben.
Um die Nachverfolgung von Infektionsketten besser gewährleisten und die Richtigkeit von Kontaktdaten überprüfen zu können, darf das Servicepersonal in Gastronomiebetrieben ab sofort Gäste nach dem Personalausweis fragen. Auch in Nagelstudios sowie Friseursalons soll künftig eine Datenerfassung stattfinden. Um falsche Angaben zu vermeiden, wolle man auch hier ein Bußgeld einführen.
Maskenpflicht auf Bushaltestellen und Bahnsteigen
Bei Nichteinhaltung der Maskenpflicht halte man zunächst am bestehenden Bußgeld in Höhe von 50 Euro fest. Die Maskenpflicht soll darüber hinaus auf die Wahllokale und -kabinen sowie während des Aufenthalts auf Bahnsteigen und an Haltestellen ausgeweitet werden.
Die Verordnungen treten am kommenden Montag, 19. Oktober, in Kraft treten und sollen zunächst bis 31. Januar gelten. Am Mittwoch wolle man in einer weiteren Konferenz mit den Ländern und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) über das Beherbergungsverbot diskutieren. Darüber hinaus soll auch über eine Erhöhung des Bußgelds für Maskenverweigerer gesprochen werden.
„Wir haben aktuell allen Anlass, die Lage ernst zu nehmen“, sagte Bouffier. Das Infektionsgeschehen steige inzwischen nicht nur in den Ballungsräumen, sondern auch in den Gebieten, die zuvor nur wenig betroffen waren. Um einen Lockdown zu verhindern und Schulen wie Kitas geöffnet lassen zu können, habe man sich dazu entschlossen, vor allem dort gegenzusteuern, wo zuletzt viele Infektionen entstanden sind, teilte der Ministerpräsident mit. „Wir wollen auch diese Welle möglichst früh brechen“, ergänzte Klose.
Begrenzung der Personenzahl
In Hessen sollen private Feiern in öffentlichen Räumen auf 50 Personen beschränkt werden, im privaten Bereich wird eine Grenze von 25 Gästen dringend empfohlen. Angepasst an das hessische Eskalationskonzept werde die Personenzahl ab einer Inzidenz von 50 automatisch auf 25 abgesenkt, bei einer Inzidenz von 75 auf maximal zehn Gäste. Für öffentliche Veranstaltungen gilt weiterhin eine Begrenzung auf 250 Personen. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen eines Hygienekonzeptes. Größere Veranstaltungen bedürfen einer zusätzlichen Genehmigung durch das örtliche Gesundheitsamt.
Drei-Quadratmeter-Regel entfällt
In diesem Rahmen soll auch die bisherige Drei-Quadratmeter-Regelung entfallen: Bei Veranstaltungen oder Kulturangeboten wie Theater, Konzerte oder Kinos gelten dann die allgemeinen Abstands- und Kontaktregeln mit einem Abstand von 1,5 Metern. Auch in den Schwimmbädern wird die Drei-Quadratmeter-Regel aufgehoben.
Um die Nachverfolgung von Infektionsketten besser gewährleisten und die Richtigkeit von Kontaktdaten überprüfen zu können, darf das Servicepersonal in Gastronomiebetrieben ab sofort Gäste nach dem Personalausweis fragen. Auch in Nagelstudios sowie Friseursalons soll künftig eine Datenerfassung stattfinden. Um falsche Angaben zu vermeiden, wolle man auch hier ein Bußgeld einführen.
Maskenpflicht auf Bushaltestellen und Bahnsteigen
Bei Nichteinhaltung der Maskenpflicht halte man zunächst am bestehenden Bußgeld in Höhe von 50 Euro fest. Die Maskenpflicht soll darüber hinaus auf die Wahllokale und -kabinen sowie während des Aufenthalts auf Bahnsteigen und an Haltestellen ausgeweitet werden.
Die Verordnungen treten am kommenden Montag, 19. Oktober, in Kraft treten und sollen zunächst bis 31. Januar gelten. Am Mittwoch wolle man in einer weiteren Konferenz mit den Ländern und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) über das Beherbergungsverbot diskutieren. Darüber hinaus soll auch über eine Erhöhung des Bußgelds für Maskenverweigerer gesprochen werden.
12. Oktober 2020, 18.29 Uhr
sie
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