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Bundestagswahl 2025
Alle Infos zur Bundestagswahl in Frankfurt
Am 23. Februar wird der 21. Deutsche Bundestag gewählt. Alle wichtigen Informationen rund um das Wahlverfahren in Frankfurt lesen Sie hier.
Am 23. Februar findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. Wahlberechtigt sind alle Deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am Wahltag 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen oder sich aufhalten – ebenso wie Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben. Die vorläufige Zahl der Wahlberechtigten in Frankfurt beläuft sich derzeit auf rund 430 000 Personen.
Stichtag für die Eintragung ins Wählerverzeichnis ist der 12. Januar. Wer mit Hauptwohnsitz in Frankfurt gemeldet ist, wird automatisch in das Verzeichnis eingetragen. Menschen ohne festen Wohnsitz oder mit Wohnsitz im Ausland werden nur auf Antrag aufgenommen. Die Frist dafür endet am 2. Februar. Außerdem haben alle Wahlberechtigten die Möglichkeit, das Wählerverzeichnis vom 3. bis zum 7. Februar im Briefwahllokal in der Stiftstraße einzusehen.
Info
Briefwahllokal
Stiftstraße 29
Mo 9.00-17.00 Uhr
Di, Mi, Fr 7.30-13.00 Uhr
Do 10.00-18.00 Uhr
Das Briefwahllokal ist voraussichtlich ab dem 7. Februar geöffnet. Am Freitag, den 21. Februar, schließt es erst um 15 Uhr.
Bundestagswahl 2025 in Frankfurt: Wahlbenachrichtigungen und Wahllokale
Die Wahlbenachrichtigungen für ganz Hessen werden ab dem 13. Januar produziert, ab der vierten Kalenderwoche (20. bis 26. Januar) werden die Frankfurter Wahlbenachrichtigungen nach und nach mit der Post verschickt. Bis spätestens zum 2. Februar sollten sie zugestellt sein. In der jeweiligen Wahlbenachrichtigung ist das zuständige Wahllokal vermerkt. Außerdem gibt es die Möglichkeit, es auf der Internetseite der Stadt Frankfurt unter der Rubrik „Wo ist mein Wahllokal?“ selbst zu ermitteln. Hier finden sich zusätzliche Informationen über die Barrierefreiheit.
Insgesamt gibt es in Frankfurt 378 Wahllokale, die meisten davon sind barrierefrei zugänglich. Sie sind am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wenn möglich, sollte die Wahlbenachrichtigung zur Wahl mitgebracht werden. Falls nicht, dürfen Wahlberechtigte selbstverständlich auch gegen Vorlage eines Ausweisdokuments wählen. Wer im Voraus Briefwahlunterlagen beantragt hat und deshalb schon einen Wahlschein besitzt, aber trotzdem vor Ort wählen möchte, muss den Wahlschein mitbringen. Die reine Benachrichtigung reicht in diesem Fall nicht aus.
Info
Neuerungen bei der Bundestagswahl 2025
Damit blinde und sehberechtigte Menschen eigenständig an der Wahl teilnehmen können, sind die Stimmzettel in der rechten oberen Ecke abgestanzt. Bisher waren sie hessenweit gelocht.
Die Nummerierung der Bundestagswahlkreise hat sich geändert: Der Frankfurter Wahlkreis I trägt jetzt die Nummer 181 (vorher 182) und der Wahlkreis II die Nummer 182 (vorher 183).
Ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bekommen in Frankfurt nun mehr Geld. Im Vergleich zur Europawahl wurde die Aufwandsentschädigung um bis zu 20 Euro angehoben. Je nach Funktion gibt es zwischen 65 und 80 Euro. Insgesamt 4600 Helferinnen und Helfer werden benötigt – nach dem Aufruf der Stadt Frankfurt wurde ein Großteil der Plätze bereits gefüllt.
Bundestagswahl 2025 in Frankfurt: Briefwahl und verkürzte Fristen
Während der Kreiswahlausschuss bereits am 24. Januar über die eingereichten Kreiswahlvorschläge der beiden Frankfurter Wahlkreise entscheidet, tagen die Landes- beziehungsweise der Bundeswahlausschuss später. Am 30. Januar steht dann verbindlich fest, welche Wahlkreisbewerberinnen, -bewerber und Landeslisten zur Wahl stehen. Danach erst können die Stimmzettel gedruckt und für die Briefwahl verschickt werden – spätestens ab dem 7. Februar. Statt der üblichen sechs Wochen bleiben also nur noch zwei bis zweieinhalb Wochen für die Briefwahl.
„Da ist nichts mit liegen lassen“, sagt die Stadträtin und für Wahlen zuständige Dezernentin Eileen O’Sullivan (Volt). Ihre subjektive Einschätzung lautet: Im Briefwahllokal in der Stiftstraße wählen gehen statt den Wahlschein mit der Post zu verschicken. Aufgabe sei es, alle Möglichkeiten darzulegen und „intensiv und sehr gründlich“ auf verkürzte Fristen hinzuweisen, aber keine Empfehlung zu geben, ergänzt der Leiter der Geschäftsstelle Wahlen, Stefan Köster. Mit Blick auf die Herausforderungen der vorgezogenen Bundestagswahl für die Kommunen sagt er zumindest für Frankfurt: „Wir bekommen das hin.“
Dennoch sollten Briefwahlunterlagen so schnell wie möglich angefordert, ausgefüllt und zurückgeschickt werden. Beantragt werden können die Unterlagen offiziell bis zum 21. Februar um 15 Uhr. Rote Wahlbriefe, die bis zur regulären Samstagsleerung am 22. Februar in die gelben Postbriefkästen geworfen werden, werden noch rechtzeitig von der Deutschen Post zugestellt. Alternativ können Wahlbriefe am Wahlwochenende auch in den Hausbriefkästen des Bürgeramtes, Statistik und Wahlen oder bei der zentralen Briefwahlergebnisermittlung abgegeben werden. Abgabeschluss ist um 18 Uhr.
Info
Hausbriefkästen
Bürgeramt, Statistik und Wahlen: Zeil 3
Wahlamt, Briefwahllokal: Stiftstraße 29
Bürgeramt Höchst: Dahlbergstraße 4
Zentrale Briefwahlergebnisermittlung
Messehalle 3.1: Friedrich-Erhard-Anlage 1
Bundestagswahl 2025 in Frankfurt: Ergebnisse
Erste Ergebnisse der Bundestagswahl werden am Wahlabend gegen 19 Uhr erwartet, das endgültige Ergebnis stellt der Kreiswahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 28. Februar vor.
Stichtag für die Eintragung ins Wählerverzeichnis ist der 12. Januar. Wer mit Hauptwohnsitz in Frankfurt gemeldet ist, wird automatisch in das Verzeichnis eingetragen. Menschen ohne festen Wohnsitz oder mit Wohnsitz im Ausland werden nur auf Antrag aufgenommen. Die Frist dafür endet am 2. Februar. Außerdem haben alle Wahlberechtigten die Möglichkeit, das Wählerverzeichnis vom 3. bis zum 7. Februar im Briefwahllokal in der Stiftstraße einzusehen.
Briefwahllokal
Stiftstraße 29
Mo 9.00-17.00 Uhr
Di, Mi, Fr 7.30-13.00 Uhr
Do 10.00-18.00 Uhr
Das Briefwahllokal ist voraussichtlich ab dem 7. Februar geöffnet. Am Freitag, den 21. Februar, schließt es erst um 15 Uhr.
Die Wahlbenachrichtigungen für ganz Hessen werden ab dem 13. Januar produziert, ab der vierten Kalenderwoche (20. bis 26. Januar) werden die Frankfurter Wahlbenachrichtigungen nach und nach mit der Post verschickt. Bis spätestens zum 2. Februar sollten sie zugestellt sein. In der jeweiligen Wahlbenachrichtigung ist das zuständige Wahllokal vermerkt. Außerdem gibt es die Möglichkeit, es auf der Internetseite der Stadt Frankfurt unter der Rubrik „Wo ist mein Wahllokal?“ selbst zu ermitteln. Hier finden sich zusätzliche Informationen über die Barrierefreiheit.
Insgesamt gibt es in Frankfurt 378 Wahllokale, die meisten davon sind barrierefrei zugänglich. Sie sind am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wenn möglich, sollte die Wahlbenachrichtigung zur Wahl mitgebracht werden. Falls nicht, dürfen Wahlberechtigte selbstverständlich auch gegen Vorlage eines Ausweisdokuments wählen. Wer im Voraus Briefwahlunterlagen beantragt hat und deshalb schon einen Wahlschein besitzt, aber trotzdem vor Ort wählen möchte, muss den Wahlschein mitbringen. Die reine Benachrichtigung reicht in diesem Fall nicht aus.
Neuerungen bei der Bundestagswahl 2025
Damit blinde und sehberechtigte Menschen eigenständig an der Wahl teilnehmen können, sind die Stimmzettel in der rechten oberen Ecke abgestanzt. Bisher waren sie hessenweit gelocht.
Die Nummerierung der Bundestagswahlkreise hat sich geändert: Der Frankfurter Wahlkreis I trägt jetzt die Nummer 181 (vorher 182) und der Wahlkreis II die Nummer 182 (vorher 183).
Ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bekommen in Frankfurt nun mehr Geld. Im Vergleich zur Europawahl wurde die Aufwandsentschädigung um bis zu 20 Euro angehoben. Je nach Funktion gibt es zwischen 65 und 80 Euro. Insgesamt 4600 Helferinnen und Helfer werden benötigt – nach dem Aufruf der Stadt Frankfurt wurde ein Großteil der Plätze bereits gefüllt.
Während der Kreiswahlausschuss bereits am 24. Januar über die eingereichten Kreiswahlvorschläge der beiden Frankfurter Wahlkreise entscheidet, tagen die Landes- beziehungsweise der Bundeswahlausschuss später. Am 30. Januar steht dann verbindlich fest, welche Wahlkreisbewerberinnen, -bewerber und Landeslisten zur Wahl stehen. Danach erst können die Stimmzettel gedruckt und für die Briefwahl verschickt werden – spätestens ab dem 7. Februar. Statt der üblichen sechs Wochen bleiben also nur noch zwei bis zweieinhalb Wochen für die Briefwahl.
„Da ist nichts mit liegen lassen“, sagt die Stadträtin und für Wahlen zuständige Dezernentin Eileen O’Sullivan (Volt). Ihre subjektive Einschätzung lautet: Im Briefwahllokal in der Stiftstraße wählen gehen statt den Wahlschein mit der Post zu verschicken. Aufgabe sei es, alle Möglichkeiten darzulegen und „intensiv und sehr gründlich“ auf verkürzte Fristen hinzuweisen, aber keine Empfehlung zu geben, ergänzt der Leiter der Geschäftsstelle Wahlen, Stefan Köster. Mit Blick auf die Herausforderungen der vorgezogenen Bundestagswahl für die Kommunen sagt er zumindest für Frankfurt: „Wir bekommen das hin.“
Dennoch sollten Briefwahlunterlagen so schnell wie möglich angefordert, ausgefüllt und zurückgeschickt werden. Beantragt werden können die Unterlagen offiziell bis zum 21. Februar um 15 Uhr. Rote Wahlbriefe, die bis zur regulären Samstagsleerung am 22. Februar in die gelben Postbriefkästen geworfen werden, werden noch rechtzeitig von der Deutschen Post zugestellt. Alternativ können Wahlbriefe am Wahlwochenende auch in den Hausbriefkästen des Bürgeramtes, Statistik und Wahlen oder bei der zentralen Briefwahlergebnisermittlung abgegeben werden. Abgabeschluss ist um 18 Uhr.
Hausbriefkästen
Bürgeramt, Statistik und Wahlen: Zeil 3
Wahlamt, Briefwahllokal: Stiftstraße 29
Bürgeramt Höchst: Dahlbergstraße 4
Zentrale Briefwahlergebnisermittlung
Messehalle 3.1: Friedrich-Erhard-Anlage 1
Erste Ergebnisse der Bundestagswahl werden am Wahlabend gegen 19 Uhr erwartet, das endgültige Ergebnis stellt der Kreiswahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 28. Februar vor.
10. Januar 2025, 17.00 Uhr
Sina Claßen
Sina Claßen
Studium der Publizistik und des Öffentlichen Rechts an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Seit Oktober 2023 beim Journal Frankfurt. Mehr von Sina
Claßen >>
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11. Januar 2025
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