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Foto: Das Institut für Stadtgeschichte sucht eine neue Leitung © Stadt Frankfurt/Uwe Dettmar
Foto: Das Institut für Stadtgeschichte sucht eine neue Leitung © Stadt Frankfurt/Uwe Dettmar

Bewerberin klagt gegen Ablehnung

Institut für Stadtgeschichte weiterhin ohne Führung

Am Frankfurter Institut für Stadtgeschichte muss die Stelle der Leitung erneut ausgeschrieben werden. Eine Bewerberin hat erfolgreich wegen des Auswahlverfahrens geklagt.
Das Institut für Stadtgeschichte steht wieder ohne Leitung da. Eigentlich konnte die Stelle in einem vergangenen Auswahlverfahren neu besetzt werden. Eine Bewerberin klagte jedoch vor dem Frankfurter Verwaltungsgericht (VG) – und hat recht bekommen. Nun muss das Stadtarchiv den Posten für die Institutsleitung erneut ausschreiben.

Bewerberin klagt gegen Stadt wegen Promotionszwang

Im Mai 2023 schrieb die Stadt die Stelle der Institutsleitung öffentlich aus, nachdem die langjährige Direktorin Evelyn Brockhoff im Juli 2021 in den Ruhestand getreten war. Zwischenzeitlich übernahmen Alexandra Lutz und danach Franziska Kiermeier die Leitung jeweils kommissarisch. Im Januar 2024 wurde wiederum Mirjam Sprau aus 23 Bewerbern als Nachfolgerin für Kiermeier ausgesucht. Der Magistrat folgte damals dem Vorschlag von Kulturdezernentin Ina Hartwig (SPD), die Sprau als „charismatische und sehr versierte Expertin“ beschrieb. Zuvor war Sprau jahrelang im Koblenzer Bundesarchiv beschäftigt.

Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens kamen sechs Bewerber in die engere Auswahl, weil sie die Anforderungen am besten erfüllten, ist in einer Mitteilung des Gerichtes zu lesen. Die Klägerin wurde jedoch bereits während der Vorprüfung ausgeschlossen, wogegen sie mit einem Eilantrag vorging. Im gerichtlichen Verfahren, bei dem die letztlich ausgewählte Kandidatin Sprau als Beigeladene auftrat, führte die Antragstellerin mehrere Gründe an. Unter anderem sei sie allein deshalb vom weiteren Bewerbungsprozess ausgeschlossen worden, weil sie über keine Promotion verfüge. Eine solche zwingend zu fordern, sei kein sachlicher Grund.

Frankfurter Verwaltungsgericht pocht auf Grundsatz der Bestenauslese

Diesem Antrag gab die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichtes statt. Es bezweifelt, ob ein Doktortitel für diese Stelle als zwingende Einstellungsvoraussetzung gelten könne: Es handle sich eher um Aufgaben der Verwaltung als um wissenschaftliche. Damit wies das VG auch die Begründung der Antragsgegnerin zurück, dass alle bisherigen Leitungen eine Promotion aufgewiesen hätten. „Allein die Bedeutung und das Ansehen eines Dienstpostens genügten nicht für das Erfordernis einer Promotion“, heißt es vom Gericht weiter. Öffentliche Ämter müssten stets nach Grundsatz der Bestenauslese besetzt werden und nicht nach Renommee oder Tradition.

Die Antragsgegnerin kann nun innerhalb von zwei Wochen gegen den Beschluss Beschwerde vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof einlegen. In der Zwischenzeit, das verrät etwa ein Blick auf die Internetseite des städtischen Institutes, leitet Kristina Odenweller das Stadtarchiv kommissarisch.
 
19. Juni 2024, 11.59 Uhr
Till Geginat
 
Till Geginat
Jahrgang 1994, Studium der Theater-, Film- und Medienwissenschaft an der Goethe Universität Frankfurt, seit November 2022 beim JOURNAL FRANKFURT. – Mehr von Till Geginat >>
 
 
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