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Aufhebungsvertrag nach Razzia
HR-Moderator unterliegt vor Arbeitsgericht
Ein Moderator des Hessischen Rundfunks hatte gegen einen Aufhebungsvertrag geklagt – dieser sei unter Druck zustande gekommen. Nun hat das Frankfurter Arbeitsgericht sein Ansinnen abgewiesen.
Für den HR stellt sich das Vorgehen so dar: Die Staatsanwaltschaft Darmstadt ordnet eine Durchsuchung auch der Büroräume eines Moderators an – wegen des Verdachtes des Besitzes von Kinderpornographie. Der Mann arbeitet als Aushängeschild einer Jugendwelle. Ihm wird ein Aufhebungsvertrag unterbreitet, den er auch unterschreibt. Von nun an ist er nicht mehr für den Sender tätig, wird es auch in Zukunft nicht mehr sein.
Der Moderator klagt gegen den Aufhebungsvertrag. Dieser sei unter Druck zustande gekommen. "Man hat mir gesagt: Du musst das jetzt unterschreiben, die Bild-Zeitung wartet auf eine Antwort von uns, darauf, dass wir uns von dir sofort trennen." Er habe unterschrieben – obwohl er von seiner Unschuld, die Vorwürfe betreffend, überzeugt sei.
Im April dann der erste Termin vor dem Arbeitsgericht, doch auf Güte kann der Moderator nicht hoffen. Einen Vergleich lehnt der Vertreter des Hessischen Rundfunks ab. Am Donnerstag, 3. Juli, dann der zweite Termin vor Gericht. Beide Seiten werden nochmals gehört. Die Richterin gibt zu bedenken: Sie müsse erstens darüber befinden, ob überhaupt ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Moderator und dem HR bestanden habe. Und zweitens, ob der Aufhebungsvertrag unter Druck zustande kam oder nicht.
Wie bei öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten weithin üblich gab es keinen Vertrag zwischen dem Mitarbeiter und dem Sender. Stattdessen wurden Honorarforderungen abgerechnet. Am Nachmittag steht die Entscheidung des Gerichts: Die Klage wird abgewiesen. Aus welchem Grund, wird erst in einigen Wochen bekannt sein. Dann will auch der Anwalt des Moderators entscheiden, wie er weiter vorgeht. Sollte sich das Arbeitsgericht für nicht zuständig fühlen, will er die Zivilgerichtsbarkeit anrufen. Im anderen Fall käme die nächste Instanz in Frage. Fortsetzung folgt.
Was das Ermittlungsverfahren angeht: Die Staatsanwaltschaft Darmstadt ermittelt noch. Wann mit einem Ergebnis zu rechnen ist, kann man dort derzeit nicht sagen.
Der Moderator klagt gegen den Aufhebungsvertrag. Dieser sei unter Druck zustande gekommen. "Man hat mir gesagt: Du musst das jetzt unterschreiben, die Bild-Zeitung wartet auf eine Antwort von uns, darauf, dass wir uns von dir sofort trennen." Er habe unterschrieben – obwohl er von seiner Unschuld, die Vorwürfe betreffend, überzeugt sei.
Im April dann der erste Termin vor dem Arbeitsgericht, doch auf Güte kann der Moderator nicht hoffen. Einen Vergleich lehnt der Vertreter des Hessischen Rundfunks ab. Am Donnerstag, 3. Juli, dann der zweite Termin vor Gericht. Beide Seiten werden nochmals gehört. Die Richterin gibt zu bedenken: Sie müsse erstens darüber befinden, ob überhaupt ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Moderator und dem HR bestanden habe. Und zweitens, ob der Aufhebungsvertrag unter Druck zustande kam oder nicht.
Wie bei öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten weithin üblich gab es keinen Vertrag zwischen dem Mitarbeiter und dem Sender. Stattdessen wurden Honorarforderungen abgerechnet. Am Nachmittag steht die Entscheidung des Gerichts: Die Klage wird abgewiesen. Aus welchem Grund, wird erst in einigen Wochen bekannt sein. Dann will auch der Anwalt des Moderators entscheiden, wie er weiter vorgeht. Sollte sich das Arbeitsgericht für nicht zuständig fühlen, will er die Zivilgerichtsbarkeit anrufen. Im anderen Fall käme die nächste Instanz in Frage. Fortsetzung folgt.
Was das Ermittlungsverfahren angeht: Die Staatsanwaltschaft Darmstadt ermittelt noch. Wann mit einem Ergebnis zu rechnen ist, kann man dort derzeit nicht sagen.
4. Juli 2014, 10.18 Uhr
nil
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