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Nusoul-Prozess
Gewinnt die Kunst?
Beim ersten Prozesstag im Streit um vernichtete Kunst zwischen der DekaBank und den Zeleke-Brüder überraschte der Richter mit einem ungewöhnlichen Vergleichsvorschlag. Beide Parteien zeigten sich aufgeschlossen.
10 Uhr im Oberlandesgericht Frankfurt. Der Richter trägt noch einmal vor, wie es zum Urteil in der Vorinstanz gekommen war. Damals unterlagen die Zeleke-Brüder mit ihrer Schadenersatzklage über gut drei Millionen Euro. Der Richter trägt auch vor, dass es verschiedene Probleme gibt, die im Berufungsverfahren zu klären seien: Was es mit den Falschaussagen des Hausmeisters und des Deka-Mitarbeiters auf sich hat? Welchen Wert die Rehberger-Skulptur überhaupt hat, wenn sie aus dem Raumensemble entfernt worden wäre? Wem Herr Rehberger diese Kunst überhaupt übereignet hätte – der Nusoul GmbH oder den Brüdern Zeleke persönlich? Kurzum: Es könnten längere Verhandlungen werden. Warum also nicht ein Vergleich? Warum nicht, Gespräche zwischen beiden Parteien?
Und der Richter stellt noch eine Frage: "Wenn man sich einigt, könnte das Geld der Beklagten nicht der Frankfurter Kunstszene zugute kommen?" Der Anwalt der Bank sagt, das werde man besprechen müssen, aber man fände die Idee sehr charmant. Und auch der Anwalt der Zelekes zeigt sich diesem Vorschlag aufgeschlossen: "Herrn Mengi Zeleke ging es nicht nur um das Geld, sondern um die Vernichtung der Kunst, die ihn schmerzt." Kurzum: Beide Anwälte wollen nun recht bald in Verhandlung miteinander treten. So lange ruht das Gerichtsverfahren.
>> Mehr zum Thema Nusoul
Und der Richter stellt noch eine Frage: "Wenn man sich einigt, könnte das Geld der Beklagten nicht der Frankfurter Kunstszene zugute kommen?" Der Anwalt der Bank sagt, das werde man besprechen müssen, aber man fände die Idee sehr charmant. Und auch der Anwalt der Zelekes zeigt sich diesem Vorschlag aufgeschlossen: "Herrn Mengi Zeleke ging es nicht nur um das Geld, sondern um die Vernichtung der Kunst, die ihn schmerzt." Kurzum: Beide Anwälte wollen nun recht bald in Verhandlung miteinander treten. So lange ruht das Gerichtsverfahren.
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10. Juli 2015, 11.43 Uhr
Nils Bremer
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