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Corona-Krise
Soforthilfe für hessische Kinos
Die HessenFilm und Medien GmbH stellt aus eigenen Mitteln 500 000 Euro an hessische Kinos zur Verfügung. Kinobetreiberinnen und -betreiber können die Förderung ab sofort beantragen. Die Entscheidung über den Antrag erfolgt Ende Mai.
Um hessische Kinos in der Corona-Krise zu unterstützen, hat die HessenFilm und Medien GmbH ein Soforthilfe-Programm ins Leben gerufen und stellt aus eigenen Mitteln 500 000 Euro zur Verfügung. Kinobetreiberinnen und -betreiber können die Hilfe ab sofort beantragen.
Die Hessenfilm-Soforthilfe umfasst unter anderem die Unterstützung etwa für Miet- und Nebenkosten sowie Personalkosten, die nicht durch sonstige Hilfs- und Entschädigungsleistungen auf Bundes- und Länderebene aufgefangen werden. Daneben können auch Marketingmaßnahmen, Instandhaltung und Wartung sowie Sachkosten für IT-Systeme und Administration übernommen werden. Antragsberechtigt sind alle kleinen und mittleren Unternehmen sowie Start-Ups mit Sitz in Hessen. Die laufenden Kinobetriebe sollen mindestens zwei Jahre bestehen und regelmäßigen Spielbetrieb vorweisen können. Die Einreichfrist für die Förderung ist der 8. Mai, die Entscheidung erfolgt Ende Mai.
„Durch die Pandemie werden die Kinos vor ganz besondere Herausforderungen gestellt. Wir alle merken, wie uns das vielfältige Kulturangebot in diesen Zeiten fehlt und wünschen uns, dass wir bald wieder Museen, Theater, Konzerte und auch Kinos besuchen können. Mit diesem Programm unterstützen wir als zusätzlichem Baustein neben dem Soforthilfeprogramm gezielt Maßnahmen, die den Kinobetreibern durch die schwere Zeit helfen und eine hoffentlich bald mögliche Wiedereröffnung erleichtern“, erklärte Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn (Bündnis 90/Die Grünen).
Die Hessenfilm-Soforthilfe umfasst unter anderem die Unterstützung etwa für Miet- und Nebenkosten sowie Personalkosten, die nicht durch sonstige Hilfs- und Entschädigungsleistungen auf Bundes- und Länderebene aufgefangen werden. Daneben können auch Marketingmaßnahmen, Instandhaltung und Wartung sowie Sachkosten für IT-Systeme und Administration übernommen werden. Antragsberechtigt sind alle kleinen und mittleren Unternehmen sowie Start-Ups mit Sitz in Hessen. Die laufenden Kinobetriebe sollen mindestens zwei Jahre bestehen und regelmäßigen Spielbetrieb vorweisen können. Die Einreichfrist für die Förderung ist der 8. Mai, die Entscheidung erfolgt Ende Mai.
„Durch die Pandemie werden die Kinos vor ganz besondere Herausforderungen gestellt. Wir alle merken, wie uns das vielfältige Kulturangebot in diesen Zeiten fehlt und wünschen uns, dass wir bald wieder Museen, Theater, Konzerte und auch Kinos besuchen können. Mit diesem Programm unterstützen wir als zusätzlichem Baustein neben dem Soforthilfeprogramm gezielt Maßnahmen, die den Kinobetreibern durch die schwere Zeit helfen und eine hoffentlich bald mögliche Wiedereröffnung erleichtern“, erklärte Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn (Bündnis 90/Die Grünen).
24. April 2020, 11.50 Uhr
red
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