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Corona-Kabinett
Hessen setzt auf Zwei-Stufen-Plan
Sinkt der Inzidenzwert unter 100, ist vorgesehen, dass die Bundesnotbremse entfällt. Hessen setzt dabei auf einen Zwei-Stufen-Plan, bei dem Kitas, Restaurants und Museen unter Auflagen wieder öffnen dürfen. In Frankfurt ist ab sofort wieder „Click and Meet“ möglich.
„Die dritte Welle ist gebrochen, aber noch nicht vorbei“, mahnte Hessens Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Bündnis 90/Die Grünen) am Mittwochabend im Anschluss an die Sitzung des Corona-Kabinetts. Sinkende Infektionszahlen sowie eine steigende Impfquote gäben jedoch einen Anlass zur Hoffnung. In Städten und Kreisen, die die Sieben-Tages-Inzidenz von 100 unterschritten haben und in denen die Bundesnotbremse fortan entfällt, sollen nun Lockerungen durchgeführt werden. Die Hessische Landesregierung setzt dabei auf einen Zwei-Stufen-Plan.
Folgende Regelungen sollen ab Montag, dem 17. Mai gelten: Liegt der Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100, tritt Stufe eins in Kraft. Liegt der Wert weitere 14 Tage oder fünf aufeinanderfolgende Tage unter 50, folgt Stufe zwei. Damit wolle man vor allem in Bereichen wie den Kindertagesstätten, den Schulen, dem Einzelhandel, dem Hotelgewerbe, der Gastronomie, der Kulturbranche und dem Sport „konkrete und wichtige Öffnungsperspektiven für die kommenden Monate“ geben, heißt es seitens der Landesregierung.
Konkret dürfen sich in Stufe eins dann wieder zwei Haushalte treffen, in Stufe zwei bis zu zehn Personen. Geimpfte, Genesene sowie Kinder unter 14 Jahren zählen nicht dazu. Im Bereich der Kitas entfällt die Notbetreuung und es gilt Regelbetrieb unter Pandemiebedinungen. In den Schulen kehren in Stufe eins die Klassen 1-6 und die Abschlussklassen zurück in den Präsenzunterricht, die Klassen 7-11 bleiben zunächst noch im Wechselunterricht. Ab Stufe zwei herrscht für alle Klassen Regelbetrieb in den Schulen.
Im Einzelhandel gilt in Stufe eins: Der erweiterte tägliche Bedarf darf wie bisher öffnen, für den übrigen gilt „Click and Meet“ und Maskenpflicht, ein aktueller Test wird empfohlen. In Stufe zwei dürfen alle Geschäfte mit Zugangsbeschränkungen und Maskenpflicht öffnen, auch hier wird ein aktueller Test empfohlen. Körpernahe Dienstleistungen wie Friseure, Kosmetikstudios dürfen unter Auflagen öffnen.
Auch für die Gastronomie wurden erstmals seit November vergangenen Jahres Öffnungsperspektiven beschlossen. In Stufe eins darf die Außengastronomie betrieben werden, bleibt die Inzidenz stabil, dürfen 14 Tage später auch Innenbereiche geöffnet werden. Ähnliches gilt für Clubs und Diskotheken. Diese dürfen in Stufe eins ebenfalls als Außengastronomie öffnen; in Stufe zwei als Bar oder Gastronomie. Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen sowie Campingplätze dürfen ab Stufe eins – unter Auflagen – wieder öffnen.
Im Kultur- und Freizeitbereich dürfen Außenbereiche (Zoos, Freilichtmuseen, Freizeitparks) mit Auflagen und Anmeldung öffnen; in den Innenräumen (Museen, Schlösser, Zoos) gilt Anmeldung und Maskenpflicht, ein aktueller Test wird empfohlen. Ab Stufe zwei dürfen alle, auch die Innenräume von Freizeitparks, mit Auflagen öffnen.
Veranstaltungen sollen ebenfalls wieder möglich sein. Bei Stufe eins sind im Innenbereich nur Veranstaltungen zu bestimmten beruflichen, öffentlichen oder religiösen Zwecken und mit Auflagen möglich. Draußen sind Veranstaltungsgrößen mit bis zu 100 ungeimpften Personen und unter strengen Auflagen möglich. Ab Stufe zwei dürfen auch im Innenbereich Veranstaltungen mit bis zu 100 Ungeimpften stattfinden. Unter freiem Himmel dürfen 200 Personen teilnehmen. Hier wird ein aktueller Test nur noch empfohlen.
Frankfurts Geschäfte öffnen mit „Click and Meet“
Die Zahl der registrierten Neuinfektionen ist in Hessen binnen 24 Stunden um 1015 Fälle gestiegen. Das teilte das Robert-Koch-Institut (RKI) am Freitagmorgen (Stand 8.30 Uhr) mit. Die landesweite Sieben-Tages-Inzidenz liegt aktuell bei 109, in Frankfurt bei 116. Damit darf der Einzelhandel Kundinnen und Kunden mit negativem Corona-Test wieder Shopping-Termine anbieten. Die Rückkehr zu „Click and Meet“ sei „ein wichtiges Signal“ und ein erster vorsichtiger Schritt für den Frankfurter Einzelhandel, teilten Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD), Gesundheitsdezernent Stefan Majer (Bündnis 90/die Grünen) und Wirtschaftsdezernent Markus Frank (CDU) mit.
Folgende Regelungen sollen ab Montag, dem 17. Mai gelten: Liegt der Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100, tritt Stufe eins in Kraft. Liegt der Wert weitere 14 Tage oder fünf aufeinanderfolgende Tage unter 50, folgt Stufe zwei. Damit wolle man vor allem in Bereichen wie den Kindertagesstätten, den Schulen, dem Einzelhandel, dem Hotelgewerbe, der Gastronomie, der Kulturbranche und dem Sport „konkrete und wichtige Öffnungsperspektiven für die kommenden Monate“ geben, heißt es seitens der Landesregierung.
Konkret dürfen sich in Stufe eins dann wieder zwei Haushalte treffen, in Stufe zwei bis zu zehn Personen. Geimpfte, Genesene sowie Kinder unter 14 Jahren zählen nicht dazu. Im Bereich der Kitas entfällt die Notbetreuung und es gilt Regelbetrieb unter Pandemiebedinungen. In den Schulen kehren in Stufe eins die Klassen 1-6 und die Abschlussklassen zurück in den Präsenzunterricht, die Klassen 7-11 bleiben zunächst noch im Wechselunterricht. Ab Stufe zwei herrscht für alle Klassen Regelbetrieb in den Schulen.
Im Einzelhandel gilt in Stufe eins: Der erweiterte tägliche Bedarf darf wie bisher öffnen, für den übrigen gilt „Click and Meet“ und Maskenpflicht, ein aktueller Test wird empfohlen. In Stufe zwei dürfen alle Geschäfte mit Zugangsbeschränkungen und Maskenpflicht öffnen, auch hier wird ein aktueller Test empfohlen. Körpernahe Dienstleistungen wie Friseure, Kosmetikstudios dürfen unter Auflagen öffnen.
Auch für die Gastronomie wurden erstmals seit November vergangenen Jahres Öffnungsperspektiven beschlossen. In Stufe eins darf die Außengastronomie betrieben werden, bleibt die Inzidenz stabil, dürfen 14 Tage später auch Innenbereiche geöffnet werden. Ähnliches gilt für Clubs und Diskotheken. Diese dürfen in Stufe eins ebenfalls als Außengastronomie öffnen; in Stufe zwei als Bar oder Gastronomie. Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen sowie Campingplätze dürfen ab Stufe eins – unter Auflagen – wieder öffnen.
Im Kultur- und Freizeitbereich dürfen Außenbereiche (Zoos, Freilichtmuseen, Freizeitparks) mit Auflagen und Anmeldung öffnen; in den Innenräumen (Museen, Schlösser, Zoos) gilt Anmeldung und Maskenpflicht, ein aktueller Test wird empfohlen. Ab Stufe zwei dürfen alle, auch die Innenräume von Freizeitparks, mit Auflagen öffnen.
Veranstaltungen sollen ebenfalls wieder möglich sein. Bei Stufe eins sind im Innenbereich nur Veranstaltungen zu bestimmten beruflichen, öffentlichen oder religiösen Zwecken und mit Auflagen möglich. Draußen sind Veranstaltungsgrößen mit bis zu 100 ungeimpften Personen und unter strengen Auflagen möglich. Ab Stufe zwei dürfen auch im Innenbereich Veranstaltungen mit bis zu 100 Ungeimpften stattfinden. Unter freiem Himmel dürfen 200 Personen teilnehmen. Hier wird ein aktueller Test nur noch empfohlen.
Frankfurts Geschäfte öffnen mit „Click and Meet“
Die Zahl der registrierten Neuinfektionen ist in Hessen binnen 24 Stunden um 1015 Fälle gestiegen. Das teilte das Robert-Koch-Institut (RKI) am Freitagmorgen (Stand 8.30 Uhr) mit. Die landesweite Sieben-Tages-Inzidenz liegt aktuell bei 109, in Frankfurt bei 116. Damit darf der Einzelhandel Kundinnen und Kunden mit negativem Corona-Test wieder Shopping-Termine anbieten. Die Rückkehr zu „Click and Meet“ sei „ein wichtiges Signal“ und ein erster vorsichtiger Schritt für den Frankfurter Einzelhandel, teilten Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD), Gesundheitsdezernent Stefan Majer (Bündnis 90/die Grünen) und Wirtschaftsdezernent Markus Frank (CDU) mit.
14. Mai 2021, 11.45 Uhr
Sina Eichhorn
Sina Eichhorn
Geboren 1994 in Gelnhausen. Nach einem Studium der Germanistik an der Justus-Liebig-Universität Gießen seit Oktober 2018 beim Journal Frankfurt. Zunächst als Redakteurin, seit 2021 Chefin vom Dienst. Mehr von Sina
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