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Optimierte Regelungen

Neue Einschränkungen für die Außengastronomie

Die Corona-Zeit hat gezeigt, dass eine erweiterte Außengastronomiefläche viele Vorteile hat und das Stadtbild belebt. Die Pandemie-Sonderregelungen laufen Ende März aus, doch ab April gelten neue Regeln zugunsten der Frankfurter Gastronomie.
Um die Gastronomie in Zeiten von Corona zu unterstützen, hat die Stadt den Betrieb der Außengastronomie mit Sonderregelungen, die etwa ein erweitertes Platzangebot betreffen, unterstützt. Diese laufen am 31. März aus, doch es warten bereits neue Regelungen, die ab dem 1. April gelten werden. Den Betrieben soll mehr Platz und mehr Gestaltungsraum geboten werden, wie Mobilitäts- und Gesundheitsdezernent Stefan Majer (Die Grünen) mitteilt.

Wer Parkflächen als Sommergarten nutzen will, habe nun die Möglichkeit, einen Antrag für ein komplettes Jahr zu stellen. Vor der Corona-Pandemie waren sechs Monate der maximale Genehmigungszeitraum für Parkflächen, heißt es vonseiten der Stadt. Gehwege und Plätze konnten für die Außengastronomie zuvor maximal ein Jahr genutzt werden, nun können jene Flächen für zwei Jahre beantragt werden.

Planbarkeit für die Gastronomie


„Nach drei finanziell sehr schwierigen Jahren für die Betriebe war es überfällig, dass wir die Regelungen zur Außengastronomie auf ihre Praxistauglichkeit überprüft haben“, sagt Robert Mangold, örtlicher DEHOGA-Vorsteher. Der Genehmigungszeitraum wurde auf zwei Jahre ausgedehnt, um den Gastronomiebetrieben eine höhere Planbarkeit zu gewährleisten. „Die von der Stadt forcierte, erweiterte Nutzung von Parkflächen durch die Gastronomie – zum Beispiel auf Anwohner- und bewirtschaftete Parfklächen – stellt zunächst zwischen den Betrieben einen gewissen wirtschaftlichen Ausgleich her, der bisher so nicht möglich war“, so Mangold.

Die Erweiterungen kommen nicht ohne Einschränkungen daher. Wie die Stadt mitteilt, wolle man den öffentlichen Raum sichtbarer machen – aus diesem Grund sind alle zeltartigen Aufbauten, Pavillons und Seitenteile an Sonnenschirmen und an Markisen künftig nicht mehr erlaubt. Die Sonderregelungen zu Wind-, Kälte- und Regenschutz, die in der Pandemie sinnvoll waren, entfallen ebenfalls zum 31. März.

Sonderregelungen zu Wind-, Kälte- und Regenschutz entfallen


Gastronomiebetreibende können sich über ein Merkblatt, das online zur Verfügung steht, über die Antragsstellung informieren. Weitere Informationen gibt es zudem auf der Website der Stadt.
 
Fotogalerie:
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22. März 2023, 15.55 Uhr
Sinem Koyuncu
 
Sinem Koyuncu
Jahrgang 1996, Studium der Politikwissenschaft an der Goethe-Universität, seit Oktober 2021 beim Journal Frankfurt. – Mehr von Sinem Koyuncu >>
 
 
 
 
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