Über ein mögliches Diesel-Fahrverbot in Frankfurt wird der Verwaltungsgerichtshof in Kassel im Dezember entscheiden. Um das Verbot zu verhindern, muss die Stadt Maßnahmen zur Luftreinhaltung vorlegen. Ein Ultimatum der hessischen Umweltministerin Prinz endet am 31.8.
Helen Schindler /
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel wird sich im Dezember mit einem möglichen Diesel-Fahrverbot in Frankfurt beschäftigen. Am 10. und 11. Dezember seien mündliche Verhandlungen angesetzt, erklärte ein Sprecher des VGH am Mittwoch. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte Klage gegen Frankfurt und 34 weitere Städte wegen der Überschreitung der Stickoxidgrenzen eingereicht. Im Fall Frankfurt ist der Beklagte jedoch das Land Hessen, das für die Fortschreibung der Luftreinhaltepläne verantwortlich ist. Im vergangenen Jahr hatte die Umwelthilfe in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden gewonnen. Dagegen ist das Land in Berufung gegangen. Um die Diesel-Fahrverbote zu verhindern, muss die Stadt Pläne zur Luftreinhaltung vorlegen.
Umweltministerin Priska Hinz setzte zweites Ultimatum
Mitte Juli hatte die hessische Umweltministerin Priska Hinz (Bündnis 90/Die Grünen) der Stadt Frankfurt in einem Schreiben vom 10. Juli, das dem JOURNAL FRANKFURT vorliegt, mangelnde Bereitschaft zur Luftreinhaltung vorgeworfen. Darin bemängelte Hinz, dass die Maßnahmevorschläge zur Verringerung der Stickstoffdioxidbelastung „bei weitem nicht ausreichen werden, um kurzfristig den Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid in Frankfurt am Main flächendeckend einhalten zu können“. Die Nachrüstung von 25 Diesel-Bussen und die „provisorische“ Einrichtung eines Radfahrstreifens in der Konrad-Adenauer-/Kurt-Schumacher-Straße reichten nicht aus. Hinz sagte, sie fürchte ein Scheitern des Abwendens der Fahrverbote, „weil die Stadt bislang offensichtlich nicht bereit ist, die erforderlichen Anstrengungen zur Vermeidung von Fahrverboten zu unternehmen“. Die Ministerin hatte der Stadt erneut ein Ultimatum gestellt. Bis Ende August sollen für alle von möglichen Grenzwertüberschreitungen betroffenen Straßenabschnitte zusätzliche und kurzfristig wirksame Maßnahmen nachgemeldet werden.
Diesel-Fahrverbote in anderen Städten
In Darmstadt gilt seit Anfang Juni für zwei Straßenabschnitte das Dieselfahrverbot. Betroffen sind die Hügelstraße am City-Tunnel (zwischen östlicher Tunnel-ausfahrt und Karlstraße) und die Heinrichstraße (zwischen Heidelberger Straße und Karlstraße). Beschlossen wurde das Fahrverbot im Dezember vom Verwaltungsgericht Wiesbaden. Das Besondere an dem Beschluss: Er beruht auf einem Vergleich, auf den sich die DUH und der Verkehrsclub Deutschland (VCD) außergerichtlich mit der schwarz-grünen Landesregierung in Hessen verständigt hatten. Gemeinsam erklärtes Ziel ist, die Stickstoffdioxidwerte zu senken. Während Wiesbaden ein Fahrverbot abwenden konnte, laufen die Klagen in Offenbach und Limburg noch.