Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat einen Eilantrag des Umweltverbands Deutsche Umwelthilfe (DUH) abgelehnt. Die DUH hatte erreichen wollen, dass die Fahrverbote trotz des laufenden Rechtsstreits zum 1. Februar 2019 umgesetzt werden.
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Bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung wird es in Frankfurt ab dem 1. Februar keine Dieselfahrverbote geben. Ein entsprechender Eilantrag der DUH wurde vom VGH abgelehnt. Sogleich ließ das Gericht die Berufung des Verfahrens zu. Unabhängig von der Entscheidung über ein Berufungsverfahren wollte die DUH eine vorzeigte Teilsperrung zum 1. Februar für Friedberger Landstraße, Börneplatz, Pforzheimer Straße und Am Erlenbruch erreichen.
Mit zwei Beschlüssen vom Montag hat der VGH entschieden, „dass eine Überschreitung von Grenzwerten nicht schon für das Verhängen von zonenbezogenen Fahrverboten in Frankfurt am Main genügt“, wie das Gericht bekannt gab. „Der Entscheidung über die Zulassung der Berufung liegt zugrunde, dass weder das Immissionsschutzgesetz noch die zugrunde liegende EU-Richtlinie ein allgemeines Minimierungsgebot für Schadstoffe enthalten, sondern nur zur Einhaltung eines gemittelten NO2-Grenzwertes verpflichten. Die Überschreitung der Grenzwerte genügt aus diesem Grund nicht schon für die Verhängung von zonenbezogenen Fahrverboten“, so die Entscheidung des Gerichts.
Mit Freude und Erleichterung hat der Frankfurter Verkehrsdezernent Klaus Oesterling den Beschluss des VGH zur Kenntnis genommen. Oesterling betonte aber, dass es die Pflicht der Stadt Frankfurt am Main bleibe, die Schadstoffbelastung weiter zu senken, so dass auch im nun anstehenden Hauptverfahren Fahrverbote verhindert werden können. Die Stadt Frankfurt hat mehrere Maßnahmen vorgeschlagen, um Fahrverbote abzuwenden. Dazu gehören die Einrichtung zusätzlicher Busspuren im Innenstadtbereich, die Ausweitung und Optimierung von Park & Ride-Flächen rund um das Stadtgebiet und die Einrichtung sogenannter Pförtnerampeln, die den Verkehrszufluss in die Stadt effektiver und effizienter regulieren.
Auch Wolfgang Siefert, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen im Römer, äußerte sich erleichtert: „Die durch enge Zusammenarbeit entstandenen weitreichenden Vorschläge des Landes und der Stadt für saubere Luft haben eine solche Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel erst möglich gemacht.“ Die genannten Maßnahmen müssten aber umgehend angepackt werden, damit die Schadstoffbelastung weiter bis unter die Grenzwerte gesenkt werde. Zudem appellierte er an die Bundesregierung, endlich die Hardwarenachrüstungen für schmutzige Diesel auf den Weg zu bringen.