Bußgelder bei Verstoß in Bus und Bahn

EVG: Maskenkontrolle ist Aufgabe der Ordnungsbehörden

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Ab Januar soll auch das Kontrollpersonal des RMV bei Fahrgästen ohne Maske eine Geldstrafe verhängen können. Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) kritisiert nun diese Entscheidung: Die Kontrolle der Maskenpflicht sei nicht Aufgabe des Kontrollpersonals.

jwe /

Am vergangenen Mittwoch hatte der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) bekanntgegeben, dass das Kontrollpersonal des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bei Verstößen gegen die Maskenpflicht ab 1. Januar Bußgelder in Höhe von 50 Euro verhängen darf. Dagegen sprach sich nun die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) aus: „Unsere Kolleg*innen sind keine Masken-Sheriffs“, so der EVG-Geschäftsstellenleiter in Frankfurt Alexander Beichel.

Die Kontrolle der Maskenpflicht sei allein Sache der staatlichen Ordnungsbehörden und es sei „unverantwortlich, den Kolleg*innen zusätzliche Aufgaben aufzubürden und sie somit einem zusätzlichen Risiko auszusetzen“, sagte Beichel. Dies sei alleine Aufgabe der Ordnungsbehörden. Die Mitarbeitenden seien ohnehin Anfeindungen, Übergriffen und Gewalt von Reisenden ausgesetzt. „Sinnvoller ist es, wie von der EVG bereits gefordert, die Ordnungspartnerschaften zwischen DB Sicherheit und der Polizei wieder aufleben zu lassen.“

Zu dem Thema hatte am 23. September ein Runder Tisch des Bundesverkehrsministeriums stattgefunden. Dabei hatten die Landesverkehrsminister:innen den Bund dazu aufgefordert, die Bundespolizei für die Kontrolle der Maskenpflicht zu verpflichten. Diese solle ohne Anforderungen durch die Verkehrsunternehmen aktiv werden, da dies nicht Aufgabe der Bus- und Bahnmitarbeitenden sei.


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