Änderungen Straßenverkehrsordnung

Höhere Bußgelder, mehr Schutz für Radfahrende

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Am Dienstag treten die Novelle der Straßenverkehrsordnung und weitere verkehrliche Vorschriften in Kraft. Damit sollen vor allem Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende geschützt werden.

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Am Montag wurde die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, sie tritt am Dienstag in Kraft. Mit den neuen Regeln sollen vor allem Radfahrende sowie Fußgängerinnen und Fußgänger besser geschützt werden. Das teilte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) mit: „Die neuen Regeln stärken insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer. Wir schaffen mehr Schutz für Radfahrende und Vorteile für das Carsharing sowie elektrisch betriebene Fahrzeuge. Und ab sofort wird jeder härter bestraft, der die Rettungsgasse blockiert.“

Laut der Novelle ist das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden ab sofort grundsätzlich gestattet, wenn dabei kein Dritter behindert wird. Kraftfahrzeuge müssen beim Überholen von Radfahrenden innerorts einen Mindestabstand von 1,5 Metern, außer Orts von 2 Metern einhalten. Bisher war nur ein „ausreichender“ Abstand vorgeschrieben. Darüber hinaus wurden für Radschnellwege und Fahrradzonen neue Verkehrszeichen eingeführt. Auch Parkflächen für elektrisch betriebene Fahrzeuge können durch ein Sinnbild auf der Fahrbahn hervorgehoben werden. „Ich begrüße die Änderungen sehr“, teilte Frankfurts Verkehrsdezernent Klaus Oesterling (SPD) mit. „Eine Reihe von Verkehrsverstößen wird jetzt spürbarer geahndet. Davon erwarte ich mir eine striktere Befolgung der Verkehrsregeln.“

Neuer Bußgeldkatalog

Mit der StVO-Novelle gehen neue beziehungsweise erhöhte Geldbußen einher. Diese wären laut Oesterling „überfällig“: „Ich erhoffe mir hiervon eine deutlich bessere Präventionswirkung unserer Verkehrsüberwachung.“ Ab sofort kann Falschparken auf Geh- und Radwegen, Schutzstreifen sowie das Parken oder Halten in zweiter Reihe mit Geldbußen bis zu 100 Euro geahndet werden. Das Nichtbilden oder unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse kostet zwischen 200 und 320 Euro und wird mit einem Monat Fahrverbot bestraft. Außerdem droht für diese Verstöße die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister. Auch für Raser gelten strengere Regeln: Wer innerorts die erlaubte Geschwindigkeit um mehr als 21 Kilometer pro Stunde überschreitet, muss – neben 80 Euro Strafe und einem Punkt – einen Monat Fahrverbot in Kauf nehmen. Außerorts liegt die Grenze bei 26 km/h.

Die städtische Verkehrspolizei werde mit Inkrafttreten der Novelle die Änderungen konsequent anwenden. Das teilte der Leiter der städtischen Verkehrspolizei, Rainer Michaelis, mit. Laut Michaelis wurden die Kontrollen in den vergangenen Wochen aufgrund der Corona-Krise auf verkehrsgefährdende Fälle eingeschränkt. Inzwischen habe man das Personal wieder aufgestockt. „Mit der wieder verstärkten Präsenz der Verkehrspolizei muss jeder, der die Verkehrsregeln missachtet, wieder damit rechnen, auch aufgeschrieben zu werden.“


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