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Verzögerungen im Betriebsablauf

Riederwaldtunnel wird zwei Jahre später fertig

Der Bau des Riederwaldtunnels wird sich verzögern. Statt im Jahr 2016 werden die Arbeiten an der Tunnelröhre erst in der zweiten Hälfte 2018 beginnen können. Grund ist unter anderem der Lärmschutz.
„Die Verschiebung ist ärgerlich, aber unvermeidlich, wenn wir das Projekt nicht rechtlichen Risiken aussetzen wollen“, so Verkehrsminister Tarek Al-Wazir. Der Riederwaldtunnel schließt die Lücke zwischen der nach Osten führenden A 66 und der A 661.

Wie Al-Wazir erläuterte, müssen Planungsgrundlagen erneuert werden, da die Stadt Frankfurt ihre Bevölkerungsprognose revidiert hat und für das Jahr 2030 eine erheblich höhere Einwohnerzahl erwartet als bislang angenommen: „Es geht um die Frage, wie sich die Vorhersage auf das Verkehrsaufkommen auswirkt und ob die derzeit vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen dann noch ausreichen“, sagte Al-Wazir. Auch die lufthygienische Untersuchung, die natur- und artenschutzfachlichen Erhebungen sowie der landschaftspflegerische Begleitplan sind zu überprüfen.

„Wegen der notwendigen Fortschreibung der Unterlagen ist es sinnvoll, die noch laufenden Planänderungsverfahren neu zu gliedern“, informierte der Minister. „Da nicht auszuschließen ist, dass sich neue Erkenntnisse zu den Umweltauswirkungen ergeben, ist eine öffentliche Auslegung der Planänderungen erforderlich. Diese Öffentlichkeitsbeteiligung kostet zwar Zeit, aber sie vermeidet rechtliche Risiken. Und sie ist auch eine Chance, die Anwohnerinnen und Anwohner stärker in das Verfahren einzubeziehen.“

Zum Riederwaldtunnel waren bislang mehrere Planänderungsverfahren vorgesehen, etwa zu technischen Details des Tunnelbaus. Nun werden die wesentlichen Änderungen in zwei Verfahren mit öffentlicher Auslegung zusammengefasst. Der Minister wies darauf hin, dass das Gesamtprojekt neben dem Tunnel auch die Anschlussstelle Borsigallee und das Autobahndreieck Erlenbruch umfasst. „Die Bauarbeiten am Dreieck Erlenbruch laufen weiter. Die Verzögerung bei der Tunnelröhre bedeutet keine Unterbrechung des Gesamtvorhabens.“
 
Fotogalerie:
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4. November 2015, 11.58 Uhr
red
 
 
 
 
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