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Verkehrswende
Volksbegehren ist vorerst gescheitert
Mehr als 70 000 Unterschriften hatte die Initiative „Verkehrswende Hessen“ für ein Volksbegehren gesammelt. Die hessische Landesregierung stufte nun das Volksbegehren als nicht verfassungskonform ein. Die Initiative erwägt rechtliche Schritte.
Die Landesregierung hat das Volksbegehren für ein Verkehrswendegesetz in Hessen als nicht verfassungskonform eingestuft. Mehr als 8000 Radfahrerinnen und Radfahrer waren Ende August nach Wiesbaden gefahren, um Hessens Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Bündnis 90/Die Grünen) die gesammelten Unterschriften für ein Volksbegehren zur Verkehrswende zu überreichen. Al-Wazir zeigte sich beeindruckt, mehr als 70 000 Unterschriften waren zusammengekommen. Im nächsten Schritt war zusätzlich eine Überprüfung des Gesetzestextes durch die Landesregierung erforderlich.
Die Initiative kritisiert diese Entscheidung: „Wenn das Volksbegehren, ähnlich wie viele kommunale Bürger:innen-Entscheide zuvor, juristisch ausgehebelt wird, schwächt dies die verfassungsmäßig vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten durch direkte Demokratie in Hessen nachhaltig“, kritisierte Katalin Saary, Vertrauensperson des Volksbegehrens. Die Initiative erwägt nach eigenen Angaben nun, rechtliche Schritte gegen die Entscheidung einzuleiten.
Die Landesregierung teilte mit, sie habe zur Prüfung des Entwurfes eine Anwaltskanzlei hinzugezogen. Die Juristen seien zu dem Ergebnis gekommen, dass der Entwurf über die Zuständigkeit des Landes hinausgeht und durch Eingriffe in die Straßenverkehrs-Ordnung und die Eisenbahninfrastruktur die Gesetzgebungskompetenz des Bundes berührt. Zudem
operiere er mit unbestimmten Rechtsbegriffen und verstoße daher wegen fehlender Bestimmtheit gegen das Rechtsstaatsprinzip.
Al-Wazir sagte, er bedaure, dass aus diesen Gründen keine andere Entscheidung möglich gewesen sei, als das Volksbegehren abzulehnen. „Jenseits aller juristischen Diskussionen hat die Landesregierung gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen bereits letzte Woche die inhaltliche Diskussion mit den Vertrauensleuten des Volksbegehrens begonnen“, so der Verkehrsminister. Diese Gespräche sollen nun fortgesetzt werden, um die Möglichkeit auszuloten, sich auf einen verfassungskonformen Gesetzentwurf zu einigen.
Die Initiative kritisiert diese Entscheidung: „Wenn das Volksbegehren, ähnlich wie viele kommunale Bürger:innen-Entscheide zuvor, juristisch ausgehebelt wird, schwächt dies die verfassungsmäßig vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten durch direkte Demokratie in Hessen nachhaltig“, kritisierte Katalin Saary, Vertrauensperson des Volksbegehrens. Die Initiative erwägt nach eigenen Angaben nun, rechtliche Schritte gegen die Entscheidung einzuleiten.
Die Landesregierung teilte mit, sie habe zur Prüfung des Entwurfes eine Anwaltskanzlei hinzugezogen. Die Juristen seien zu dem Ergebnis gekommen, dass der Entwurf über die Zuständigkeit des Landes hinausgeht und durch Eingriffe in die Straßenverkehrs-Ordnung und die Eisenbahninfrastruktur die Gesetzgebungskompetenz des Bundes berührt. Zudem
operiere er mit unbestimmten Rechtsbegriffen und verstoße daher wegen fehlender Bestimmtheit gegen das Rechtsstaatsprinzip.
Al-Wazir sagte, er bedaure, dass aus diesen Gründen keine andere Entscheidung möglich gewesen sei, als das Volksbegehren abzulehnen. „Jenseits aller juristischen Diskussionen hat die Landesregierung gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen bereits letzte Woche die inhaltliche Diskussion mit den Vertrauensleuten des Volksbegehrens begonnen“, so der Verkehrsminister. Diese Gespräche sollen nun fortgesetzt werden, um die Möglichkeit auszuloten, sich auf einen verfassungskonformen Gesetzentwurf zu einigen.
29. September 2022, 11.52 Uhr
ez
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