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Städte dürfen nun Fahrverbote verhängen

Frankfurt will Diesel-Fahrverbote erst einmal nicht einführen

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat darüber entschieden, dass Städte Fahrverbote für Dieselautos verhängen dürfen. Frankfurt will dem nicht nachkommen – solange es keine bundesweite Regelung gibt.
Eine Entscheidung, die teils herbeigesehnt und teils gefürchtet war: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat sich für die Rechtmäßigkeit von Diesel-Fahrverboten entschieden. Somit dürfen Städte Fahrverbote für Dieselautos nach geltendem Recht und folglich auch ohne eine einheitliche bundesweite Regelung verhängen.

„Mich macht total wütend wenn ich daran denke, dass Steuerzahler und Kleinunternehmen mit Dieselfahrzeugen die Folgen der Abgas-Betrügerinnen der Automobilwirtschaft ausbaden müssen“, lautet das Statement von Umweltdezernentin Rosemarie Heilig (Grüne). Schon am Wochenende wurden Pläne der Bundesregierung um eine bundeseinheitliche Regelung bekannt wie besonders belastende Straßen für Diesel-Fahrzeuge zu sperren.

Heilig vermutet, dass die Bundesregierung schon im Vorfeld davon ausging, dass das Bundesverwaltungsgericht in Städten mit besonders hoher Stickstoffbelastung ein Fahrverbot für rechtens halten würde. Anders sei dieser Vorstoß vom Wochenende nicht zu interpretieren, so Heilig. „Jetzt rächt sich jahrelanges Nichtstun der Berliner GroKo. Die Bundesregierung hätte längst einen Diesel-Fonds einrichten müssen, aus dem Geld für Nachrüstungen oder Neuanschaffungen fließt.“

Was hat das nun für Frankfurt zu bedeuten? Ein Fahrverbot wolle man nicht verhängen, betont Heilig. Würde die Stadt aber gesetzlich dazu gezwungen werden, könne sie sich nicht vorstellen, wie das gehen soll – auch nicht für einzelne Straßen. Sie geht des Weiteren davon aus, dass Ausnahmeregelungen und Einzelfallentscheidungen, die in jeder Stadt möglicherweise anders aussehen, zu chaotischen Situationen bei Kontrollen und Verunsicherung bei Autohaltern führen könnten, da die Bundesregierung sich anscheinend weigere, die „blaue Plakette“ einzuführen – das einzig sinnvolle Instrument, wie Heilig findet.

Die IHK Frankfurt am Main hofft indes, dass das Landesverwaltungsgericht in Wiesbaden, welches über die Klage gegen Frankfurt entscheidet, die Fahrverbote nur als allerletztes Mittel sieht und lange Übergangsfristen und großzügige Ausnahmegenehmigung besonders für kleine und mittlere Unternehmen ermöglicht. „Bevor man Fahrverbote erlässt, sollten alle anderen Mittel ausgeschöpft sein. So weit sind wir in Frankfurt noch lange nicht“, argumentiert Matthias Gräßle, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main.

Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände appelliert ebenfalls weiterhin, auf Fahrverbote zu verzichten. Darüber hinaus solle sich die hessische Landesregierung bei Bund und EU für eine Überprüfung der EU-Grenzwerte für NOX und Feinstaub einsetzen, so Jochen Knake, Geschäftsführer des Elektroindustrieunternehmens Nolta GmbH. „Ich bedaure das Urteil, möchte aber betonen: Hessische Kommunen werden nach wie vor die Möglichkeit haben, auf Fahrverbote zu verzichten, da das BVerwG-Urteil Einzelfallentscheidungen zulässt. Fahrverbote kämen einer Vernichtung von Betriebskapital und einer millionenfachen Enteignung von Dieselfahrzeugbesitzern gleich.“ Zudem hätten sich die Luftwerte in Hessens Kommunen in den vergangenen Jahren verbessert.
 
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27. Februar 2018, 16.59 Uhr
Martina Schumacher
 
 
 
 
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