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Stadt und Land fördern günstige Mieten
Wohnen an der Wörthspitze
In Nied sollen neun öffentlich geförderte Wohnungen im Passivhausstandard entstehen. Die Stadt fördert die Sozialwohnungen, das Land erteilt für den Bau ein Darlehen von 1,2 Millionen Euro.
Die Wohnheim GmbH errichtet in Nied, An der Wörthspitze 5a, neun öffentlich geförderte Wohnungen, davon sechs Einheiten mit drei Zimmern und drei Einheiten mit vier Zimmern. Wie die Stadt Frankfurt mitteilt, hat Bürgermeister Olaf Cunitz (Grüne) 709.000 Euro zur Förderung dieses Wohnraums bewilligt. Das Bauvorhaben wird außerdem durch ein Landesdarlehen in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro unterstützt.
Die mit dem „Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung“ unterstützten Wohnungen unterliegen ab Bezugsfertigkeit für 20 Jahre einer Belegungs- und Mietpreisbindung. Der Förderempfänger verzichtet für diese Zeit auf das Recht der Direktvermietung und erhält vom Amt für Wohnungswesen Mietervorschläge zur Auswahl. Die Anfangsmiete ohne Betriebskosten liegt bei fünf Euro je Quadratmeter Wohnfläche monatlich, beim Passivhaus-Standard werden 5,50 Euro fällig.
Die Wohnungen sind für Wohnungssuchende bestimmt, die beim Amt für Wohnungswesen registriert und in Frankfurt mit Hauptwohnsitz gemeldet sind oder eine enge Bindung an Frankfurt haben – etwa durch ein Arbeitsverhältnis, einen Ausbildungs- oder Studienplatz. Das jährliche Haushaltseinkommen darf die Höchstgrenzen des Hessischen Wohnraumförderungsgesetzes nicht überschreiten. Die Belegung der Wohnungen erfolgt durch das Amt für Wohnungswesen.
Die soziale Mietwohnungsbauförderung der Stadt Frankfurt erfolgt durch die Vergabe von zinsgünstigen Baudarlehen an Bauherren, die über ein geeignetes Baugrundstück im Stadtgebiet verfügen und wird mit dem Programm des Landes Hessen zur „sozialen Wohnraumförderung für den Mietwohnungsbau“ kombiniert.
Die mit dem „Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung“ unterstützten Wohnungen unterliegen ab Bezugsfertigkeit für 20 Jahre einer Belegungs- und Mietpreisbindung. Der Förderempfänger verzichtet für diese Zeit auf das Recht der Direktvermietung und erhält vom Amt für Wohnungswesen Mietervorschläge zur Auswahl. Die Anfangsmiete ohne Betriebskosten liegt bei fünf Euro je Quadratmeter Wohnfläche monatlich, beim Passivhaus-Standard werden 5,50 Euro fällig.
Die Wohnungen sind für Wohnungssuchende bestimmt, die beim Amt für Wohnungswesen registriert und in Frankfurt mit Hauptwohnsitz gemeldet sind oder eine enge Bindung an Frankfurt haben – etwa durch ein Arbeitsverhältnis, einen Ausbildungs- oder Studienplatz. Das jährliche Haushaltseinkommen darf die Höchstgrenzen des Hessischen Wohnraumförderungsgesetzes nicht überschreiten. Die Belegung der Wohnungen erfolgt durch das Amt für Wohnungswesen.
Die soziale Mietwohnungsbauförderung der Stadt Frankfurt erfolgt durch die Vergabe von zinsgünstigen Baudarlehen an Bauherren, die über ein geeignetes Baugrundstück im Stadtgebiet verfügen und wird mit dem Programm des Landes Hessen zur „sozialen Wohnraumförderung für den Mietwohnungsbau“ kombiniert.
24. August 2015, 16.00 Uhr
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