Die Stadt hat sich mit der ABG Frankfurt Holding darauf geeinigt, dass die Mieten alle drei Jahre nur noch um zehn statt 15 Prozent erhöht werden dürfen. Das Land plant, die Kappungsgrenze auf 15 Prozent zu senken.
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Bislang durften Vermieter alle drei Jahre eine Mieterhöhung von bis zu 20 Prozent verlangen. Diese sogenannte Kappungsgrenze will die hessische Landesregierung auf 15 Prozent senken, eine entsprechende Verordnung wird vorbereitet. Analog dazu hat sich die Stadt Frankfurt mit der Wohnungsbaugesellschaft ABG Frankfurt Holding darauf geeinigt, die freiwillige Kappungsgrenze für die ABG-Mieten von bisher 15 auf zehn Prozent zu reduzieren.
"Damit ist sichergestellt, dass preisgünstiger Wohnraum erhalten und weiterhin zur Verfügung gestellt werden kann, um die Mietpreisentwicklung zu dämpfen", sagt Bürgermeister und Planungsdezernent Olaf Cunitz (Grüne). ABG-Chef Frank Junker (siehe Foto) zufolge werde damit der soziale Auftrag der Gesellschaft "übererfüllt". Junker kündigt an, bis zum Jahr 2018 im Stadtgebiet Häuser für 4000 neue Wohnungenzu errichten. Insgesamt verfügt die ABG über rund 50.000 Mieteinheiten.