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Nassauische Heimstätte baut Adolf-Miersch-Siedlung
2,2 Millionen Euro für Sozialwohnungen in Niederrad
Bürgermeister Olaf Cunitz (Grüne) hat ein Darlehen für sozialen Wohnungsbau genehmigt. Dabei sollen in der Adolf-Miersch-Siedlung 60er-Jahre-Bauten nachverdichtet werden, 25 Wohnungen entstehen.
Es handelt sich dabei um ein Projekt der Nassauischen Heimstätte an der Melibocusstraße in Niederrad. „Wir unterstützen den Neubau von 25 Sozialmietwohnungen in Passivhausbauweise und fördern damit ein sowohl soziales als auch ökologisch wichtiges Bauvorhaben“, sagt Olaf Cunitz.
Die Wohnungen entstehen in der Adolf-Miersch-Siedlung und werden durch das „Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung“ unterstützt. Bei dem Nachverdichtungsprojekt werden zwei Zeilengebäude aus den 60er-Jahren um „Kopfbauten“ ergänzt. Es entstehen 15 Drei-Zimmer-Wohnungen und zehn Vier-Zimmer-Wohnungen. Die Kaltmiete soll bei 5,50 Euro je Quadratmeter liegen. Die Nassauische Heimstätte erhält für dieses Projekt außerdem ein Darlehen des Landes Hessen in Höhe von 3,732 Millionen Euro.
Die unterstützten Wohnungen unterliegen ab Bezugsfertigkeit für 20 Jahre einer Belegungs- und Mietpreisbindung. Der Förderempfänger verzichtet für diese Zeit auf das Recht der Direktvermietung und erhält vom Amt für Wohnungswesen Mietervorschläge zur Auswahl. Dort müssen Wohnungssuchende registriert sein, die ihren Hauptwohnsitz in Frankfurt oder eine enge Bindung an Frankfurt haben – etwa durch ein Arbeitsverhältnis, einen Ausbildungs- oder Studienplatz. Das jährliche Haushaltseinkommen darf die Höchstgrenzen des hessischen Wohnraumförderungsgesetzes nicht überschreiten.
Die Wohnungen entstehen in der Adolf-Miersch-Siedlung und werden durch das „Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung“ unterstützt. Bei dem Nachverdichtungsprojekt werden zwei Zeilengebäude aus den 60er-Jahren um „Kopfbauten“ ergänzt. Es entstehen 15 Drei-Zimmer-Wohnungen und zehn Vier-Zimmer-Wohnungen. Die Kaltmiete soll bei 5,50 Euro je Quadratmeter liegen. Die Nassauische Heimstätte erhält für dieses Projekt außerdem ein Darlehen des Landes Hessen in Höhe von 3,732 Millionen Euro.
Die unterstützten Wohnungen unterliegen ab Bezugsfertigkeit für 20 Jahre einer Belegungs- und Mietpreisbindung. Der Förderempfänger verzichtet für diese Zeit auf das Recht der Direktvermietung und erhält vom Amt für Wohnungswesen Mietervorschläge zur Auswahl. Dort müssen Wohnungssuchende registriert sein, die ihren Hauptwohnsitz in Frankfurt oder eine enge Bindung an Frankfurt haben – etwa durch ein Arbeitsverhältnis, einen Ausbildungs- oder Studienplatz. Das jährliche Haushaltseinkommen darf die Höchstgrenzen des hessischen Wohnraumförderungsgesetzes nicht überschreiten.
1. Januar 2015, 21.36 Uhr
PIA/Stadt Frankfurt
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