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Mike Josef will Spekulationen erschweren
Milieuschutz soll verschärft und ausgebaut werden
Eine Räumungsklage im Ostend konnte aufgrund der Milieuschutzsatzung vor dem Amtsgericht abgewiesen werden. Doch Mieterinnen und Mieter zeigen sich besorgt. Planungsdezernent Mike Josef will die Satzung nun verschärfen und ausbauen.
Die Grüne Straße im Frankfurter Ostend liegt unweit der Haltestelle Ostendstraße. Ende 2017 kauften Investoren die Hausnummer 30 – ein schönes Mehrfamilienhaus aus der Gründerzeit. Der Quadratmeterpreis liegt zwischen sechs und acht Euro. Nur wenige Wochen später, im Januar 2018, meldet einer der Besitzer Eigenbedarf an, da er seine Verlobte heiraten und in Zukunft eine Familie gründen wolle. Für die Familienplanung sollten zwei der drei Wohnungen in dem Haus zu einer 140 Quadratmeter großen Wohnfläche zusammengelegt werden. Es kommt bis zur Räumungsklage, diese wird jedoch im Mai 2019 vom Amtsgericht abgewiesen. Das Gericht ließ allerdings eine Revision gegen das Urteil zu. Eine der Mieterinnen des Hauses zeigt sich besorgt. Den Mieterinnen und Mietern sei durch das Urteil lediglich Zeit verschafft worden.
Das Vorhaben geht nicht konform mit der Milieuschutzsatzung. Die Satzung begrenzt ein derartiges Zusammenlegen von Wohnungen auf 130 Quadratmeter. So soll die Vertreibung von alteingesessenen Mieterinnen und Mietern durch Luxussanierungen verhindert werden. Die Urteilsbegründung des Gerichts stellt einen expliziten Bezug zur Milieuschutzsatzung her: „Versagt werden kann die Satzungsgenehmigung für alle Baumaßnahmen im Milieuschutzgebiet, die zu einer Änderung der sozialen Struktur führen können, insbesondere bei Zusammenlegung von Wohnungen zu einer Wohnung von mehr als 130 Quadratmetern.“ Planungsdezernent Mike Josef (SPD) sagte dazu: „Ich freue mich, dass man vor Gericht auf die Milieuschutzsatzung Bezug genommen hat.“ Dies zeige, dass die Satzung greife. Das Gebäude sei zu einem Spekulationsobjekt geworden, sagt Josef und spricht von einem „klaren Fall von Mietverdrängung“. Bei der zweiten Wohnung haben die Eigentümer die Eigenbedarfskündigung mittlerweile zurückgezogen, wollen das Haus aber für 1,5 Millionen Euro weiterverkaufen. Erworben hatten sie es für 950 000 Euro. Sollte es dazu kommen, werde die Stadt ihr Vorkaufsrecht ausüben, so Josef. Der Planungsdezernent will die Milieuschutzsatzung verschärfen und ausbauen. Er plane, der Koalition Anfang nächsten Jahres weitere Gebiete für den Milieuschutz vorzustellen.
Forderungen der Mieterinnen und Mieter im Ostend
Vertreterinnen und Vertreter der Nachbarschaftsinitiative Nordend, Bornheim, Ostend (NBO) zeigen sich besorgt. Zwar konnten in dem Fall der Grünen Straße 30 die Eigenbedarfskündigungen durch die Begrenzung auf 130 Quadratmeter abgewendet werden, doch in Frankfurt seien häufig auch Wohnungen betroffen, die nach einem Zusammenschluss weniger als 130 Quadratmeter ergäben. „Da mittlerweile Eigenbedarfskündigungen als probates Mittel gelten, um Mieterinnen und Mieter zu vertreiben, müssen dringend Schutzmechanismen etabliert werden, um diese Praxis einzudämmen“, erläutert ein Sprecher der Nachbarschaftsinitiative NBO. Die Schutzfristen, die es von der Umwandlung von Miete zu Eigenbedarf gibt, griffen nicht überall. Die Stadt müsse an diesen Stellen tätig werden, so der Sprecher weiter. Er kritisiert, dass die Begrenzung des Milieuschutzgebietes im Ostend nicht nachvollziehbar sei und fordert weitere Gebiete, für die der Milieuschutz gelten soll. Außerdem müsse ein Verbot von Eigenbedarfskündigungen an eine bestimmte Frist gekoppelt sein.
Ein Vertreter der Aktionsgemeinschaft Westend merkte an, dass die Grenze von 130 Quadratmetern viel zu hoch sei. Eine normale Singlewohnung in Frankfurt liege im Schnitt bei 50 bis 55 Quadratmetern, daher sei eine Begrenzung für eine Zusammenlegung auf 90 Quadratmeter sinnvoll. Josef antwortete, dass die Kriterien mittlerweile angepasst wurden. So gebe es eine gestaffelte Obergrenze, die für Zweizimmerwohnungen bei höchstens 70 Quadratmetern und bei Dreizimmerwohnungen bei höchstens 95 Quadratmetern liegt. Alles, was darüber liege, werde nicht genehmigt.
Die Milieuschutzsatzung wird aber auch von anderen Seiten stark kritisiert. Der Vorwurf, die Milieuschutzsatzung verhindere neuen Wohnraum, käme immer wieder auf. „Man kann auch in Milieuschutzsatzungen bauen, aber eben nur unter bestimmten Voraussetzungen, die für den Schutz der Mieterinnen und Mieter getroffen wurden“, so Mike Josef. Ihm zufolge werde bei Spekulationen fälschlicherweise immer wieder von Einzelfällen gesprochen. „Ich teile diese Einschätzung zwar nicht, aber wenn es so wäre, wäre jeder Einzelfall ein Fall zu viel.“ Investitionen seien in Frankfurt grundsätzlich willkommen, aber keine Spekulationen.
Das Vorhaben geht nicht konform mit der Milieuschutzsatzung. Die Satzung begrenzt ein derartiges Zusammenlegen von Wohnungen auf 130 Quadratmeter. So soll die Vertreibung von alteingesessenen Mieterinnen und Mietern durch Luxussanierungen verhindert werden. Die Urteilsbegründung des Gerichts stellt einen expliziten Bezug zur Milieuschutzsatzung her: „Versagt werden kann die Satzungsgenehmigung für alle Baumaßnahmen im Milieuschutzgebiet, die zu einer Änderung der sozialen Struktur führen können, insbesondere bei Zusammenlegung von Wohnungen zu einer Wohnung von mehr als 130 Quadratmetern.“ Planungsdezernent Mike Josef (SPD) sagte dazu: „Ich freue mich, dass man vor Gericht auf die Milieuschutzsatzung Bezug genommen hat.“ Dies zeige, dass die Satzung greife. Das Gebäude sei zu einem Spekulationsobjekt geworden, sagt Josef und spricht von einem „klaren Fall von Mietverdrängung“. Bei der zweiten Wohnung haben die Eigentümer die Eigenbedarfskündigung mittlerweile zurückgezogen, wollen das Haus aber für 1,5 Millionen Euro weiterverkaufen. Erworben hatten sie es für 950 000 Euro. Sollte es dazu kommen, werde die Stadt ihr Vorkaufsrecht ausüben, so Josef. Der Planungsdezernent will die Milieuschutzsatzung verschärfen und ausbauen. Er plane, der Koalition Anfang nächsten Jahres weitere Gebiete für den Milieuschutz vorzustellen.
Forderungen der Mieterinnen und Mieter im Ostend
Vertreterinnen und Vertreter der Nachbarschaftsinitiative Nordend, Bornheim, Ostend (NBO) zeigen sich besorgt. Zwar konnten in dem Fall der Grünen Straße 30 die Eigenbedarfskündigungen durch die Begrenzung auf 130 Quadratmeter abgewendet werden, doch in Frankfurt seien häufig auch Wohnungen betroffen, die nach einem Zusammenschluss weniger als 130 Quadratmeter ergäben. „Da mittlerweile Eigenbedarfskündigungen als probates Mittel gelten, um Mieterinnen und Mieter zu vertreiben, müssen dringend Schutzmechanismen etabliert werden, um diese Praxis einzudämmen“, erläutert ein Sprecher der Nachbarschaftsinitiative NBO. Die Schutzfristen, die es von der Umwandlung von Miete zu Eigenbedarf gibt, griffen nicht überall. Die Stadt müsse an diesen Stellen tätig werden, so der Sprecher weiter. Er kritisiert, dass die Begrenzung des Milieuschutzgebietes im Ostend nicht nachvollziehbar sei und fordert weitere Gebiete, für die der Milieuschutz gelten soll. Außerdem müsse ein Verbot von Eigenbedarfskündigungen an eine bestimmte Frist gekoppelt sein.
Ein Vertreter der Aktionsgemeinschaft Westend merkte an, dass die Grenze von 130 Quadratmetern viel zu hoch sei. Eine normale Singlewohnung in Frankfurt liege im Schnitt bei 50 bis 55 Quadratmetern, daher sei eine Begrenzung für eine Zusammenlegung auf 90 Quadratmeter sinnvoll. Josef antwortete, dass die Kriterien mittlerweile angepasst wurden. So gebe es eine gestaffelte Obergrenze, die für Zweizimmerwohnungen bei höchstens 70 Quadratmetern und bei Dreizimmerwohnungen bei höchstens 95 Quadratmetern liegt. Alles, was darüber liege, werde nicht genehmigt.
Die Milieuschutzsatzung wird aber auch von anderen Seiten stark kritisiert. Der Vorwurf, die Milieuschutzsatzung verhindere neuen Wohnraum, käme immer wieder auf. „Man kann auch in Milieuschutzsatzungen bauen, aber eben nur unter bestimmten Voraussetzungen, die für den Schutz der Mieterinnen und Mieter getroffen wurden“, so Mike Josef. Ihm zufolge werde bei Spekulationen fälschlicherweise immer wieder von Einzelfällen gesprochen. „Ich teile diese Einschätzung zwar nicht, aber wenn es so wäre, wäre jeder Einzelfall ein Fall zu viel.“ Investitionen seien in Frankfurt grundsätzlich willkommen, aber keine Spekulationen.
15. Juli 2019, 13.02 Uhr
ez
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Text: Sina Claßen / Foto: Gestaltungsidee für die Frankfurter Straße in Neu-Isenburg © Ramboll/traffiQ
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