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Leerstehender Wohnraum in Frankfurt
Zweckentfremdungsverbot als Lösung?
Das Fehlen eines Zweckentfremdungsverbots verhindert in Frankfurt, dass verfügbare Wohnungen ausschließlich zu Wohnzwecken auf den Markt gehen. Planungsdezernent Mike Josef (SPD) plädiert für eine Wiedereinführung des Gesetzes. Doch ist das der richtige Lösungsansatz?
In Frankfurt ist leerstehender Wohnraum keine Seltenheit. Unbewohnte Häuser und Brachflächen tragen zur Wohnungsnot bei, die immer wieder politisch thematisiert werden. Das Zweckentfremdungsverbot soll verhindern, dass in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt verfügbare Wohnungen zu anderen als zu Wohnzwecken auf den Markt gehen. Es verbietet Wohnungsleerstand, Abriss und die Umwandlung von Wohnungen in Büro- oder Gewerberäume sowie die Nutzung als Ferienwohnung.
Für den mangelnden Wohnraum in Frankfurt eigentlich ein guter Lösungsansatz, könnten viele meinen, denn Ziel des Gesetzes ist es, Wohnraummangel zurückzudrängen und die zweckwidrige Verwendung von Wohneinheiten zu verhindern. Doch dieses Gesetz gibt es seit dem 27. Mai 2004 nach einem Beschluss der damaligen CDU-Regierung nicht mehr. Das heißt, dass Frankfurter Hausbesitzer ihr Eigentum dem Mietmarkt vorenthalten können und freie Hand haben solange sie die Sicherheit oder öffentliche Ordnung nicht gefährden.
Der Frankfurter Planungsdezernent Mike Josef plädiert für die Wiedereinführung dieses Zweckentfremdungsverbots und fordert das Land Hessen auf, in diesem Punkt nachzuziehen. „Bislang hatten wir mit unserem Werben kein Erfolg“, erklärt Mark Gellert, Pressesprecher des Planungsdezernenten. „Wir hoffen aber, dass sich eine neue Landesregierung findet, bei der unser Anliegen auf offene Ohren stößt.“ Dass die CDU auch heute keinen Bedarf für dieses Gesetz sieht, ist für das Dezernat nicht nachvollziehbar – obwohl der Leerstand aufgrund der fehlenden rechtlichen Grundlage zurzeit in Prozent nicht exakt erfassbar ist. „Auch wir gehen mit offenen Augen durch die Stadt“, sagt Gellert, „und es scheint, dass der Leerstand mehr zu als ab nimmt.“
Schon 1985, als das Zweckentfremdungsverbot noch gesetzlich verankert war, wurden dadurch 8500 Wohnungen zurückgeholt und eine Zweckentfremdung verhindert. Von 1985 bis zur Absetzung des Gesetzes im Jahre 2004 wurden jährlich etwa 300 Wohnungen zurückgewonnen wurden. Diese Zahl sei in so einer angespannten Wohnungssituation wie man sie in Frankfurt findet sehr bedeutsam. „Wir können uns Leerstand in so einer Größenordnung in Frankfurt nicht erlauben“, so Gellert.
Die Wiedereinführung eines Zweckentfremdungsverbots biete deshalb viele Vorteile – aber auch Nachteile. Denn würde die Stadt bestimmen können, was mit dem Eigentum eines Menschen geschieht, wäre dies ein erheblicher Eingriff in das Eigentumsrecht. Der Eigentümer könnte nicht mehr selbst entscheiden, was mit seinem Besitz geschieht. Doch laut dem Planungsdezernat wäre so ein Eingriff „unter gewissen Rahmenbedingungen gerechtfertigt.“
Für den mangelnden Wohnraum in Frankfurt eigentlich ein guter Lösungsansatz, könnten viele meinen, denn Ziel des Gesetzes ist es, Wohnraummangel zurückzudrängen und die zweckwidrige Verwendung von Wohneinheiten zu verhindern. Doch dieses Gesetz gibt es seit dem 27. Mai 2004 nach einem Beschluss der damaligen CDU-Regierung nicht mehr. Das heißt, dass Frankfurter Hausbesitzer ihr Eigentum dem Mietmarkt vorenthalten können und freie Hand haben solange sie die Sicherheit oder öffentliche Ordnung nicht gefährden.
Der Frankfurter Planungsdezernent Mike Josef plädiert für die Wiedereinführung dieses Zweckentfremdungsverbots und fordert das Land Hessen auf, in diesem Punkt nachzuziehen. „Bislang hatten wir mit unserem Werben kein Erfolg“, erklärt Mark Gellert, Pressesprecher des Planungsdezernenten. „Wir hoffen aber, dass sich eine neue Landesregierung findet, bei der unser Anliegen auf offene Ohren stößt.“ Dass die CDU auch heute keinen Bedarf für dieses Gesetz sieht, ist für das Dezernat nicht nachvollziehbar – obwohl der Leerstand aufgrund der fehlenden rechtlichen Grundlage zurzeit in Prozent nicht exakt erfassbar ist. „Auch wir gehen mit offenen Augen durch die Stadt“, sagt Gellert, „und es scheint, dass der Leerstand mehr zu als ab nimmt.“
Schon 1985, als das Zweckentfremdungsverbot noch gesetzlich verankert war, wurden dadurch 8500 Wohnungen zurückgeholt und eine Zweckentfremdung verhindert. Von 1985 bis zur Absetzung des Gesetzes im Jahre 2004 wurden jährlich etwa 300 Wohnungen zurückgewonnen wurden. Diese Zahl sei in so einer angespannten Wohnungssituation wie man sie in Frankfurt findet sehr bedeutsam. „Wir können uns Leerstand in so einer Größenordnung in Frankfurt nicht erlauben“, so Gellert.
Die Wiedereinführung eines Zweckentfremdungsverbots biete deshalb viele Vorteile – aber auch Nachteile. Denn würde die Stadt bestimmen können, was mit dem Eigentum eines Menschen geschieht, wäre dies ein erheblicher Eingriff in das Eigentumsrecht. Der Eigentümer könnte nicht mehr selbst entscheiden, was mit seinem Besitz geschieht. Doch laut dem Planungsdezernat wäre so ein Eingriff „unter gewissen Rahmenbedingungen gerechtfertigt.“
19. November 2018, 11.29 Uhr
Martina Schumacher
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