Wirtschafts- und Wohnungsbauminister Tarek Al-Wazir (Bündnis 90/Die Grünen) hat am vergangenen Freitag die Pläne der Landesregierung zum Schutz von Mieterinnen und Mietern vorgestellt. Die CDU Frankfurt begrüßt die Pläne, Kritik gibt es von der SPD.
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Vergangenen Freitag stellte die hessische Landesregierung ihre Pläne zum Schutz von Mieterinnen und Mietern vor. Sie sollen Eigenbedarfskündigungen und Preissprünge erschweren. Wirtschafts- und Wohnungsbauminister Tarek Al-Wazir (Bündnis 90/Die Grüne) will die Kappungsgrenze für Mietpreiserhöhungen, die für schon bestehende Verträge gilt, von 20 Prozent auf maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren senken. Außerdem soll sie für 31 statt wie bisher 29 Kommunen gelten.
Auch die Kündigungssperrfrist, die bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen greift, wird auf acht Jahre erhöht. Sie soll Mieterinnen und Mieter vor schnellen Eigenbedarfskündigungen oder Großsanierungen schützen. Bisher lag sie in Städten wie Frankfurt, Darmstadt und Wiesbaden bei fünf Jahren, rechtlich möglich sind bis zu zehn Jahre. Die Regelungen treten im Oktober in Kraft, gelten aber rückwirkend ab September dieses Jahres. Al-Wazir bekräftigte, sie seien nur als temporäre Lösung für die angespannte Wohnungsmarktsituation gedacht. Langfristig brauche es mehr Wohnungen.
Elke Barth, die wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag, bezeichnet es als „grotesk“, Mietpreiserhöhungen von 15 Prozent in drei Jahren als „Mieterschutz“ darzustellen. Sie fordert einen festen Mietendeckel, der lediglich eine Erhöhung im Ausmaß des Inflationsausgleichs möglich macht. Auch, dass die Landesregierung die Kündigungssperrfrist statt auf die möglichen zehn Jahre nur auf acht Jahre verlängern will, kritisiert sie. Weiterhin vermisse sie konkrete Pläne, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu erschweren, wie es der schwarz-grüne Koalitionsvertrag angekündigt hatte.
Nils Kößler, Vorsitzender der CDU-Fraktion Frankfurt, begrüßt dagegen das Vorhaben der Landesregierung. Darüber hinaus schlägt er für Ballungszentren eine Neuregelung für die Vermietung von möblierten Wohnungen vor, um „Mondpreise“ zu verhindern. Viele Vermieterinnen und Vermieter versuchten offenbar, Wohnungen mit „billigstem Mobiliar“ teurer zu vermieten als es die geltende Mietpreisbremse erlaubt. Um dem entgegenzuwirken und für mehr Klarheit zu sorgen, denkt Kößler an eine im Mietvertrag gesondert aufgelistete Ausweisung für das Mobiliar.