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Kritische Wasserstände
Wasserentnahme aus Bächen und Nidda verboten
Aufgrund fehlender Niederschläge sinkt der Wasserpegel in den Frankfurter Gewässern. Die Stadt hat nun reagiert und die Wasserentnahme aus Bächen im Stadtgebiet sowie aus der Nidda verboten. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Ab Mittwoch, 13. Juli, ist die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Bächen im Stadtgebiet sowie aus der Nidda und deren Altarmen offiziell verboten. Damit reagieren das Umweltamt und die Stadtentwässerung Frankfurt auf „die zunehmend kritischen Niedrigwasserstände“ im Stadtgebiet.
„Seit Wochen sinkt der Wasserpegel in den Frankfurter Gewässern, einige Bäche sind bereits ausgetrocknet“, teilte Umweltdezernentin Rosemarie Heilig (Bündnis 90/Die Grünen) am Montag mit. In den vergangenen Wochen habe es nur vereinzelt geregnet, was „keine Entspannung der Situation“ gebracht hätte. Ziel der Maßnahme sei es nun, das Ökosystem „vor zusätzlichen und vermeidbaren Stressfaktoren“ zu schützen. Weiter heißt es vonseiten des Umweltamts, dass sich durch den niedrigen Wasserstand der Anteil an gereinigtem Abwasser deutlich erhöhe. Dies wiederum führe zu einer erhöhten Keimbelastung in den Gewässern weshalb nach Kontakt besonders auf Hygiene sowie gründliches Händewaschen geachtet werden sollte.
Das Verbot soll vorerst bis Ende Oktober gelten. Wer dagegen verstößt, müsse mit Bußgeldzahlungen rechnen. Ausgenommen hiervon seien Entnahmen aus dem Main sowie Benutzungen, die über eine eigene wasserrechtliche Erlaubnis genehmigt sind.
„Seit Wochen sinkt der Wasserpegel in den Frankfurter Gewässern, einige Bäche sind bereits ausgetrocknet“, teilte Umweltdezernentin Rosemarie Heilig (Bündnis 90/Die Grünen) am Montag mit. In den vergangenen Wochen habe es nur vereinzelt geregnet, was „keine Entspannung der Situation“ gebracht hätte. Ziel der Maßnahme sei es nun, das Ökosystem „vor zusätzlichen und vermeidbaren Stressfaktoren“ zu schützen. Weiter heißt es vonseiten des Umweltamts, dass sich durch den niedrigen Wasserstand der Anteil an gereinigtem Abwasser deutlich erhöhe. Dies wiederum führe zu einer erhöhten Keimbelastung in den Gewässern weshalb nach Kontakt besonders auf Hygiene sowie gründliches Händewaschen geachtet werden sollte.
Das Verbot soll vorerst bis Ende Oktober gelten. Wer dagegen verstößt, müsse mit Bußgeldzahlungen rechnen. Ausgenommen hiervon seien Entnahmen aus dem Main sowie Benutzungen, die über eine eigene wasserrechtliche Erlaubnis genehmigt sind.
12. Juli 2022, 12.03 Uhr
sie
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