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Gutachten über Mietpreisstopp
Zoff zwischen Frankfurter Grünen und SPD
Erst geißelte ein Gutachten einen SPD-Vorschlag zum Mietpreisstopp. Die SPD konterte mit einer anderen wissenschaftlichen Meinung. Die Grünen wittern Schummelei. Die SPD weist das zurück. Popcorn, bitte!
Manuel Stock, Fraktionsvorsitzender der Grünen, schäumt: "Nach Medienberichten hat die SPD die Stellungnahme eigenmächtig verändert und das in diesem Zusammenhang entscheidende Adjektiv 'unternehmerisch' aus dem Text gestrichen. Sollte das stimmen, wäre das ein ungeheuerlicher und die Öffentlichkeit täuschender Vorgang", schreibt er in einer Pressemitteilung.
Mike Josef, der Frankfurter SPD-Chef, widerspricht: Er habe schlicht Professor Markus Artz von der Universität angerufen, der ihm dann eine aktuelle Version der Stellungnahme zugeschickt habe. "Konkret sind in dieser Version zwei, drei Sätze verändert."
Worum es geht? Die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG Frankfurt Holding hatte diese Woche von einem Gutachten der Kanzlei Freshfields berichtet, das sie in Auftrag gegeben hatte. Laut der ABG wird in dem Gutachten einem Ansinnen des SPD-Oberbürgermeisters Peter Feldmann eine Absage erteilt, nämlich des sogenannten Mietpreisstopps. Der hätte zur Folge, dass die ABG die Mieten bis 2017 nicht erhöhen darf. Im Gutachten soll nun stehen, dass dies dramatische Folgen hätte: Die ABG-Wohnungen würden aus dem Mietspiegel herausfallen, der Mietspiegel also drastisch steigen und damit mittelfristig die Mieten in Frankfurt insgesamt – denn Vermieter können sich bei Mieterhöhungen am Mietspiegel orientieren.
Professor Artz wiederum schreibt, dass der Mietspiegel juristisch angreifbar wäre, würden die städtischen Wohnungen herausfallen. Alle Mieten seien zu berücksichtigen, "soweit sie nicht kraft Gesetzes oder wegen einer Förderzusage 'gebunden' sind. Ein solcher Ausnahmefall liegt bei Mieten, die sich wegen einer unternehmerischen Entscheidung, die Mieten nicht zu erhöhen oder den Wohnraum günstig zu vermieten, auf einem niedrigeren Niveau befinden, gerade nicht der Fall." Das Wort "unternehmerisch" ist in der neuen Version gestrichen worden (wir haben sie hier als PDF zugänglich gemacht).
Die Grünen kritisieren auch, dass nicht klar würde, wer das Gutachten in Auftrag gegeben habe. Laut Mike Josef hat sich das Büro des Oberbürgermeisters zwar im Austausch mit Professor Artz befunden, Geld sei gleichwohl nicht geflossen. Laut Manuel Stock von den Grünen hätte der Oberbürgermeister das Gutachten aber über das Rechtsamt der Stadt beauftragen müssen. So schrieben es die "Allgemeinen Geschäftsanweisungen der Stadt" vor. Aus dem Büro des Oberbürgermeisters wiederum heißt es, die Professoren hätten nach Gesprächen von sich aus die Stellungnahme verfasst.
Das Gutachten der ABG Holding ist derweil nicht öffentlich zugänglich. „Es handelt sich bei dem Gutachten um ein unternehmensinternes Dokument, das nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist“, heißt es beim städtischen Wohnungsbaukonzern. ABG-Chef Frank Junker hatte es dem Aufsichtsrat im Dezember vorgestellt und war am vergangenen Montag damit an die Öffentlichkeit gegangen.
Mike Josef, der Frankfurter SPD-Chef, widerspricht: Er habe schlicht Professor Markus Artz von der Universität angerufen, der ihm dann eine aktuelle Version der Stellungnahme zugeschickt habe. "Konkret sind in dieser Version zwei, drei Sätze verändert."
Worum es geht? Die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG Frankfurt Holding hatte diese Woche von einem Gutachten der Kanzlei Freshfields berichtet, das sie in Auftrag gegeben hatte. Laut der ABG wird in dem Gutachten einem Ansinnen des SPD-Oberbürgermeisters Peter Feldmann eine Absage erteilt, nämlich des sogenannten Mietpreisstopps. Der hätte zur Folge, dass die ABG die Mieten bis 2017 nicht erhöhen darf. Im Gutachten soll nun stehen, dass dies dramatische Folgen hätte: Die ABG-Wohnungen würden aus dem Mietspiegel herausfallen, der Mietspiegel also drastisch steigen und damit mittelfristig die Mieten in Frankfurt insgesamt – denn Vermieter können sich bei Mieterhöhungen am Mietspiegel orientieren.
Professor Artz wiederum schreibt, dass der Mietspiegel juristisch angreifbar wäre, würden die städtischen Wohnungen herausfallen. Alle Mieten seien zu berücksichtigen, "soweit sie nicht kraft Gesetzes oder wegen einer Förderzusage 'gebunden' sind. Ein solcher Ausnahmefall liegt bei Mieten, die sich wegen einer unternehmerischen Entscheidung, die Mieten nicht zu erhöhen oder den Wohnraum günstig zu vermieten, auf einem niedrigeren Niveau befinden, gerade nicht der Fall." Das Wort "unternehmerisch" ist in der neuen Version gestrichen worden (wir haben sie hier als PDF zugänglich gemacht).
Die Grünen kritisieren auch, dass nicht klar würde, wer das Gutachten in Auftrag gegeben habe. Laut Mike Josef hat sich das Büro des Oberbürgermeisters zwar im Austausch mit Professor Artz befunden, Geld sei gleichwohl nicht geflossen. Laut Manuel Stock von den Grünen hätte der Oberbürgermeister das Gutachten aber über das Rechtsamt der Stadt beauftragen müssen. So schrieben es die "Allgemeinen Geschäftsanweisungen der Stadt" vor. Aus dem Büro des Oberbürgermeisters wiederum heißt es, die Professoren hätten nach Gesprächen von sich aus die Stellungnahme verfasst.
Das Gutachten der ABG Holding ist derweil nicht öffentlich zugänglich. „Es handelt sich bei dem Gutachten um ein unternehmensinternes Dokument, das nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist“, heißt es beim städtischen Wohnungsbaukonzern. ABG-Chef Frank Junker hatte es dem Aufsichtsrat im Dezember vorgestellt und war am vergangenen Montag damit an die Öffentlichkeit gegangen.
14. Januar 2016, 16.00 Uhr
Nils Bremer
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24. Dezember 2024
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