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Frankfurter Tempo-30-Versuch scheitert

Nachts herrscht wieder Tempo 50 auf Hauptverkehrsstraßen

Lärmschutz adé: Auf Ausfallstraßen darf zwischen 22 und 6 Uhr wieder schneller gefahren werden. Dass der nun beendete Tempo-30-Feldversuch der Grünen bald fortgesetzt wird, darf bezweifelt werden.
Vor vier Jahren scheiterte ein großangelegter Feldversuch der damaligen Umweltdezernentin Manuela Rottmann noch an der Landesregierung, es blieb bei einem Tempo-30-Intermezzo auf der Höhenstraße. Vor zwei Jahren war das Herzensprojekt endlich soweit – erste kürzere Versuche wichen einem nun eineinhalb Jahre andauernden Modellversuch. Die Nibelungenallee, Teile der Eschersheimer Landstraße, Teile des nördlichen Mainufers und die Lange Straße waren von 22 bis 6 Uhr nur noch mit Tempo 30 zu befahren. Bei dem Vorhaben wurde auch untersucht, ob es dadurch für die Anwohner leiser wird. Die Ergebnisse will Verkehrsdezernent Klaus Oesterling (SPD) den Parlamentariern im ersten Quartal 2017 vorstellen.

Wie die Studie ausfällt, ist anscheinend egal. Angesichts der unterschiedlichen Auffassungen in der Frankfurter Römerkoalition rechne Oesterling mit schwierigen Beratungen, heißt es von Seiten der Dezernats. Im Koalitionsvertrag steht zwar, dass Tempo 50 begrenzt werden kann, wenn es der Lärmschutz oder die Verkehrssicherheit geböten – doch dieser Satz dürfte auf die in der Koalition nicht besonders starken Grünen zurückzuführen sein. SPD und CDU galten in der Vergangenheit nicht als Freunde des Modellversuchs.

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Michael zu Löwenstein erteilt nächtlichen Schleichfahrten auf Hauptstraßen eine klare Abfuhr: Die Zwischenergebnisse der Studie ließen erkennen, dass es nur unmerklich leiser würde – und auf schnelleren Abschnitten von vielen Autofahrern nicht einmal Tempo 50 eingehalten würde. Tempo 30 fehle die Akzeptanz.

Herr zu Löwenstein plädiert deshalb für stärkere Kontrollen, um nächtliche Raser zu erwischen. "Wer ein paarmal geblitzt wurde, der hält sich an die Regeln", sagt er. Die Stadt solle deshalb in zusätzliche "mobile Geschwindigkeitsmeßgeräte" investieren.
 
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29. Dezember 2016, 10.46 Uhr
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