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Frankfurter Stellplatzsatzung
Wie Parkplätze künftig geplant werden sollen
Die Planung von Parkplätzen wird demnächst leichter: Der Bürgermeister Olaf Cunitz stellte das neue Regelwerk für die Planung von Parkplätzen vor. Die wichtigste Neuerung betrifft den Wohnungsbau.
Eine Novellierung der Stellplatzsatzung und Stellplatzeinschränkungssatzung steht bevor. Die Eckpunkte wurden am Montag vorgestellt. Voraussichtlich soll das Regelwerk im Frühjahr in Kraft treten. Es legt fest, wie viele Stellplätze beim Neubau von Gebäuden eingeplant werden müssen. Die neue Satzung solle flexibler und verständlicher sein, so Bürgermeister Olaf Cunitz (Grüne).
Eine Überholung der bereits zwanzig Jahre alten Satzung sei dringend nötig gewesen. Denn das Fahrrad habe im Verkehr an Bedeutung gewonnen und der Anteil des Autoverkehrs gehe seit Jahren zurück, auch wenn die Bevölkerung weiter wächst. Auch solle mit dem flexiblen Regelwerk der Bau von Wohnungen erleichtert werden. Doch eine völlige Abschaffung der Satzung sei nicht sinnvoll. Der Parkverkehr müsse aufgrund des engen Stadtraums weiterhin reguliert werden.
Künftig gilt nicht mehr die Nutzfläche des Gebäudes als Bezugsgröße, sondern die Bruttogeschossfläche. Die Aufschlüsselung der Parkplatzanzahl orientiert sich an vier Zonen unterschiedlicher Erschließungsqualitäten durch S-Bahn, U-Bahn, Straßenbahn und Bus. In den vier Zonen gelten dann Ober- und Untergrenzen für die zu planenden Parkplätze.
Für Fahrräder sollen die bisherigen Richtzahlen für Stellplätze hingegen verbindlicher formuliert werden. Und erhöhte Anforderungen werden gestellt, um dem Bedeutungszuwachs des Verkehrsmittels zu entsprechen.
Eine Überholung der bereits zwanzig Jahre alten Satzung sei dringend nötig gewesen. Denn das Fahrrad habe im Verkehr an Bedeutung gewonnen und der Anteil des Autoverkehrs gehe seit Jahren zurück, auch wenn die Bevölkerung weiter wächst. Auch solle mit dem flexiblen Regelwerk der Bau von Wohnungen erleichtert werden. Doch eine völlige Abschaffung der Satzung sei nicht sinnvoll. Der Parkverkehr müsse aufgrund des engen Stadtraums weiterhin reguliert werden.
Künftig gilt nicht mehr die Nutzfläche des Gebäudes als Bezugsgröße, sondern die Bruttogeschossfläche. Die Aufschlüsselung der Parkplatzanzahl orientiert sich an vier Zonen unterschiedlicher Erschließungsqualitäten durch S-Bahn, U-Bahn, Straßenbahn und Bus. In den vier Zonen gelten dann Ober- und Untergrenzen für die zu planenden Parkplätze.
Für Fahrräder sollen die bisherigen Richtzahlen für Stellplätze hingegen verbindlicher formuliert werden. Und erhöhte Anforderungen werden gestellt, um dem Bedeutungszuwachs des Verkehrsmittels zu entsprechen.
8. Dezember 2015, 11.41 Uhr
tm
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