Der Frankfurter Magistrat stuft den Radentescheid als rechtlich unzulässig ein. Stimmt die Stadtverordnetenversammlung dem zu, kommt es nicht zum beantragten Bürgerentscheid. Droht nun dem Radentscheid in Frankfurt das endgültige Aus?
red /
Der Magistrat der Stadt Frankfurt empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, das Bürgerbegehren als unzulässig abzulehnen. Grund dafür sei die Tatsache, dass Prüfungen des Magistrats ergeben hätten, dass der Radentscheid nicht die nötigen gesetzlichen Voraussetzungen erfülle. Der für Wahlen und Abstimmungen zuständige Stadtrat Jan Schneider (CDU) betonte, dass die Entscheidung des Magistrats keine politische Bewertung der Forderung des Bürgerbegehrens sei. „Es war allein zu prüfen, ob die formalen Voraussetzungen erfüllt sind", sagt Schneider.
Nach Auffassung des Magistrats sind einige der sieben Ziele des Bürgerbegehrens nicht konkret genug. Es bleibe beispielsweise offen, wie genau die Formulierung zu verstehen sei, dass Nebenstraßen „für den Radverkehr attraktiv“ gestaltet werden sollen. Andere Ziele wiederum, wie der fahrradfreundliche Umbau von jährlich zehn Kreuzungen oder der Bau von 2000 überdachten Fahrradparkplätzen pro Jahr, seien nach Einschätzung des Magistrats nicht leistbar. Auch der Finanzierungsvorschlag wird kritisiert. Er entspräche nicht den gesetzlichen Bestimmungen, da im Text des Bürgerbegehrens die prognostizierten Kosten von 13 Millionen Euro pro Jahr nicht im Einzelnen hergeleitet werden. Auch sei unklar, wie sich die Summe auf die jeweiligen Forderungen verteile und wie die Kosten durch Umschichtungen im städtischen Haushalt gedeckt werden sollen. Mögliche Fördermittel von Bund und Land könnten nicht – wie vorgeschlagen – zur Deckung der Kosten herangezogen werden, da die Stadt Frankfurt auf die Gewährung dieser Mittel keinen Einfluss habe. Insgesamt wertet der Magistrat die Mängel als so schwerwiegend, dass das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären ist.