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Erwerb von Belegrechten

Magistrat beschließt neue Förderrichtlinien

Die Stadt Frankfurt wird künftig nur noch Wohnungen fördern, die sich im Stadtgebiet befinden. Außerdem sollen die ortsüblichen Vergleichsmieten zehn Euro pro Quadratmeter nicht übersteigen.
Die Richtlinien für den Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum werden geändert. Dem hat der Magistrat am Freitag zugestimmt. Die Wohnungen müssen sich im Stadtgebiet befinden. Um auch Belegungsrechte an Wohnungen erwerben zu können, die nicht alle Bedingungen erfüllen, an denen aber ein besonderes wohnungswirtschaftliches Interesse der Stadt besteht, sind Ausnahmen im Einzelfall möglich, zum Beispiel bei Wohnungen mit einer besonderen behindertengerechten Ausstattung.

Darüber hinaus gibt es eine Obergrenze von zehn Euro für die ortsübliche Vergleichsmiete zum Zeitpunkt des Erwerbs des Belegungsrechts. Außerdem müssen die Wohnungen zur dauernden Wohnnutzung rechtlich und tatsächlich bestimmt und geeignet sein. Bürgermeister Olaf Cunitz (Grüne) zufolge ist das eine „Selbstverständlichkeit“, in der Praxis habe sich jedoch gezeigt, dass manche Punkte dennoch explizit formuliert werden müssen“.

Da die Bestände im öffentlich geförderten Wohnungsbau kleiner werden, hat die Stadtverordnetenversammlung im Jahr 2007 beschlossen, dass die Stadt Belegungsrechte im bestehenden Wohnraum erwerben kann. Bisher wurden über 900 Wohnungen in fast allen Stadtteilen für die soziale Wohnraumversorgung gewonnen. „Ziel dieser Förderung ist, aus dem vorhandenen Wohnraumbestand in Frankfurt preisgebundenen Wohnraum für Haushalte zu sichern, die sich am Markt nicht angemessen versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind“, so Cunitz.
 
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10. März 2014, 11.36 Uhr
leg/pia
 
 
 
 
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