Partner
Eilantrag abgewiesen
Immobilienfirma muss Mängel beheben
Nachdem ein Eilantrag abgelehnt wurde, muss der Immobilieninvestor WPS nun Mängel an einem Wohnhaus in der Eschersheimer Landstraße beheben. Ein Urteil, das laut Stabsstelle Mieterschutz Signalwirkung haben könnte.
Ausgebaute Türschlösser, defekte Türöffner und fehlende Fenster im Treppenhaus – seit Monaten klagen Mieterinnen und Mieter in der Eschersheimer Landstraße 78 über die Zustände in ihrem Wohnhaus. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt muss die Eigentümerin der Liegenschaft, die Westend Projekt- und Steuerungs-GmbH (WPS), nun die Mängel beheben. Das Gericht lehnte den Eilantrag der WPS ab und wies auf „unzumutbare Zustände“ hin.
Die WPS hatte das Gebäude vor einigen Jahren erworben und die Mieterinnen und Mieter kurze Zeit später, so heißt es, mit Bau-Maßnahmen drangsaliert. Die Bewohner:innen befürchteten Verdrängungen und hatten sich zunächst an die Stabsstelle Mieterschutz der Stadt Frankfurt gewandt, da zahlreiche Mängel auch über Monate hinweg bestünden. Diese kontaktierten die Wohnungsaufsicht der Stadt, die daraufhin die WPS aufforderte, die Mängel zu beseitigen. Statt auf diese einzugehen, reichte die WPS einen Eilantrag ein. Das Verwaltungsgericht bestätigte, dass die seit nunmehr eineinhalb Jahren herrschenden Zustände aufgrund der Modernisierungstätigkeiten „unzumutbar“ seien und die Wohnnutzung erheblich beeinträchtigten. Es sei deshalb völlig rechtens, dass die Wohnungsaufsicht hier einschreite.
Der Fall in der Eschersheimer Landstraße ist nicht die einzige Liegenschaft der WPS, der der Stabstelle Mieterschutz bereits bekannt ist. In den vergangenen Monaten hätten sich bereits 40 Mieterinnen und Mieter an die Stabstelle gewandt, sie alle klagten über identische Vorgehensweisen der Immobiliengesellschaft, erklärt Kai Schönbach, Leiter der Stabsstelle Mieterschutz. „Es geht uns nicht darum, die Mieterinnen und Mieter aufzuhetzen, sondern für deren Rechte einzustehen. Hier wurde offenkundig rechtswidrig gehandelt, das steht nicht anders zur Debatte.“ Auch Planungsdezernent Mike Josef (SPD) betonte noch einmal, wie wichtig die Zusammenarbeit der städtischen Stellen sei. „Wir dulden in Frankfurt keine Mieterverdrängung. Und wir gehen mit allen uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln dagegen vor. Das zeigt diese Gerichtsentscheidung.“
Wie andere Mieter:innen nun auf das Urteil reagieren, müsse sich zeigen, sagte Schönebach im Gespräch mit dem JOURNAL FRANKFURT. Es sei jedoch nicht auszuschließen, dass es auch ein Motivationspunkt für andere Betroffene sein könne. „Das Urteil nun hat Potenzial, denn es zeigt, dass man nicht machtlos gegen Zustände ist, die wie diese mietrechtlich nicht tragbar sind.“
Die WPS hatte das Gebäude vor einigen Jahren erworben und die Mieterinnen und Mieter kurze Zeit später, so heißt es, mit Bau-Maßnahmen drangsaliert. Die Bewohner:innen befürchteten Verdrängungen und hatten sich zunächst an die Stabsstelle Mieterschutz der Stadt Frankfurt gewandt, da zahlreiche Mängel auch über Monate hinweg bestünden. Diese kontaktierten die Wohnungsaufsicht der Stadt, die daraufhin die WPS aufforderte, die Mängel zu beseitigen. Statt auf diese einzugehen, reichte die WPS einen Eilantrag ein. Das Verwaltungsgericht bestätigte, dass die seit nunmehr eineinhalb Jahren herrschenden Zustände aufgrund der Modernisierungstätigkeiten „unzumutbar“ seien und die Wohnnutzung erheblich beeinträchtigten. Es sei deshalb völlig rechtens, dass die Wohnungsaufsicht hier einschreite.
Der Fall in der Eschersheimer Landstraße ist nicht die einzige Liegenschaft der WPS, der der Stabstelle Mieterschutz bereits bekannt ist. In den vergangenen Monaten hätten sich bereits 40 Mieterinnen und Mieter an die Stabstelle gewandt, sie alle klagten über identische Vorgehensweisen der Immobiliengesellschaft, erklärt Kai Schönbach, Leiter der Stabsstelle Mieterschutz. „Es geht uns nicht darum, die Mieterinnen und Mieter aufzuhetzen, sondern für deren Rechte einzustehen. Hier wurde offenkundig rechtswidrig gehandelt, das steht nicht anders zur Debatte.“ Auch Planungsdezernent Mike Josef (SPD) betonte noch einmal, wie wichtig die Zusammenarbeit der städtischen Stellen sei. „Wir dulden in Frankfurt keine Mieterverdrängung. Und wir gehen mit allen uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln dagegen vor. Das zeigt diese Gerichtsentscheidung.“
Wie andere Mieter:innen nun auf das Urteil reagieren, müsse sich zeigen, sagte Schönebach im Gespräch mit dem JOURNAL FRANKFURT. Es sei jedoch nicht auszuschließen, dass es auch ein Motivationspunkt für andere Betroffene sein könne. „Das Urteil nun hat Potenzial, denn es zeigt, dass man nicht machtlos gegen Zustände ist, die wie diese mietrechtlich nicht tragbar sind.“
2. Februar 2021, 12.35 Uhr
sie
Mehr Nachrichten aus dem Ressort Urbanes Frankfurt
Die Machbarkeitsstudie zum Ausbau der Straßenbahn von Frankfurt über Neu-Isenburg und Dreieich bis nach Langen liegt vor. Sie sieht großes Potenzial.
Text: Sina Claßen / Foto: Gestaltungsidee für die Frankfurter Straße in Neu-Isenburg © Ramboll/traffiQ
Urbanes FrankfurtMeistgelesen
- Straßensperre am NordwestzentrumNeue Umleitung wurde eingerichtet
- Fahrplanwechsel im ÖPNVWeiterhin reduziertes Angebot im Frankfurter Nahverkehr
- Ortstermin: BahnhofsviertelNiemand parkt sein teures Fahrrad gerne im Bahnhofsviertel
- Nach Problemen mit WasserstoffzügenAb Januar fahren im Taunus wieder Dieselzüge
- Tramlinie 17Studie empfiehlt Ausbau der Straßenbahn von Frankfurt nach Langen
24. November 2024
Journal Tagestipps
Freie Stellen