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Corona-Krise: Mieterhöhungen
ABG will im Härtefall unterstützen
Nach einer Aufsichtsratssitzung vergangene Woche hat die städtische Wohnbaugesellschaft ABG Holding ihren Wirtschaftsplan für das kommende Jahr festgelegt. Für Mieterinnen und Mieter, die besonders unter der Corona-Krise leiden, soll es Sonderregelungen geben.
Die städtische Wohnbaugesellschaft ABG Holding hat am 17. Dezember in einer Aufsichtsratssitzung ihren Wirtschaftsplan für das kommende Jahr verabschiedet. Neben neuen Bauprojekten wurden dabei auch Maßnahmen für Mieterinnen und Mieter festgelegt, die unter der Corona-Krise leiden: Jene, die „pandemiebedingt in eine wirtschaftliche Notlage“ geraten sind, sollen künftig individuell unterstützt werden, heißt es in einer Mitteilung vom vergangenen Freitag.
Ab Januar sollen sogenannte „Härtefälle“, also jene Mieterinnen und Mieter, die nicht auf die engmaschige Unterstützung des Sozialstaats oder Wohngeld zurückgreifen können, unterstützt werden. Diese müssten glaubhaft machen können, dass ihre pandemiebedingte wirtschaftliche Situation zu Einkommensverlusten führt, so die ABG. Dies könnten beispielsweise im Fall einer bereits ausgesprochenen Mieterhöhung Stundung, Aussetzung und gegebenenfalls Rückzahlung der Mieterhöhung bedeuten. Ab wann genau ein solcher Härtefall vorliege, wollte man seitens der ABG zunächst nicht näher definieren. Man werde die Mieter:innen entsprechend informieren und beraten, um „bedarfsgerechte Individuallösungen“ zu finden.
Zu Beginn der Pandemie hatte die ABG wie viele weitere Wohnungsgesellschaften noch von Mieterhöhungen abgesehen und Möglichkeiten wie Ratenzahlungen bei Mietrückständen angeboten. Damit wollte man die „Kunden entlasten und ein Zeichen für die gesellschaftliche Verantwortung des Unternehmens setzen“, teilte das Unternehmen im März mit. Als die größte städtische Wohngesellschaft, zu der mehr als 50 000 Wohnungen in Frankfurt gehören, vor wenigen Wochen jedoch verkündete, von Januar an die Mieten wieder erhöhen zu wollen, gab es viel Kritik. Die Grünen im Römer forderten, Mieterhöhungen so lange auszusetzen, bis absehbar sei, welche „wirtschaftlichen Folgen die Corona-Krise auf Mieter:innen haben wird“. Die Wirtschaftlichkeit der ABG, die im Auftrag der Stadt viele dringend benötigte Wohnungen plane, sei ihnen ein hohes Gut, so die Aufsichtsratsmitglieder der ABG, Bernhard Maier und Beatrix Baumann (beide Bündnis 90/Die Grünen), dennoch dürfe man Mieterinnen und Mieter nicht noch stärker belasten.
Seitens der Stadt begrüßte man nun die Entscheidung der ABG von vergangener Woche. „Das ist ein guter Kompromiss. Ich bin sehr erleichtert, dass Mieterinnen und Mieter der ABG mit pandemiebedingten wirtschaftlichen Problemen in diesen schwierigen Zeiten nicht noch zusätzlich mit Mieterhöhungen belastet werden und sie die Möglichkeit haben, dass auf ihre persönlichen Verhältnisse eingegangen wird“, sagte Planungsdezernent Mike Josef (SPD). Auch Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) teilte mit, es sei ein wichtiges Signal für die Mieterinnen und Mieter, denen durch Corona teils erhebliche Gehaltseinbußen entstanden seien.
Ab Januar sollen sogenannte „Härtefälle“, also jene Mieterinnen und Mieter, die nicht auf die engmaschige Unterstützung des Sozialstaats oder Wohngeld zurückgreifen können, unterstützt werden. Diese müssten glaubhaft machen können, dass ihre pandemiebedingte wirtschaftliche Situation zu Einkommensverlusten führt, so die ABG. Dies könnten beispielsweise im Fall einer bereits ausgesprochenen Mieterhöhung Stundung, Aussetzung und gegebenenfalls Rückzahlung der Mieterhöhung bedeuten. Ab wann genau ein solcher Härtefall vorliege, wollte man seitens der ABG zunächst nicht näher definieren. Man werde die Mieter:innen entsprechend informieren und beraten, um „bedarfsgerechte Individuallösungen“ zu finden.
Zu Beginn der Pandemie hatte die ABG wie viele weitere Wohnungsgesellschaften noch von Mieterhöhungen abgesehen und Möglichkeiten wie Ratenzahlungen bei Mietrückständen angeboten. Damit wollte man die „Kunden entlasten und ein Zeichen für die gesellschaftliche Verantwortung des Unternehmens setzen“, teilte das Unternehmen im März mit. Als die größte städtische Wohngesellschaft, zu der mehr als 50 000 Wohnungen in Frankfurt gehören, vor wenigen Wochen jedoch verkündete, von Januar an die Mieten wieder erhöhen zu wollen, gab es viel Kritik. Die Grünen im Römer forderten, Mieterhöhungen so lange auszusetzen, bis absehbar sei, welche „wirtschaftlichen Folgen die Corona-Krise auf Mieter:innen haben wird“. Die Wirtschaftlichkeit der ABG, die im Auftrag der Stadt viele dringend benötigte Wohnungen plane, sei ihnen ein hohes Gut, so die Aufsichtsratsmitglieder der ABG, Bernhard Maier und Beatrix Baumann (beide Bündnis 90/Die Grünen), dennoch dürfe man Mieterinnen und Mieter nicht noch stärker belasten.
Seitens der Stadt begrüßte man nun die Entscheidung der ABG von vergangener Woche. „Das ist ein guter Kompromiss. Ich bin sehr erleichtert, dass Mieterinnen und Mieter der ABG mit pandemiebedingten wirtschaftlichen Problemen in diesen schwierigen Zeiten nicht noch zusätzlich mit Mieterhöhungen belastet werden und sie die Möglichkeit haben, dass auf ihre persönlichen Verhältnisse eingegangen wird“, sagte Planungsdezernent Mike Josef (SPD). Auch Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) teilte mit, es sei ein wichtiges Signal für die Mieterinnen und Mieter, denen durch Corona teils erhebliche Gehaltseinbußen entstanden seien.
21. Dezember 2020, 11.45 Uhr
sie
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