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Berechnung des Mietspiegels
Bestandsmieten sollen berücksichtigt werden
Wird der Mietspiegel künstlich in Höhe getrieben? Bürgermeister Olaf Cunitz (Grüne) kritisiert die Berechnung. Es sollen mehr Bestandsmieten beachtet werden. München kämpft mit dem gleichen Problem.
Eigentlich kommt die Forderung aus München. Der dortige Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) prangerte die Berechnung des Mietspiegels an und schlug eine Reform vor. „Das deckt sich voll und ganz mit der Position, die ich für die Stadt Frankfurt vertrete“, sagt der Frankfurter Bürgermeister und Wohnungsdezernent Olaf Cunitz (Grüne). Denn um den örtlichen Mietpreisdurchschnitt zu berechnen, werden laut geltender Gesetzeslage nur Neuvermietungen oder aber Änderungen in bestehenden Verträgen herangezogen. So gehen faktisch nur Mieterhöhungen in die Berechnung mit ein. Dazu auch nur die der vergangenen vier Jahre.
Das bedeutet, wenn jemand in Frankfurt oder München eine teure Neubauwohnung bezieht, fließt diese Miethöhe komplett in die Berechnung ein und treibt den Durchschnittswert weiter nach oben. Bleibt die Miete dagegen jahrelang gleich, darf sie in der Statistik nicht berücksichtigt werden. Diese Einschränkung sollte entfallen, da sie sachlich nicht gerechtfertigt ist, so die Forderung der Politiker. Schließlich stellen auch ältere Mietverhältnisse einen Teil des Wohnungsmarktes dar und sollten daher bei der Ermittlung der ortsüblichen Miete berücksichtigt werden. Anderenfalls werde der Mietspiegel künstlich in die Höhe getrieben.
„Der Bundesgesetzgeber ist gefordert, dass künftig auch die Bestandsmieten, die meist deutlich niedriger sind, in die Berechnung für den Mietspiegel einfließen. Sonst wird das Leben in Städten wie Frankfurt oder München für einen Teil der Bevölkerung unbezahlbar. Und das soziale Gefüge droht aufgrund überteuerter Lebenshaltungskosten aus dem Gleichgewicht zu geraten“, befürchtet Cunitz. „Ich hoffe, dass Bundesjustizminister Heiko Maas jetzt an dieser Stelle ein offenes Ohr für die Probleme der wachsenden Städte hat, nachdem das Vorhaben einer Mietpreisbremse von zahlreichen Ausnahmen durchlöchert auf die lange Bank geschoben wurde.“
Das bedeutet, wenn jemand in Frankfurt oder München eine teure Neubauwohnung bezieht, fließt diese Miethöhe komplett in die Berechnung ein und treibt den Durchschnittswert weiter nach oben. Bleibt die Miete dagegen jahrelang gleich, darf sie in der Statistik nicht berücksichtigt werden. Diese Einschränkung sollte entfallen, da sie sachlich nicht gerechtfertigt ist, so die Forderung der Politiker. Schließlich stellen auch ältere Mietverhältnisse einen Teil des Wohnungsmarktes dar und sollten daher bei der Ermittlung der ortsüblichen Miete berücksichtigt werden. Anderenfalls werde der Mietspiegel künstlich in die Höhe getrieben.
„Der Bundesgesetzgeber ist gefordert, dass künftig auch die Bestandsmieten, die meist deutlich niedriger sind, in die Berechnung für den Mietspiegel einfließen. Sonst wird das Leben in Städten wie Frankfurt oder München für einen Teil der Bevölkerung unbezahlbar. Und das soziale Gefüge droht aufgrund überteuerter Lebenshaltungskosten aus dem Gleichgewicht zu geraten“, befürchtet Cunitz. „Ich hoffe, dass Bundesjustizminister Heiko Maas jetzt an dieser Stelle ein offenes Ohr für die Probleme der wachsenden Städte hat, nachdem das Vorhaben einer Mietpreisbremse von zahlreichen Ausnahmen durchlöchert auf die lange Bank geschoben wurde.“
9. Februar 2015, 10.20 Uhr
wch
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