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ABG baut in Offenbach
Mehr Wohnraum für Frankfurter in Offenbach
Auf dem früheren Werksgelände von MAN Roland in Offenbach will die ABG 32 Wohnungen bauen. Das interkommunale Projekt wird von beiden Städten gefördert, soll aber vor allem Wohnraum für Frankfurter schaffen.
Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat einer Kooperation über die gemeinsame Förderung von 50 Mietwohnungen mit der Stadt Offenbach zugestimmt. Es handelt sich dabei um ein Neubauvorhaben der ABG Frankfurt Holding auf dem früheren Werksgelände von MAN Roland in der Offenbacher Christian-Pleß-Straße. „Da das Vorhaben außerhalb des Frankfurter Stadtgebiets entsteht, muss in einem Punkt von den Förderrichtlinien zur Vergabe von Darlehen für den Mietwohnungsbau abgewichen werden“, erläutert Bürgermeister Olaf Cunitz. „Das Ziel ist, in einem interkommunalen Projekt neuen Wohnraum für Frankfurter sozialwohnungsberechtigte Haushalte zu schaffen.“ Ob es Abweichung von den geltenden Förderrichtlinien gibt, muss nun die Stadtverordnetenversammlung prüfen.
Als wichtiges Projekt regionaler Kooperation in der Wohnungsbauförderung sind 32 der in Offenbach entstehenden Wohnungen für sozialwohnungsberechtigte Haushalte bestimmt, die beim Frankfurter Amt für Wohnungswesen als wohnungssuchend registriert sind. Dafür wird ein städtisches Wohnungsbaudarlehen in Höhe von 1.244.450 Euro gewährt. Die Förderung besteht aus einem zinsgünstigen Baudarlehen nach dem „Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung“.
Insgesamt baut die ABG auf dem Areal einen sechsgeschossigen Komplex mit 172 Wohnungen in zwölf zusammenhängenden Gebäuden. Davon werden 50 Wohnungen verteilt auf vier Gebäude aus dem Hessischen Landesprogramm zur sozialen Wohnraumförderung gefördert und von den Städten Frankfurt und Offenbach komplementär finanziert: für 18 Wohnungen gewährt Offenbach Mittel in Höhe von 700.000 Euro, für 32 Wohnungen die Stadt Frankfurt in Höhe von 1.244.450 Euro. Das entspricht einer kommunalen Förderung von 38.890 Euro je Wohnung. Mit Gewährung des städtischen Darlehens und den Landesfördermitteln wird die Kaltmiete aller geförderten Wohnungen im Passivhausstandard auf 5,20 Euro je Quadratmeter gesenkt. Für die frei finanzierten Wohnungen soll die Miete rund 9,50 Euro je Quadratmeter nicht übersteigen.
Die Stadt Offenbach hat nach Auslobung eines städtebaulichen Wettbewerbs Planungsrecht für die Flächen geschaffen. Das Wohnungsgemenge wurde einvernehmlich zwischen ABG, Offenbach und Frankfurt abgestimmt. Die geförderten Wohnungen verteilen sich gleichmäßig auf dem Areal. Alle Gebäude erhalten die gleiche Architektursprache. Allerdings werden die jeweils durch die Städte Frankfurt und Offenbach geförderten Wohnungen eindeutig der jeweiligen Stadt zugeordnet.
Als wichtiges Projekt regionaler Kooperation in der Wohnungsbauförderung sind 32 der in Offenbach entstehenden Wohnungen für sozialwohnungsberechtigte Haushalte bestimmt, die beim Frankfurter Amt für Wohnungswesen als wohnungssuchend registriert sind. Dafür wird ein städtisches Wohnungsbaudarlehen in Höhe von 1.244.450 Euro gewährt. Die Förderung besteht aus einem zinsgünstigen Baudarlehen nach dem „Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung“.
Insgesamt baut die ABG auf dem Areal einen sechsgeschossigen Komplex mit 172 Wohnungen in zwölf zusammenhängenden Gebäuden. Davon werden 50 Wohnungen verteilt auf vier Gebäude aus dem Hessischen Landesprogramm zur sozialen Wohnraumförderung gefördert und von den Städten Frankfurt und Offenbach komplementär finanziert: für 18 Wohnungen gewährt Offenbach Mittel in Höhe von 700.000 Euro, für 32 Wohnungen die Stadt Frankfurt in Höhe von 1.244.450 Euro. Das entspricht einer kommunalen Förderung von 38.890 Euro je Wohnung. Mit Gewährung des städtischen Darlehens und den Landesfördermitteln wird die Kaltmiete aller geförderten Wohnungen im Passivhausstandard auf 5,20 Euro je Quadratmeter gesenkt. Für die frei finanzierten Wohnungen soll die Miete rund 9,50 Euro je Quadratmeter nicht übersteigen.
Die Stadt Offenbach hat nach Auslobung eines städtebaulichen Wettbewerbs Planungsrecht für die Flächen geschaffen. Das Wohnungsgemenge wurde einvernehmlich zwischen ABG, Offenbach und Frankfurt abgestimmt. Die geförderten Wohnungen verteilen sich gleichmäßig auf dem Areal. Alle Gebäude erhalten die gleiche Architektursprache. Allerdings werden die jeweils durch die Städte Frankfurt und Offenbach geförderten Wohnungen eindeutig der jeweiligen Stadt zugeordnet.
12. August 2014, 10.57 Uhr
pia
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