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ABG Frankfurt Holding und Stadt einig
Zehn Jahre Mietenstopp und mehr geförderte Wohnungen
Die Stadt Frankfurt und die ABG Frankfurt Holding haben sich bei der Aufsichtsratssitzung auf zwei Dinge geeinigt: Der Mietenstopp wird zeitlich auf zehn Jahre ausgeweitet und es soll künftig höhere Förderquoten für geförderte Wohnungen geben.
Die Ausweitung des Mietenstopps auf zehn Jahre und höhere Förderquoten für geförderte Wohnungen von über 40 Prozent bei Neubaumaßnahmen – auf diese Ergebnisse hat sich während der Aufsichtsratssitzung der ABG Frankfurt Holding die Geschäftsführung der Wohnungsbaugesellschaft gemeinsam mit der Stadt Frankfurt geeinigt.
Die bereits seit dem 1. Juli 2016 geltende Reduktion der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen soll dabei auf weitere fünf Jahre angewandt werden. In diesem Sinne gilt ab dem 1. Juli 2021 für fünf weitere Jahre die Absenkung der Kappungsgrenze auf fünf Prozent in fünf Jahren, das heißt jährlich um maximal ein Prozent. Der Mietspiegel werde dadurch reduziert und es soll zu positiven Auswirkungen auf den Mietspiegel für alle Mieter der Stadt kommen. Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) bekräftigt: „Wir werden in der mittelfristigen Finanzplanung die Ausweitung des Mietenstopps auf zehn Jahre festschreiben.“
Weiterhin wurde bestätigt, dass die Zielgröße von deutlich über 40 Prozent geförderten Wohnungsbaus sich auf die Neubautätigkeit der ABG innerhalb des Investitionsprogramms bezieht. Die ABG stemmt ein Investitionsprogramm von annähernd drei Milliarden Euro für den Bau von zusätzlichen 10.000 Wohnungen. Der Prozentsatz öffentlich geförderten Wohnungsbaus von mehr als 40 Prozent wird bei einzelnen Projekten schon heute umgesetzt. Im nördlichen Teil der Platensiedlung beispielsweise entstehen 50 Prozent der neuen Wohnungen im geförderten Bereich und in der Ferdinand-Happ-Straße werden 100 Prozent aller 96 Wohnungen öffentlich gefördert, ebenso in der Hanauer Landstraße auf dem Daimler-Areal.
„Damit leistet die ABG einen wichtigen Beitrag für bezahlbare Mieten und den Bau bezahlbarer Wohnungen“, sagt Feldmann. „Besonders im Fokus sind Wohnungen für normal verdienende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denn wer für Frankfurt arbeitet, hat auch das Recht, in Frankfurt zu leben.“ ABG-Geschäftsführer Frank Junker fügt hinzu: „Die heutigen Entscheidungen sind für das Gesamtunternehmen tragbar und setzen den erfolgreichen Kurs der ABG zur Schaffung von günstigem Wohnraum für alle Frankfurter und Frankfurterinnen fort.“
Die bereits seit dem 1. Juli 2016 geltende Reduktion der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen soll dabei auf weitere fünf Jahre angewandt werden. In diesem Sinne gilt ab dem 1. Juli 2021 für fünf weitere Jahre die Absenkung der Kappungsgrenze auf fünf Prozent in fünf Jahren, das heißt jährlich um maximal ein Prozent. Der Mietspiegel werde dadurch reduziert und es soll zu positiven Auswirkungen auf den Mietspiegel für alle Mieter der Stadt kommen. Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) bekräftigt: „Wir werden in der mittelfristigen Finanzplanung die Ausweitung des Mietenstopps auf zehn Jahre festschreiben.“
Weiterhin wurde bestätigt, dass die Zielgröße von deutlich über 40 Prozent geförderten Wohnungsbaus sich auf die Neubautätigkeit der ABG innerhalb des Investitionsprogramms bezieht. Die ABG stemmt ein Investitionsprogramm von annähernd drei Milliarden Euro für den Bau von zusätzlichen 10.000 Wohnungen. Der Prozentsatz öffentlich geförderten Wohnungsbaus von mehr als 40 Prozent wird bei einzelnen Projekten schon heute umgesetzt. Im nördlichen Teil der Platensiedlung beispielsweise entstehen 50 Prozent der neuen Wohnungen im geförderten Bereich und in der Ferdinand-Happ-Straße werden 100 Prozent aller 96 Wohnungen öffentlich gefördert, ebenso in der Hanauer Landstraße auf dem Daimler-Areal.
„Damit leistet die ABG einen wichtigen Beitrag für bezahlbare Mieten und den Bau bezahlbarer Wohnungen“, sagt Feldmann. „Besonders im Fokus sind Wohnungen für normal verdienende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denn wer für Frankfurt arbeitet, hat auch das Recht, in Frankfurt zu leben.“ ABG-Geschäftsführer Frank Junker fügt hinzu: „Die heutigen Entscheidungen sind für das Gesamtunternehmen tragbar und setzen den erfolgreichen Kurs der ABG zur Schaffung von günstigem Wohnraum für alle Frankfurter und Frankfurterinnen fort.“
21. Dezember 2018, 11.05 Uhr
ms/ffm
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