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Whistleblower

Frankfurt richtet Hinweisgeberstelle ein

Zum Schutz von Whistleblowern hat die Stadt am vergangenen Sonntag im Antikorruptionsreferat eine Hinweisgeberstelle für die Meldung von Missständen eingerichtet. Die Stadt setzt damit vor der Bundesregierung die EU-Whistleblower-Richtlinie um.
Um Hinweisgebern, sogenannten Whistleblowern, eine zentrale Anlaufstelle zu geben, hat die Stadt am vergangenen Sonntag eine Hinweisgeberstelle eingeführt, wie sie am Montag mitteilte. Die neue Stelle im Antikorruptionsreferat, das in „Referat für Antikorruption und Hinweisgeber“ umgenannt werden soll, soll die Whistleblower gleichzeitig schützen, indem sie ihnen einen sicheren Kanal für die Weitergabe von Informationen ermögliche.

Konkret geht es dabei etwa um Verstöße im Bereich Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Mindestlohngesetz, Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sowie Aufklärungs- und Auskunftspflichten gegenüber Organen der Betriebsverfassung. „Die Praxis sieht folgendermaßen aus: Wenn jemand von meldungswürdigen vergangenen oder geplanten Handlungen erfährt, kann er oder sie sich persönlich, schriftlich, telefonisch oder per-Email bei der Hinweisgeberstelle melden“, erklärt Personaldezernent Bastian Bergerhoff (Bündnis 90/Die Grünen). „Diese Meldung wird dann intern und möglicherweise auch durch Polizei und Staatsanwaltschaft sorgfältig geprüft. Bestätigt sich der Verstoß, werden Folgemaßnahmen ergriffen, unter anderem arbeits- und dienstrechtlicher Art.“

Mit dieser Maßnahme wird die EU-Whistleblower-Richtlinie umgesetzt, die im Oktober 2019 von der Europäischen Union verabschiedet wurde. Bisher ist die Richtlinie noch nicht in deutsches Bundesrecht umgewandelt worden, der Bundesrat wird voraussichtlich am 10. Februar über einen Entwurf des Bundestages abstimmen. In der Mitteilung der Stadt heißt es dazu, dass „aufgrund der noch ausstehenden Umsetzung auf Bundesebene und der daraus entstandenen Rechtsunsicherheit“ die Stadt schon jetzt die Richtlinie umsetzen werde.
 
17. Januar 2023, 10.08 Uhr
tig
 
 
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