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Weitere Corona-Lockerungen
Keine Fünf-Quadratmeter-Regel mehr
Ab dem 6. Juli und 15. Juli werden in Hessen weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus gelockert. Diese betreffen vor allem die Bereiche Veranstaltungen, Kinos und Theater sowie Besuche in Krankenhäusern und Behinderteneinrichtungen.
Die Corona-Lockerungen gehen weiter: Die Infektionsraten seien weiterhin niedrig, erklärte der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Freitag und sagte: „dies ist für uns ein entscheidendes Kriterium, um weitere Lockerungen zu beschließen.“ Diesmal betreffen die Lockerungen die Bereiche Kontakt- und Betriebsbeschränkungen, Krankenhäuser, Rehakliniken und Behinderteneinrichtungen. „Wir haben entschieden, dass wieder mehr Menschen Sportveranstaltungen oder Messen besuchen oder ins Theater gehen können. Trotzdem müssen wir besonnen bleiben und weiter Abstands- und Hygieneregeln einhalten“, so Bouffier.
Ab dem 6. Juli gilt nun nicht mehr die Fünf-Quadratmeter-Regel für Sitzplätze und die Zehn-Quadratmeter-Regel für Stehplätze bei Messen, Konzerten, Theatern und Kinos sowie Sportveranstaltungen und -wettkämpfen. Stattdessen wird auch in diesen Bereichen die Einhaltung des Mindestabstand von 1,5 Metern eingeführt. Als Richtgröße gelten dabei drei Quadratmeter pro Person. In Theatern und Kinos, dessen Hygienekonzept das Tragen einer Schutzmaske vorsehen, kann von der Regelung abgewichen werden. Auch in Geschäften wird die Zehn-Quadratmeter-Regelung aufgehoben und durch den Mindestabstand von 1,5 Metern ersetzt.
Finden Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit Zuschauerplätzen statt, sollen Sitzplätze nur personalisiert vergeben werden, um im Falle einer Infektion eine Rückverfolgung zu ermöglichen. Vereins- und Versammlungsräume sowie Umkleidekabinen können ebenfalls wieder genutzt werden. Grillen und Picknicken in der Öffentlichkeit ist ab dem 6. Juli ebenfalls wieder erlaubt. Veranstaltungen mit mehr als 250 Besucherinnen und Besuchern müssen vom Gesundheitsamt genehmigt werden. Öffentliche Tanzveranstaltungen bleiben jedoch weiterhin verboten.
Auch in Krankenhäusern, Rehakliniken und Behinderteneinrichtungen treten neue Lockerungen ein, diese gelten ab dem 15. Juli. Damit ist der Besuch in Rehakliniken wieder uneingeschränkt möglich. In Krankenhäusern dürfen Patientinnen und Patienten in den ersten sechs Tagen insgesamt zwei Besuche empfangen. Pro Besuch dürfen maximal zwei Personen kommen. Ab dem siebten Tag dürfen die Patientinnen und Patienten dann täglich Besuch von maximal zwei Personen empfangen. Gesunde Personen und Personen, die keinen Kontakt zu Covid-19-Patientinnen oder -Patienten hatten, dürfen zudem wieder Behinderteneinrichtungen besuchen.
Weiterhin gilt die Regelung, dass sich zwei Hausstände beziehungsweise maximal zehn Personen gemeinsam ohne Mindestabstand bei Veranstaltungen und im öffentlichen Raum aufhalten dürfen. Die Regelungen gelten vorerst bis zum 16. August.
Ab dem 6. Juli gilt nun nicht mehr die Fünf-Quadratmeter-Regel für Sitzplätze und die Zehn-Quadratmeter-Regel für Stehplätze bei Messen, Konzerten, Theatern und Kinos sowie Sportveranstaltungen und -wettkämpfen. Stattdessen wird auch in diesen Bereichen die Einhaltung des Mindestabstand von 1,5 Metern eingeführt. Als Richtgröße gelten dabei drei Quadratmeter pro Person. In Theatern und Kinos, dessen Hygienekonzept das Tragen einer Schutzmaske vorsehen, kann von der Regelung abgewichen werden. Auch in Geschäften wird die Zehn-Quadratmeter-Regelung aufgehoben und durch den Mindestabstand von 1,5 Metern ersetzt.
Finden Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit Zuschauerplätzen statt, sollen Sitzplätze nur personalisiert vergeben werden, um im Falle einer Infektion eine Rückverfolgung zu ermöglichen. Vereins- und Versammlungsräume sowie Umkleidekabinen können ebenfalls wieder genutzt werden. Grillen und Picknicken in der Öffentlichkeit ist ab dem 6. Juli ebenfalls wieder erlaubt. Veranstaltungen mit mehr als 250 Besucherinnen und Besuchern müssen vom Gesundheitsamt genehmigt werden. Öffentliche Tanzveranstaltungen bleiben jedoch weiterhin verboten.
Auch in Krankenhäusern, Rehakliniken und Behinderteneinrichtungen treten neue Lockerungen ein, diese gelten ab dem 15. Juli. Damit ist der Besuch in Rehakliniken wieder uneingeschränkt möglich. In Krankenhäusern dürfen Patientinnen und Patienten in den ersten sechs Tagen insgesamt zwei Besuche empfangen. Pro Besuch dürfen maximal zwei Personen kommen. Ab dem siebten Tag dürfen die Patientinnen und Patienten dann täglich Besuch von maximal zwei Personen empfangen. Gesunde Personen und Personen, die keinen Kontakt zu Covid-19-Patientinnen oder -Patienten hatten, dürfen zudem wieder Behinderteneinrichtungen besuchen.
Weiterhin gilt die Regelung, dass sich zwei Hausstände beziehungsweise maximal zehn Personen gemeinsam ohne Mindestabstand bei Veranstaltungen und im öffentlichen Raum aufhalten dürfen. Die Regelungen gelten vorerst bis zum 16. August.
3. Juli 2020, 13.16 Uhr
jwe
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