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Verwaltungsgerichtshof Kassel
Tugce-Schläger kann abgeschoben werden
Der Verurteilte Sanel M., der wegen des gewaltsamen Todes der Studentin Tugce zu drei Jahren Haft verurteilt wurde, kann nach Serbien abgeschoben werden. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof in Kassel.
Zwei Jahre nach dem tragischen Tod der Stundetin Tugce steht der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Kassel fest. Der Verurteilte Sanel M. kann nach Serbien abgeschoben, der Beschluss nicht angefochten werden. Wann der 20-Jährige abgeschoben werden soll, ist noch unklar. Doch die Wiesbadener Ausländerbehörde will Sanel M.s Abschiebung so rasch wie möglich voran treiben.
Sanel M. hatte die Studentin Tugce Albayrak im November 2014 auf dem Parkplatz eines Fast-Food-Restaurants in Offenbach mit einem Schlag zu Boden gestreckt. Dabei hat die 20 Jahre alte Studentin so schwere Kopfverletzungen erlitten, dass sie ins Koma fiel und wenige Tage später starb.
Das Landgericht Darmstadt verurteilte Sanel M. im Juni 2015 wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu drei Jahren Jugendstrafe. In Wiesbaden verbüßt er zurzeit seine Strafe. Die dortige Ausländerbehörde hatte ihn Ende September 2016 für acht Jahre aus Deutschland ausgewiesen und ihm mit der sofortigen Abschiebung gedroht. Es bestehe ein besonders schwerwiegendes öffentliches Interesse an der Ausweisung. Der Verurteilte hatte sich gegen die Ausweisung gewehrt, die jedoch abgelehnt wurde.
Die Behörde nahm an, dass Sanel M. Gefahr laufe, erneut eine Straftat zu begehen und sein Aufenthalt in der Bundesrepublik eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedeute, heißt es in der Begründung des Gerichts, dem der VGH nun folgt. Der Beschluss der Kasseler Richter kann nicht angefochten werden. Sanel M. hatte erfolglos die Ausweisung vor dem Verwaltungsgericht angefochten und war dann vor den VGH gezogen.
Sanel M. hatte die Studentin Tugce Albayrak im November 2014 auf dem Parkplatz eines Fast-Food-Restaurants in Offenbach mit einem Schlag zu Boden gestreckt. Dabei hat die 20 Jahre alte Studentin so schwere Kopfverletzungen erlitten, dass sie ins Koma fiel und wenige Tage später starb.
Das Landgericht Darmstadt verurteilte Sanel M. im Juni 2015 wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu drei Jahren Jugendstrafe. In Wiesbaden verbüßt er zurzeit seine Strafe. Die dortige Ausländerbehörde hatte ihn Ende September 2016 für acht Jahre aus Deutschland ausgewiesen und ihm mit der sofortigen Abschiebung gedroht. Es bestehe ein besonders schwerwiegendes öffentliches Interesse an der Ausweisung. Der Verurteilte hatte sich gegen die Ausweisung gewehrt, die jedoch abgelehnt wurde.
Die Behörde nahm an, dass Sanel M. Gefahr laufe, erneut eine Straftat zu begehen und sein Aufenthalt in der Bundesrepublik eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedeute, heißt es in der Begründung des Gerichts, dem der VGH nun folgt. Der Beschluss der Kasseler Richter kann nicht angefochten werden. Sanel M. hatte erfolglos die Ausweisung vor dem Verwaltungsgericht angefochten und war dann vor den VGH gezogen.
14. März 2017, 17.36 Uhr
ssh
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