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Verschärfte Corona-Maßnahmen
Der Lockdown beginnt
Mit Beginn des Lockdowns fährt das öffentliche Leben in Deutschland ab heute erneut komplett herunter. Die Zahl der Neuinfektionen bleibt weiter auf konstant hohem Niveau; mit der Impfstoffzulassung in Europa ist noch vor Weihnachten zu rechnen.
Zur Wochenmitte bleiben die Fallzahlen in Deutschland auf einem konstant hohen Niveau. Das Robert-Koch-Institut (RKI) meldet für Mittwoch (Stand 0 Uhr) binnen eines Tages 27 728 Neuinfektionen. Darüber hinaus wurden 952 Todesfälle übermittelt, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus stehen. Wie das RKI mitteilte, könnten in den Fallzahlen auch nachgemeldete Zahlen aus Sachsen enthalten sein – hier war es am Dienstag zu Meldeverzögerungen gekommen. Von den knapp 28 000 neuen Fallzahlen sind 1699 auf Hessen zurückzuführen, hier meldeten die Gesundheitsämter zudem 72 neue Todesfälle.
Trotz ersten Impfungen, die durch eine angekündigte Impfstoffzulassung zum 21. Dezember durch die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) noch in diesem Jahr durchgeführt werden könnten, sei bis in den Sommer hinein mit Corona-Maßnahmen zu rechnen, teilte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Mittwoch in einem RTL/ntv-Interview mit: „Nur weil wir mit dem Impfen beginnen, sehr zeitnah jetzt nach Weihnachten, heißt das nicht, dass damit auch alle Regeln nicht mehr notwendig werden. Diese werden wir noch bis weit ins nächste Jahr hinein brauchen.“
Bereits am Dienstag hatte Spahn in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit RKI-Chef Lothar Wieler betont, dass die Kontaktbeschränkungen auch über den Jahreswechsel hinaus bestehen bleiben würden. „Auch eine Vollbremsung wird eine lange Bremsspur haben. Ich weiß, dass die kommenden Wochen viele Entbehrungen für die Menschen mit sich bringen.“ Dennoch sei es wichtig, sich konsequent an die Beschränkungen zu halten, um die Krise zu überwinden.
Seit dem heutigen Mittwoch greift der von Bund und Ländern beschlossene „harte Lockdown“, das öffentliche Leben in ganz Deutschland fährt erneut auf ein Minimum herunter. Die Regelungen gelten vorerst über den Jahreswechsel hinaus bis zum 10. Januar, lediglich über die Weihnachtsfeiertage werden Lockerungen vorgenommen. Anfang Januar soll dann erneut über die Lage beraten werden.
Es gilt: Zwei Hausstände, maximal fünf Personen
Für Hessen besteht weiterhin die Kontaktbeschränkung auf maximal fünf Personen aus insgesamt zwei Hausständen – auch an Silvester. Zu dem öffentlichen Alkoholkonsumverbot kommt dann auch ein Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerkskörpern hinzu.
Um Weihnachten im Kreis der Familie zu ermöglichen, werden die Kontaktbeschränkungen über die Feiertage gelockert: es dürfen Treffen im engsten Familienkreis mit vier weiteren Personen jenseits des eigenen Hausstandes stattfinden. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Zum engsten Familienkreis zählen laut Hessischer Corona-Verordnung insbesondere Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister und Lebenspartner:innen.
Neben den neuen Beschränkungen bleiben die von der Landesregierung eingeführten Ausgangssperren von 21 bis 5 Uhr weiter bestehen. Diese tritt dann in Kraft, wenn der 7-Tage-Inzidenzwert von 200 mehrere Tage in Folge überschritten wird.
Waren abholen, nicht bummeln
Bis auf Läden, die den täglichen Bedarf sichern – wie Supermärkte, Drogerien oder Apotheken – bleibt der Einzelhandel vorerst geschlossen. Bestellte und ins jeweilige Geschäft gelieferte Waren dürfen weiterhin vor Ort abgeholt werden. Auch in Gastronomie-Betrieben ist nur noch Lieferung und Mitnahme erlaubt – die Produkte sollen jedoch erst zuhause und nicht unterwegs verzehrt werden.
Entscheidung über Gottesdienste fällt am Mittwoch
Wie und in welcher Form Gottesdienste an den Feiertagen stattfinden können, ist bislang noch unklar. Dazu soll am Mittwochmittag eine Entscheidung getroffen werden. Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) teilte jedoch mit, man strebe eine hessenweit einheitliche Lösung an. Er gehe davon aus, dass Gottesdienste stattfinden könnten, in einigen Fällen sei es jedoch ratsam, die Teilnahme vorab anzukündigen.
Trotz ersten Impfungen, die durch eine angekündigte Impfstoffzulassung zum 21. Dezember durch die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) noch in diesem Jahr durchgeführt werden könnten, sei bis in den Sommer hinein mit Corona-Maßnahmen zu rechnen, teilte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Mittwoch in einem RTL/ntv-Interview mit: „Nur weil wir mit dem Impfen beginnen, sehr zeitnah jetzt nach Weihnachten, heißt das nicht, dass damit auch alle Regeln nicht mehr notwendig werden. Diese werden wir noch bis weit ins nächste Jahr hinein brauchen.“
Bereits am Dienstag hatte Spahn in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit RKI-Chef Lothar Wieler betont, dass die Kontaktbeschränkungen auch über den Jahreswechsel hinaus bestehen bleiben würden. „Auch eine Vollbremsung wird eine lange Bremsspur haben. Ich weiß, dass die kommenden Wochen viele Entbehrungen für die Menschen mit sich bringen.“ Dennoch sei es wichtig, sich konsequent an die Beschränkungen zu halten, um die Krise zu überwinden.
Seit dem heutigen Mittwoch greift der von Bund und Ländern beschlossene „harte Lockdown“, das öffentliche Leben in ganz Deutschland fährt erneut auf ein Minimum herunter. Die Regelungen gelten vorerst über den Jahreswechsel hinaus bis zum 10. Januar, lediglich über die Weihnachtsfeiertage werden Lockerungen vorgenommen. Anfang Januar soll dann erneut über die Lage beraten werden.
Es gilt: Zwei Hausstände, maximal fünf Personen
Für Hessen besteht weiterhin die Kontaktbeschränkung auf maximal fünf Personen aus insgesamt zwei Hausständen – auch an Silvester. Zu dem öffentlichen Alkoholkonsumverbot kommt dann auch ein Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerkskörpern hinzu.
Um Weihnachten im Kreis der Familie zu ermöglichen, werden die Kontaktbeschränkungen über die Feiertage gelockert: es dürfen Treffen im engsten Familienkreis mit vier weiteren Personen jenseits des eigenen Hausstandes stattfinden. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Zum engsten Familienkreis zählen laut Hessischer Corona-Verordnung insbesondere Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister und Lebenspartner:innen.
Neben den neuen Beschränkungen bleiben die von der Landesregierung eingeführten Ausgangssperren von 21 bis 5 Uhr weiter bestehen. Diese tritt dann in Kraft, wenn der 7-Tage-Inzidenzwert von 200 mehrere Tage in Folge überschritten wird.
Waren abholen, nicht bummeln
Bis auf Läden, die den täglichen Bedarf sichern – wie Supermärkte, Drogerien oder Apotheken – bleibt der Einzelhandel vorerst geschlossen. Bestellte und ins jeweilige Geschäft gelieferte Waren dürfen weiterhin vor Ort abgeholt werden. Auch in Gastronomie-Betrieben ist nur noch Lieferung und Mitnahme erlaubt – die Produkte sollen jedoch erst zuhause und nicht unterwegs verzehrt werden.
Entscheidung über Gottesdienste fällt am Mittwoch
Wie und in welcher Form Gottesdienste an den Feiertagen stattfinden können, ist bislang noch unklar. Dazu soll am Mittwochmittag eine Entscheidung getroffen werden. Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) teilte jedoch mit, man strebe eine hessenweit einheitliche Lösung an. Er gehe davon aus, dass Gottesdienste stattfinden könnten, in einigen Fällen sei es jedoch ratsam, die Teilnahme vorab anzukündigen.
16. Dezember 2020, 11.35 Uhr
sie
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23. November 2024
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