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U60311 und kein Ende
Der Rechtsstreit geht in eine neue Runde
Haben Sie sich auch schon gefragt, was denn mit der Liegenschaft des U60311 passiert? Die Antwort: So lange die Rechtsstreitigkeiten zwischen der Stadt und dem einstigen Clubbetreiber nicht beigelegt werden, nicht viel.
Es geht um Geld und ums Recht. Zwischen dem Liegenschaftsamt der Stadt und Alexander Eger von der U60311 Veranstaltungs- und Gastronomie GmbH schwelt immer noch ein juristischer Streit. Am Freitag wurde am Oberlandesgericht verhandelt. Die Stadt hatte gegen eine Entscheidung des Landgerichts Anfang des Jahres Berufung eingelegt. Zu einem Urteil kam das OLG noch nicht, das soll erst im August verkündet werden und Clubbetreiber Eger kündigte an, dass auch dann die Stadt nicht an die Liegenschaft herankomme. Zunächst aber fordert die Stadt eine Kostenerstattung und eine Nutzungsausfallentschädigung in Höhe von 465.536,54 Euro. Doch ob beim einstigen Clubbetreiber überhaupt etwas zu holen wäre, bleibt fraglich. Angeblich hat er Insolvenz angemeldet. Im Gegenteil: Eger hätte noch ein Interesse an dem Inventar, in das er nach eigener Aussage einst 1,5 Millionen Euro investiert hatte, der heutige Wert sei freilich niedriger.
Die düsteren Wolken über dem legendären Technoclub U60311 zogen im April 2011 auf, als Türsteher der Sicherheitsfirma des Clubs einen britischen Gast innerhalb einer Auseinandersetzung schwere Verletzungen zufügten, die der Mann nicht überlebte. In zwei Prozessen wurde über den Fall und die Schuldfrage befunden. Die Folgen waren nicht nur die menschliche Tragödie, sondern auch der Imageschaden für den Club. Die Stadt als Eigentümer der Liegenschaft hatte alsbald kein Interesse mehr daran, das Geschäftsverhältnis weiterzuführen. Am 30. Juni 2012 fand die Closing Party statt. Inzwischen hatte der Club Insolvenz angemeldet und der Insolvenzverwalter sorgte dafür, dass am 15. August schon wieder eröffnet wurde, um Geld reinzubekommen. Geräumt, wie von der Stadt geheißen, wurde der Club aber bis jetzt nicht. Seit Januar 2013 wurde die Liegenschaft zwangsverwaltet, oder sequestriert. Der Sequester wird von einem Gericht beauftragt im Interesse mehrerer eine Sache, hier also die Räume, zu verwahren.
Das Landgericht hatte die Forderung der Stadt für einen Nutzungsausfall vom Dezember 2012 bis zum März 2014 als unzulässig abgelehnt. Zunächst neigte das Oberlandesgericht am Freitag dazu, das anders zu sehen. Dann wurde lebendig darüber debattiert, dass Eger das Mietobjekt ja nicht pflichtgemäß übergeben habe und der Titel ja durch die Insolvenzverwaltung nicht vollstreckt werden konnte. Wieder ging es darum, dass die Stadt angeblich die 55 von Eger vorgelegten Bewerber, die den Club übernommen hätten, nicht akzeptiert habe und dass die Stadt sich gar nicht um einen Nachfolger gekümmert habe. Diese aber sagt, dass seit Jahren ein stadtbekannter Clubbetreiber sein Interesse angemeldet habe, der Club aber nicht nutzbar gewesen sei. Es ging also Zeit ins Land, in der sich die Geldforderungen auf beiden Seiten dynamisch entwickelten. Der Sequester hatte zudem befunden, dass man durch Personal für die Sicherheit des gesperrten Clubs Sorge tragen müsse und das ging ins Geld, erst später soll dann eine Alarmanlage installiert worden sein. Der Kostenzähler lief damit weiter und die Stadt fühlt sich dafür nicht verantwortlich, Alexander Eger aber auch nicht, weil er die Sicherheitsvorkehrungen selbst nicht für nötig erachtet hätte. Und das obwohl, sein Inventar noch in den Räumen liegt. Die Stadt wäre ja bereit, dieses herauszugeben, wenn denn eine konkrete Liste mit genauen Bezeichnungen vorläge. Vielmehr kreidete Egers Anwalt der Stadt an, sie habe nichts unternommen, um die Kosten zu drosseln, sozusagen Steuergeld verschwendet. „Es war absehbar für die Klägerin, dass es Kosten gibt, die nicht wieder reinkommen können“, argumentierte Egers Anwalt. Man habe sich nicht daran gestört, das Kosten von um die 650 000 Euro aufgelaufen seien. Angeblich, so der Anwalt, habe die Stadt mit einer Jahrespacht von 120.000 Euro kalkuliert. Indes fühlt sich Alexander Eger enteignet. Von einem Nachmieter hatte er sich erhofft, Geld zu bekommen. Dass es dazu nicht gekommen sei, dafür macht er das Liegenschaftsamt verantwortlich, das wiederum nie mit der Hartnäckigkeit des Clubbetreiber gerechnet hat. Der U60-Streit wird weitergehen, steht zu befürchten.
Die düsteren Wolken über dem legendären Technoclub U60311 zogen im April 2011 auf, als Türsteher der Sicherheitsfirma des Clubs einen britischen Gast innerhalb einer Auseinandersetzung schwere Verletzungen zufügten, die der Mann nicht überlebte. In zwei Prozessen wurde über den Fall und die Schuldfrage befunden. Die Folgen waren nicht nur die menschliche Tragödie, sondern auch der Imageschaden für den Club. Die Stadt als Eigentümer der Liegenschaft hatte alsbald kein Interesse mehr daran, das Geschäftsverhältnis weiterzuführen. Am 30. Juni 2012 fand die Closing Party statt. Inzwischen hatte der Club Insolvenz angemeldet und der Insolvenzverwalter sorgte dafür, dass am 15. August schon wieder eröffnet wurde, um Geld reinzubekommen. Geräumt, wie von der Stadt geheißen, wurde der Club aber bis jetzt nicht. Seit Januar 2013 wurde die Liegenschaft zwangsverwaltet, oder sequestriert. Der Sequester wird von einem Gericht beauftragt im Interesse mehrerer eine Sache, hier also die Räume, zu verwahren.
Das Landgericht hatte die Forderung der Stadt für einen Nutzungsausfall vom Dezember 2012 bis zum März 2014 als unzulässig abgelehnt. Zunächst neigte das Oberlandesgericht am Freitag dazu, das anders zu sehen. Dann wurde lebendig darüber debattiert, dass Eger das Mietobjekt ja nicht pflichtgemäß übergeben habe und der Titel ja durch die Insolvenzverwaltung nicht vollstreckt werden konnte. Wieder ging es darum, dass die Stadt angeblich die 55 von Eger vorgelegten Bewerber, die den Club übernommen hätten, nicht akzeptiert habe und dass die Stadt sich gar nicht um einen Nachfolger gekümmert habe. Diese aber sagt, dass seit Jahren ein stadtbekannter Clubbetreiber sein Interesse angemeldet habe, der Club aber nicht nutzbar gewesen sei. Es ging also Zeit ins Land, in der sich die Geldforderungen auf beiden Seiten dynamisch entwickelten. Der Sequester hatte zudem befunden, dass man durch Personal für die Sicherheit des gesperrten Clubs Sorge tragen müsse und das ging ins Geld, erst später soll dann eine Alarmanlage installiert worden sein. Der Kostenzähler lief damit weiter und die Stadt fühlt sich dafür nicht verantwortlich, Alexander Eger aber auch nicht, weil er die Sicherheitsvorkehrungen selbst nicht für nötig erachtet hätte. Und das obwohl, sein Inventar noch in den Räumen liegt. Die Stadt wäre ja bereit, dieses herauszugeben, wenn denn eine konkrete Liste mit genauen Bezeichnungen vorläge. Vielmehr kreidete Egers Anwalt der Stadt an, sie habe nichts unternommen, um die Kosten zu drosseln, sozusagen Steuergeld verschwendet. „Es war absehbar für die Klägerin, dass es Kosten gibt, die nicht wieder reinkommen können“, argumentierte Egers Anwalt. Man habe sich nicht daran gestört, das Kosten von um die 650 000 Euro aufgelaufen seien. Angeblich, so der Anwalt, habe die Stadt mit einer Jahrespacht von 120.000 Euro kalkuliert. Indes fühlt sich Alexander Eger enteignet. Von einem Nachmieter hatte er sich erhofft, Geld zu bekommen. Dass es dazu nicht gekommen sei, dafür macht er das Liegenschaftsamt verantwortlich, das wiederum nie mit der Hartnäckigkeit des Clubbetreiber gerechnet hat. Der U60-Streit wird weitergehen, steht zu befürchten.
20. Mai 2016, 16.17 Uhr
Nicole Brevoord
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24. November 2024
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