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Teurere Kfz-Versicherungen und Briefe
Diese Änderungen kommen 2025 auf Verbraucher zu
Das neue Jahr bringt viele Änderungen mit sich – nicht nur für Verbraucher in Frankfurt, sondern in ganz Deutschland und teilweise sogar EU-weit. Welche das genau sind, lesen Sie hier.
Das neue Jahr bringt wieder viele Änderungen für Verbraucher in Deutschland mit sich: Der Mindestlohn steigt in einigen Branchen, die Preise für Kfz-Versicherungen sowie die Beiträge zur Pflegeversicherung und der gesetzlichen Krankenkasse steigen und auch Briefe und Pakete werden teurer.
2025 wird es in diesen Bereichen für Verbraucher teurer
Wie bereits 2024 steigen die Preise für Kfz-Versicherungen im Jahr 2025 teils stark an. Je nach Umfang des Versicherungsschutzes können Kostensteigerungen von bis zu 20 Prozent auf die Verbraucher zukommen, aufgrund des großen Wettbewerbs zwischen den Anbietern wird von der Verbraucherzentrale zu einem Vergleich der Preise geraten.
Auch die Stromumlage wird steigen, was etwa für eine Familie jährliche Mehrkosten von rund 40 Euro ausmachen kann, gleichzeitig aber regional sinkende Preise zur Folge hat: Dies liegt an der Neuregelung der Netzentgelte, die bisher dafür sorgen, dass Regionen überproportional belastet werden, die viel erneuerbaren Strom produzieren. Die Kosten sollen nun insgesamt gerechter verteilt werden. Das Gasnetzentgelt steigt ebenfalls an. Für Gaskundinnen kann dies einen Anstieg der Kosten von 27 Prozent bedeuten.
Die Zusatzbeiträge der Krankenkassen werden vermutlich ansteigen, wobei die Krankenkassen selbst über die Erhöhung entscheiden. Steigen die Zusatzbeiträge bei einer Krankenkasse, haben Verbraucher vorübergehend ein Sonderkündigungsrecht. Des Weiteren steigen die Beiträge der Pflegeversicherung.
Teurer wird zudem das Versenden von Briefen und Paketen: Ab dem 1. Januar kosten Standardbriefe (vorher: 85 Cent) und Postkarten (vorher: 70 Cent) 95 Cent. Ein Paket S kostet dann beispielsweise 4,19 Euro statt der vorherigen 3,99 Euro.
Das Deutschlandticket kostet ab 2025 neun Euro mehr, es steigt von 49 Euro auf 58 Euro an.
Mehr Mindestlohn, mehr Wohngeld und eventuell mehr Kindergeld
Mit dem Jahreswechsel steigt der Mindestlohn von 12,41 Euro auf 12,81 Euro brutto pro Stunde an. Dieser gilt sowohl für versicherungspflichtige Hauptbeschäftigte als auch beispielsweise für Minijobber. Für diese erhöht sich dadurch die Verdienstgrenze von 538 Euro auf 556 Euro, was einem Betrag von 6672 Euro pro Jahr entspricht. Das Wohngeld steigt ab dem 1. Januar um 30 Euro pro Monat und auch eine Erhöhung des Kindergeldes ist eigentlich geplant. Allerdings steht diese durch das Aus der Ampel-Regierung wieder auf der Kippe, nachdem bereits die Kindergrundsicherung gescheitert ist.
Elektronische Patientenakte, Amalgam-Füllungs-Verbot, öffentlich-rechtliche Sender nur noch in HDTV
Ab dem 15. Januar wird die elektronische Patientenakte zunächst in vier Modellregionen eingeführt und soll voraussichtlich ab März 2025 deutschlandweit nutzbar sein. Verschiedene Gesundheitsdaten werden in der Akte gebündelt und Patienten können selbst Dokumente in dieser ablegen. Eine Nutzung ist freiwillig.
Um Quecksilber in der Umwelt zu reduzieren, werden EU-weit Amalgam-Zahnfüllungen verboten. Stattdessen werden künftig Kunststofffüllungen eingesetzt.
Außerdem wird im Laufe des Jahres die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Programme in Standardqualität eingestellt und nur noch in HDTV gesendet. Bei Fernsehgeräten, die über zehn Jahre alt sind, könnte dies eine Nachrüstung eines HD-Receivers notwendig machen.
Info
Ausführlichere Informationen finden Sie hier bei der Verbraucherzentrale.
Wie bereits 2024 steigen die Preise für Kfz-Versicherungen im Jahr 2025 teils stark an. Je nach Umfang des Versicherungsschutzes können Kostensteigerungen von bis zu 20 Prozent auf die Verbraucher zukommen, aufgrund des großen Wettbewerbs zwischen den Anbietern wird von der Verbraucherzentrale zu einem Vergleich der Preise geraten.
Auch die Stromumlage wird steigen, was etwa für eine Familie jährliche Mehrkosten von rund 40 Euro ausmachen kann, gleichzeitig aber regional sinkende Preise zur Folge hat: Dies liegt an der Neuregelung der Netzentgelte, die bisher dafür sorgen, dass Regionen überproportional belastet werden, die viel erneuerbaren Strom produzieren. Die Kosten sollen nun insgesamt gerechter verteilt werden. Das Gasnetzentgelt steigt ebenfalls an. Für Gaskundinnen kann dies einen Anstieg der Kosten von 27 Prozent bedeuten.
Die Zusatzbeiträge der Krankenkassen werden vermutlich ansteigen, wobei die Krankenkassen selbst über die Erhöhung entscheiden. Steigen die Zusatzbeiträge bei einer Krankenkasse, haben Verbraucher vorübergehend ein Sonderkündigungsrecht. Des Weiteren steigen die Beiträge der Pflegeversicherung.
Teurer wird zudem das Versenden von Briefen und Paketen: Ab dem 1. Januar kosten Standardbriefe (vorher: 85 Cent) und Postkarten (vorher: 70 Cent) 95 Cent. Ein Paket S kostet dann beispielsweise 4,19 Euro statt der vorherigen 3,99 Euro.
Das Deutschlandticket kostet ab 2025 neun Euro mehr, es steigt von 49 Euro auf 58 Euro an.
Mit dem Jahreswechsel steigt der Mindestlohn von 12,41 Euro auf 12,81 Euro brutto pro Stunde an. Dieser gilt sowohl für versicherungspflichtige Hauptbeschäftigte als auch beispielsweise für Minijobber. Für diese erhöht sich dadurch die Verdienstgrenze von 538 Euro auf 556 Euro, was einem Betrag von 6672 Euro pro Jahr entspricht. Das Wohngeld steigt ab dem 1. Januar um 30 Euro pro Monat und auch eine Erhöhung des Kindergeldes ist eigentlich geplant. Allerdings steht diese durch das Aus der Ampel-Regierung wieder auf der Kippe, nachdem bereits die Kindergrundsicherung gescheitert ist.
Ab dem 15. Januar wird die elektronische Patientenakte zunächst in vier Modellregionen eingeführt und soll voraussichtlich ab März 2025 deutschlandweit nutzbar sein. Verschiedene Gesundheitsdaten werden in der Akte gebündelt und Patienten können selbst Dokumente in dieser ablegen. Eine Nutzung ist freiwillig.
Um Quecksilber in der Umwelt zu reduzieren, werden EU-weit Amalgam-Zahnfüllungen verboten. Stattdessen werden künftig Kunststofffüllungen eingesetzt.
Außerdem wird im Laufe des Jahres die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Programme in Standardqualität eingestellt und nur noch in HDTV gesendet. Bei Fernsehgeräten, die über zehn Jahre alt sind, könnte dies eine Nachrüstung eines HD-Receivers notwendig machen.
Ausführlichere Informationen finden Sie hier bei der Verbraucherzentrale.
30. Dezember 2025, 11.15 Uhr
Florian Aupor
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2. Januar 2025
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