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Niedrigere Gebühren für Kundenstopper
Stadt Frankfurt entlastet Gewerbetreibende
Vergangenen Sommer hatte die Stadt Frankfurt Gebühren für Kundenstopper vor Geschäften deutlich erhöht und damit für Unmut gesorgt. Durch eine Gebührensenkung werden Gewerbetreibende nun entlastet.
Zum 1. Juli 2024 hatte die Stadt die Gebühren für Kundenstopper, also beispielsweise Werbetafeln oder Klappaufstellern vor Geschäften, in der Sondernutzungssatzung und zum Unmut vieler Gewerbetreibender deutlich erhöht. Zuvor hatte die Stadt Kundenstopper vorübergehend ganz verboten, um die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum zu verbessern. Die Gebühren wurden in einer Sondernutzungsgebührensatzung bewusst hoch angesetzt, um neben normalen Bußgeldern eine weitere Sanktionsmöglichkeit gegen das illegale Aufstellen von Kundenstoppern zu haben.
Mit einem Stadtverordnetenbeschluss zum Werbekonzept 2024 wurden Kundenstopper wieder zugelassen. Bisher wurde diese Änderung jedoch noch nicht in die Sondernutzungssatzung eingearbeitet, was nun korrigiert wurde. Die Gebührensenkung soll dazu beitragen, Gewerbetreibende zu entlasten.
Senkung der Gebühren von 3650 Euro auf 960 Euro im Jahr
Mit der Senkung soll auch ein Kompromiss zwischen Bürgern und Gewerbetreibenden gefunden werden. In der Vergangenheit hatten die Kundenstopper immer wieder zu Bürgerbeschwerden geführt und wurden als Hindernisse wahrgenommen.
Die Gebührensenkung für Kundenstopper durch das Mobilitätsdezernat ist deutlich: Im erweiterten Innenstadtbereich sollen ab sofort 80 Euro im Monat für das Aufstellen fällig werden, was 960 Euro im Jahr entspricht. Zuvor hatten die Kosten 3650 Euro im Jahr betragen. In weniger attraktiven Lagen sind es ab sofort 50 Euro im Monat, beziehungsweise 600 Euro im Jahr. Zuvor wurden hier Gebühren von fünf Euro am Tag verlangt, was 1825 Euro im Jahr entspricht.
Gebührensenkung für Kundenstopper in Frankfurt gilt ab sofort
Wie Mobilitätsdezernent Wolfgang Siefert (Grüne) entschieden hat, sind die neuen Gebühren ab sofort wirksam. Im Dialog zwischen Unternehmensvertretern und der Verwaltung habe man ihm zufolge „eine Lösung gefunden, die die Interessen der Stadt ebenso berücksichtigt wie die der Wirtschaft“. Mit der neuen Regelung soll sowohl den Gewerbetreibenden, von denen sich viele in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation befinden, als auch den Bedürfnissen von Fußgängern entgegengekommen werden. Siefert führt aus: „Zu meinem Job als Mobilitätsdezernent gehört auch, den Spagat zu schaffen, dass vom Gemüsehändler über die Pendlerin bis zum Vater mit Kinderwagen alle Menschen Platz finden im Frankfurter Straßenraum.“
Stadträtin Stephanie Wüst (FDP) freut sich über „den engen und ergebnisoffenen Austausch zu diesem Thema mit Wolfgang Siefert“. Man habe „erkannt, dass hier dringend Handlungsbedarf besteht“ und „gemeinsam auf schnellem Wege eine Lösung gefunden, die letztlich den Gewerbetreibenden vor Ort hilft.“
Niedrigere Gebühren für Weihnachtsbäume und Gastronomie
Änderungen der Sondernutzungssatzung sollen auch den Verkauf von Weihnachtsbäumen sowie die gastronomische Nutzung von bewirtschafteten Parkplätzen entlasten. Auch in diesen beiden Bereichen waren die Gebühren zuvor erhöht worden. Der Weihnachtsbaumverkauf, der viel Fläche benötigt, soll nicht weiter wie andere Verkaufsstände (etwa Spargelstände) behandelt werden, wodurch der ermäßigte Gebührenbestand für Warenauslage angewendet werden soll. Die Änderungen für die Gastronomie werden bisher noch nicht spezifiziert.
Siefert betont: „Die faire Aufteilung des öffentlichen Straßenraums ist uns wichtig. Hierbei ist die Sondernutzungssatzung ein probates Steuerungstool. Und die Einnahmen fließen ausschließlich in den Erhalt der städtischen Verkehrsinfrastruktur.“
IHK Frankfurt begrüßt Senkung der Gebühren
Auch der Präsident der Industrie- und Handelskammer Frankfurt (IHK), Ulrich Caspar, äußert sich positiv: „Ich danke der Stadt Frankfurt, dass unsere Argumente für den Erhalt von Kundenstoppern und die Senkung der Gebührenhöhe gehört wurden.“ Durch den zunehmenden Druck im Einzelhandel seien die Unternehmen auf die Werbemöglichkeit angewiesen.
Dass die zuletzt „drastischen“ Erhöhungen der Gebühren für Werbemöglichkeiten nun zurückgenommen wurden, sei eine erfreuliche Nachricht. „Wir appellieren an die Stadtverordneten, bei allen politischen Entscheidungen die Auswirkungen auf die Unternehmerschaft im Blick zu behalten, bürokratische Hürden abzubauen und Gebühren möglichst zu senken“, fügt Caspar an.
Mit einem Stadtverordnetenbeschluss zum Werbekonzept 2024 wurden Kundenstopper wieder zugelassen. Bisher wurde diese Änderung jedoch noch nicht in die Sondernutzungssatzung eingearbeitet, was nun korrigiert wurde. Die Gebührensenkung soll dazu beitragen, Gewerbetreibende zu entlasten.
Mit der Senkung soll auch ein Kompromiss zwischen Bürgern und Gewerbetreibenden gefunden werden. In der Vergangenheit hatten die Kundenstopper immer wieder zu Bürgerbeschwerden geführt und wurden als Hindernisse wahrgenommen.
Die Gebührensenkung für Kundenstopper durch das Mobilitätsdezernat ist deutlich: Im erweiterten Innenstadtbereich sollen ab sofort 80 Euro im Monat für das Aufstellen fällig werden, was 960 Euro im Jahr entspricht. Zuvor hatten die Kosten 3650 Euro im Jahr betragen. In weniger attraktiven Lagen sind es ab sofort 50 Euro im Monat, beziehungsweise 600 Euro im Jahr. Zuvor wurden hier Gebühren von fünf Euro am Tag verlangt, was 1825 Euro im Jahr entspricht.
Wie Mobilitätsdezernent Wolfgang Siefert (Grüne) entschieden hat, sind die neuen Gebühren ab sofort wirksam. Im Dialog zwischen Unternehmensvertretern und der Verwaltung habe man ihm zufolge „eine Lösung gefunden, die die Interessen der Stadt ebenso berücksichtigt wie die der Wirtschaft“. Mit der neuen Regelung soll sowohl den Gewerbetreibenden, von denen sich viele in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation befinden, als auch den Bedürfnissen von Fußgängern entgegengekommen werden. Siefert führt aus: „Zu meinem Job als Mobilitätsdezernent gehört auch, den Spagat zu schaffen, dass vom Gemüsehändler über die Pendlerin bis zum Vater mit Kinderwagen alle Menschen Platz finden im Frankfurter Straßenraum.“
Stadträtin Stephanie Wüst (FDP) freut sich über „den engen und ergebnisoffenen Austausch zu diesem Thema mit Wolfgang Siefert“. Man habe „erkannt, dass hier dringend Handlungsbedarf besteht“ und „gemeinsam auf schnellem Wege eine Lösung gefunden, die letztlich den Gewerbetreibenden vor Ort hilft.“
Änderungen der Sondernutzungssatzung sollen auch den Verkauf von Weihnachtsbäumen sowie die gastronomische Nutzung von bewirtschafteten Parkplätzen entlasten. Auch in diesen beiden Bereichen waren die Gebühren zuvor erhöht worden. Der Weihnachtsbaumverkauf, der viel Fläche benötigt, soll nicht weiter wie andere Verkaufsstände (etwa Spargelstände) behandelt werden, wodurch der ermäßigte Gebührenbestand für Warenauslage angewendet werden soll. Die Änderungen für die Gastronomie werden bisher noch nicht spezifiziert.
Siefert betont: „Die faire Aufteilung des öffentlichen Straßenraums ist uns wichtig. Hierbei ist die Sondernutzungssatzung ein probates Steuerungstool. Und die Einnahmen fließen ausschließlich in den Erhalt der städtischen Verkehrsinfrastruktur.“
Auch der Präsident der Industrie- und Handelskammer Frankfurt (IHK), Ulrich Caspar, äußert sich positiv: „Ich danke der Stadt Frankfurt, dass unsere Argumente für den Erhalt von Kundenstoppern und die Senkung der Gebührenhöhe gehört wurden.“ Durch den zunehmenden Druck im Einzelhandel seien die Unternehmen auf die Werbemöglichkeit angewiesen.
Dass die zuletzt „drastischen“ Erhöhungen der Gebühren für Werbemöglichkeiten nun zurückgenommen wurden, sei eine erfreuliche Nachricht. „Wir appellieren an die Stadtverordneten, bei allen politischen Entscheidungen die Auswirkungen auf die Unternehmerschaft im Blick zu behalten, bürokratische Hürden abzubauen und Gebühren möglichst zu senken“, fügt Caspar an.
24. Januar 2025, 10.43 Uhr
Florian Aupor
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24. Januar 2025
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