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Ministerpräsidentenkonferenz
Lockerungen in drei Stufen
Bund und Länder haben sich am Mittwoch auf weitreichende, stufenweise Lockerungen geeinigt. Ab dem 20. März könnten alle Corona-Maßnahmen fallen, sollte die Bundesregierung bis dahin nicht das Infektionsschutzgesetz verlängern.
Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder haben sich am Mittwoch gemeinsam mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) auf weitreichende Lockerungen der Corona-Maßnahmen geeinigt. „Wir glauben, dass der Höhepunkt der Omikron-Welle überschritten ist“, sagte Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) im Anschluss an die Konferenz. Es sei immer notwendig, zu prüfen, inwieweit Grundrechte eingeschränkt werden könnten, so Bouffier. Die Ministerpräsidentenkonferenz einigte sich daher auf einen Drei-Stufen-Plan, der zeitlich gestaffelte Lockerungen vorsieht. Am Montag tagt das hessische Corona-Kabinett, die neuen Regelungen könnten dann im Laufe der kommenden Woche in Kraft treten.
Keine Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene
In einem ersten Schritt sollen dann für Geimpfte und Genesene alle Kontaktbeschränkungen entfallen. Bisher durften sie sich im privaten Rahmen mit maximal zehn Personen treffen, diese Beschränkung fällt nun weg. Für Ungeimpfte gelten jedoch weiterhin die bisherigen Regeln; sie dürfen sich mit maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen, Kinder unter 14 Jahren sind weiterhin ausgenommen.
Lockerungen für Gastronomie, Clubs und Veranstaltungen
Im zweiten Schritt sollen ab dem 4. März Gastronomie, Hotels, Clubs und Veranstaltende profitieren. Für Restaurants und Hotels gilt dann nur noch eine 3G-Regelung. Discos und Clubs dürfen unter der 2G-plus-Regel wieder öffnen. Bei Großveranstaltungen werden die Teilnehmergrenzen angehoben: Für Veranstaltungen in Innenräumen gilt dann eine maximale Auslastung von 60 Prozent oder maximal 6000 Teilnehmende; im Außenbereich ist eine Auslastung von 75 Prozent oder maximal 25 000 Teilnehmende erlaubt.
Wie es ab dem 4. März für Kultureinrichtungen weitergeht, ist noch unklar. Darüber soll am Montag das Corona-Kabinett beraten. Die Linie sei jedoch, die Dinge auch für die Kultur so bald wie möglich zu vereinfachen, so Bouffier.
Maßnahmen nach dem 20. März noch unklar
Ab dem 20. März könnten dann sogar alle Corona-Maßnahmen wegfallen. Denn zum 19. März läuft das Infektionsschutzgesetz aus. Sollte die Bundesregierung das Gesetz nicht verlängern, hätten die Länder keine rechtliche Grundlage mehr für solche Maßnahmen. Obwohl sich alle Länder für bestimmte „Basismaßnahmen“, wie zum Beispiel eine Maskenpflicht in festgelegten Bereichen, ausgesprochen hätten, habe man am Mittwoch keine Einigung mit dem Bund erzielen können, was genau zu diesen „Basismaßnahmen“ zählen soll, erklärte Volker Bouffier. Ob diese Frage noch rechtzeitig geklärt werden könne, sei ebenfalls unklar. Dafür müsse sich die Koalition in Berlin zunächst auf eine gemeinsame Linie einigen. Bundeskanzler Olaf Scholz erklärte am Mittwoch, Maskenpflicht und Abstandsregeln sollten auch nach dem 20. März bestehen bleiben, eine rechtliche Grundlage für die Länder werde rechtzeitig geschaffen.
Keine Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene
In einem ersten Schritt sollen dann für Geimpfte und Genesene alle Kontaktbeschränkungen entfallen. Bisher durften sie sich im privaten Rahmen mit maximal zehn Personen treffen, diese Beschränkung fällt nun weg. Für Ungeimpfte gelten jedoch weiterhin die bisherigen Regeln; sie dürfen sich mit maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen, Kinder unter 14 Jahren sind weiterhin ausgenommen.
Lockerungen für Gastronomie, Clubs und Veranstaltungen
Im zweiten Schritt sollen ab dem 4. März Gastronomie, Hotels, Clubs und Veranstaltende profitieren. Für Restaurants und Hotels gilt dann nur noch eine 3G-Regelung. Discos und Clubs dürfen unter der 2G-plus-Regel wieder öffnen. Bei Großveranstaltungen werden die Teilnehmergrenzen angehoben: Für Veranstaltungen in Innenräumen gilt dann eine maximale Auslastung von 60 Prozent oder maximal 6000 Teilnehmende; im Außenbereich ist eine Auslastung von 75 Prozent oder maximal 25 000 Teilnehmende erlaubt.
Wie es ab dem 4. März für Kultureinrichtungen weitergeht, ist noch unklar. Darüber soll am Montag das Corona-Kabinett beraten. Die Linie sei jedoch, die Dinge auch für die Kultur so bald wie möglich zu vereinfachen, so Bouffier.
Maßnahmen nach dem 20. März noch unklar
Ab dem 20. März könnten dann sogar alle Corona-Maßnahmen wegfallen. Denn zum 19. März läuft das Infektionsschutzgesetz aus. Sollte die Bundesregierung das Gesetz nicht verlängern, hätten die Länder keine rechtliche Grundlage mehr für solche Maßnahmen. Obwohl sich alle Länder für bestimmte „Basismaßnahmen“, wie zum Beispiel eine Maskenpflicht in festgelegten Bereichen, ausgesprochen hätten, habe man am Mittwoch keine Einigung mit dem Bund erzielen können, was genau zu diesen „Basismaßnahmen“ zählen soll, erklärte Volker Bouffier. Ob diese Frage noch rechtzeitig geklärt werden könne, sei ebenfalls unklar. Dafür müsse sich die Koalition in Berlin zunächst auf eine gemeinsame Linie einigen. Bundeskanzler Olaf Scholz erklärte am Mittwoch, Maskenpflicht und Abstandsregeln sollten auch nach dem 20. März bestehen bleiben, eine rechtliche Grundlage für die Länder werde rechtzeitig geschaffen.
17. Februar 2022, 10.45 Uhr
Laura Oehl
Laura Oehl
Jahrgang 1994, Studium der Musikwissenschaft an der Goethe-Universität Frankfurt, Journalismus-Master an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, seit Dezember 2020 beim JOURNAL FRANKFURT. Mehr von Laura
Oehl >>
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