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Ministerpräsidenten-Konferenz
Bund beschließt weitere Kontaktbeschränkungen nach Weihnachten
Mit Blick auf die Omikron-Variante haben Bund und Länder am Dienstag verschärfte Maßnahmen beschlossen. Auch in Hessen sollen diese Beschlüsse ab dem 28. Dezember umgesetzt werden. Die Regeln für private Treffen und Veranstaltungen wurden aber noch einmal angepasst.
Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder haben am Dienstag gemeinsam mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) weitere, verschärfte Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen. Dabei wird es auch für Geimpfte und Genesene zu Kontaktbeschränkungen kommen. Ziel sei es, die zu erwartende Ausbreitung der Omikron-Variante zu bremsen, erklärte Scholz am Dienstag. Obwohl die Ende November beschlossenen Maßnahmen Wirkung zeigten, sei durch Omikron mit einer weiteren Welle zu rechnen, so Scholz. Die verschärften Maßnahmen sollen ab dem 28. Dezember gelten.
Am Mittwoch äußerten sich im Anschluss an das hessische Corona-Kabinett auch Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Hessens Gesundheitsminister Kai Klose (Bündnis 90/Die Grünen) zu den Beschlüssen der Konferenz. Demnach werden diese auch in Hessen ab dem 28. Dezember umgesetzt, manche Regelungen hat das Corona-Kabinett allerdings noch einmal angepasst. Unabhängig davon appellierten Bouffier und Klose, auch an den Weihnachtsfeiertagen vorsichtig zu sein, Abstand zu halten, vor allem in Innenräumen Masken zu tragen und sich im Vorfeld von Familientreffen testen zu lassen.
Beschränkungen für Ungeimpfte bleiben
Die Beschränkungen für ungeimpfte Personen bleiben auch nach dem 28. Dezember bestehen. Damit gilt weiterhin die 3G-Regelung am Arbeitsplatz und im ÖPNV. Bei der Kultur- und Freizeitgestaltung, beispielsweise in Kinos oder Gaststätten, gilt weiterhin 2G. Dasselbe gilt für den Einzelhandel mit Ausnahme von Geschäften des täglichen Bedarfs. Je nach Infektionsgeschehen kann regional auch die 2G-plus-Regelung notwendig werden.
Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Ungeimpfte
Bei privaten Treffen – drinnen sowie draußen – an denen Ungeimpfte teilnehmen, dürfen weiterhin nur ein Haushalt und maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts zusammenkommen. Auch für Geimpfte und Genesene wird es ab dem 28. Dezember Kontaktbeschränkungen geben. Sie dürfen sich dann in Hessen im öffentlichen Raum mit maximal zehn, ebenfalls geimpften oder genesenen, Personen treffen. Kinder unter 14 Jahren zählen dabei nicht mit. Für Treffen in privaten Räumen belässt es die hessische Landesregierung, wie bisher, bei einer Empfehlung.
Kein Publikum bei Großveranstaltungen, Clubs müssen schließen
Bei überregionalen Großveranstaltungen ist ab dem 28. Dezember bundesweit kein Publikum mehr erlaubt. Weil man den Faktor „überregional“ nicht genau definieren könne, habe man diese Regelung in Hessen angepasst, so Bouffier. Demnach gelten in Hessen alle Veranstaltungen ab 250 Personen, drinnen und draußen, als Großveranstaltungen. Ab dieser Marke sind also keine Zuschauer mehr zugelassen. Das gilt auch für die Spiele der Fußball-Bundesliga. Darüber hinaus werden Clubs und Diskotheken ihre Innenräume erneut schließen müssen. Auch Tanzveranstaltungen sind vorerst nicht erlaubt. Ein Gastronomiebetrieb in den hessischen Clubs darf geöffnet bleiben.
Versammlungsverbot zum Jahreswechsel
Um die Ausbreitung des Coronavirus, und speziell der Omikron-Variante, zu bremsen, hat die Bundesregierung bereits ein Verkaufsverbot für Silvester-Feuerwerk erlassen. Zusätzlich zum „Böller-Verbot“ gilt nun an Silvester und Neujahr auch ein Verbot von An- und Versammlungen.
Impfen oberstes Gebot
Ein „ganz wichtiger Faktor im Kampf gegen Omikron“ seien laut Bundeskanzler Scholz weiterhin die Corona-Schutzimpfungen. Vor allem mit Blick auf die Omikron-Variante sei es wichtig, sich auch „boostern“ zu lassen. Die Ständige Impfkommission (Stiko) hatte am Dienstag empfohlen, die Schutzimpfung bereits drei Monate nach der zweiten Impfung auffrischen zu lassen. Das Ziel der bundesweiten Booster-Kampagne, bis Weihnachten 30 Millionen Impfungen zu verabreichen, könne erreicht werden, so Scholz. Bis Ende Januar sollen weitere 30 Millionen Menschen geboostert werden. Dann hätten drei Viertel der Bevölkerung den dreifachen Impfschutz.
Am Mittwoch äußerten sich im Anschluss an das hessische Corona-Kabinett auch Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Hessens Gesundheitsminister Kai Klose (Bündnis 90/Die Grünen) zu den Beschlüssen der Konferenz. Demnach werden diese auch in Hessen ab dem 28. Dezember umgesetzt, manche Regelungen hat das Corona-Kabinett allerdings noch einmal angepasst. Unabhängig davon appellierten Bouffier und Klose, auch an den Weihnachtsfeiertagen vorsichtig zu sein, Abstand zu halten, vor allem in Innenräumen Masken zu tragen und sich im Vorfeld von Familientreffen testen zu lassen.
Beschränkungen für Ungeimpfte bleiben
Die Beschränkungen für ungeimpfte Personen bleiben auch nach dem 28. Dezember bestehen. Damit gilt weiterhin die 3G-Regelung am Arbeitsplatz und im ÖPNV. Bei der Kultur- und Freizeitgestaltung, beispielsweise in Kinos oder Gaststätten, gilt weiterhin 2G. Dasselbe gilt für den Einzelhandel mit Ausnahme von Geschäften des täglichen Bedarfs. Je nach Infektionsgeschehen kann regional auch die 2G-plus-Regelung notwendig werden.
Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Ungeimpfte
Bei privaten Treffen – drinnen sowie draußen – an denen Ungeimpfte teilnehmen, dürfen weiterhin nur ein Haushalt und maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts zusammenkommen. Auch für Geimpfte und Genesene wird es ab dem 28. Dezember Kontaktbeschränkungen geben. Sie dürfen sich dann in Hessen im öffentlichen Raum mit maximal zehn, ebenfalls geimpften oder genesenen, Personen treffen. Kinder unter 14 Jahren zählen dabei nicht mit. Für Treffen in privaten Räumen belässt es die hessische Landesregierung, wie bisher, bei einer Empfehlung.
Kein Publikum bei Großveranstaltungen, Clubs müssen schließen
Bei überregionalen Großveranstaltungen ist ab dem 28. Dezember bundesweit kein Publikum mehr erlaubt. Weil man den Faktor „überregional“ nicht genau definieren könne, habe man diese Regelung in Hessen angepasst, so Bouffier. Demnach gelten in Hessen alle Veranstaltungen ab 250 Personen, drinnen und draußen, als Großveranstaltungen. Ab dieser Marke sind also keine Zuschauer mehr zugelassen. Das gilt auch für die Spiele der Fußball-Bundesliga. Darüber hinaus werden Clubs und Diskotheken ihre Innenräume erneut schließen müssen. Auch Tanzveranstaltungen sind vorerst nicht erlaubt. Ein Gastronomiebetrieb in den hessischen Clubs darf geöffnet bleiben.
Versammlungsverbot zum Jahreswechsel
Um die Ausbreitung des Coronavirus, und speziell der Omikron-Variante, zu bremsen, hat die Bundesregierung bereits ein Verkaufsverbot für Silvester-Feuerwerk erlassen. Zusätzlich zum „Böller-Verbot“ gilt nun an Silvester und Neujahr auch ein Verbot von An- und Versammlungen.
Impfen oberstes Gebot
Ein „ganz wichtiger Faktor im Kampf gegen Omikron“ seien laut Bundeskanzler Scholz weiterhin die Corona-Schutzimpfungen. Vor allem mit Blick auf die Omikron-Variante sei es wichtig, sich auch „boostern“ zu lassen. Die Ständige Impfkommission (Stiko) hatte am Dienstag empfohlen, die Schutzimpfung bereits drei Monate nach der zweiten Impfung auffrischen zu lassen. Das Ziel der bundesweiten Booster-Kampagne, bis Weihnachten 30 Millionen Impfungen zu verabreichen, könne erreicht werden, so Scholz. Bis Ende Januar sollen weitere 30 Millionen Menschen geboostert werden. Dann hätten drei Viertel der Bevölkerung den dreifachen Impfschutz.
22. Dezember 2021, 12.45 Uhr
Laura Oehl
Laura Oehl
Jahrgang 1994, Studium der Musikwissenschaft an der Goethe-Universität Frankfurt, Journalismus-Master an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, seit Dezember 2020 beim JOURNAL FRANKFURT. Mehr von Laura
Oehl >>
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