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Künftig dürfen in den Bädern der Stadt Frankfurt auch Frauen oben ohne schwimmen © AdobeStock/tunedin
Frankfurter Bäder
Oben-ohne-Schwimmen für alle in Frankfurt erlaubt
Die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung hat die Baderegeln gelockert: Künftig dürfen auch Frauen oben ohne schwimmen. Frankfurt folgt damit einer anderen hessischen Stadt.
Update, 3. Mai: In den städtischen Schwimmbädern in Frankfurt ist das Schwimmen mit freiem Oberkörper nun für alle erlaubt. Die Stadtverordnetenversammlung hat dies am gestrigen Donnerstag (2. Mai) beschlossen. Die neue Regel gelte laut hr, sobald die Bäder ihre Badeordnungen entsprechend angepasst haben. Zwingend notwendig bleibt aber das Tragen einer Badehose.
Frankfurter Römer-Koalition will Oben-ohne für alle in Schwimmbädern
Erstmeldung, 10. März: Dürfen in Frankfurter Schwimmbädern bald alle Menschen „oben ohne“ schwimmen? Das zumindest fordert die Römer-Koalition in einem entsprechenden Antrag. Die Stadtregierung möchte mit diesem Schritt die Gleichberechtigung unterschiedlicher Geschlechter fördern. Die Stadtverordnetenversammlung muss der Vorlage noch zustimmen.
„Dies bedeutet, dass sich in Zukunft auch weibliche oder weiblich-gelesene Personen mit unbekleideten Oberkörpern in den Frankfurter Frei- und Hallenbädern aufhalten und baden dürfen, sofern sie das möchten“, heißt es in der Mitteilung der Volt-Fraktion. Laut Antrag soll dazu das Badepersonal in Workshops geschult werden, „bei denen der Umgang mit Diskriminierung und hier im Besonderen heteronormativen Zuschreibungen thematisiert wird“.
Dementsprechend müsse auch die Haus- und Badeordnung angepasst und der Passus „Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder (Schwimmhallen, Becken der Freibäder) ist nur in üblicher Badekleidung gestattet“ um den Nebensatz „die zumindest die primären Geschlechtsmerkmale bedecken muss“ ergänzt werden.
Fall in Göttingen heizte Diskussion um Oben-ohne-Schwimmen für alle an
Die Koalition folgt damit dem Beispiel Wiesbaden, wo seit Sommer vergangenen Jahres das Schwimmen ohne Oberbekleidung in den dortigen Schwimmbädern möglich ist. Volt Frankfurt hatte zudem bereits im Mai 2023 die Schwimmbadbetreiber und die Politik aufgefordert, eine geschlechtsneutrale Badekleiderordnung einzuführen, heißt es in einer Mitteilung der Partei.
Verwiesen wird im Antrag auf einen Fall in Göttingen, bei dem eine non-binäre Person aus einem Schwimmbad verwiesen wurde, weil sie ihren Oberkörper nicht „angemessen“ bekleidet hatte und vom Schwimmbadpersonal als weiblich identifiziert wurde. Dies habe für Aufsehen gesorgt und viele Städte zum Umdenken bewegt. „Frankfurt sollte diesen Schritt als eine offene, diverse und fortschrittliche Stadt ebenfalls gehen“, heißt in der Mitteilung außerdem.
Erstmeldung, 10. März: Dürfen in Frankfurter Schwimmbädern bald alle Menschen „oben ohne“ schwimmen? Das zumindest fordert die Römer-Koalition in einem entsprechenden Antrag. Die Stadtregierung möchte mit diesem Schritt die Gleichberechtigung unterschiedlicher Geschlechter fördern. Die Stadtverordnetenversammlung muss der Vorlage noch zustimmen.
„Dies bedeutet, dass sich in Zukunft auch weibliche oder weiblich-gelesene Personen mit unbekleideten Oberkörpern in den Frankfurter Frei- und Hallenbädern aufhalten und baden dürfen, sofern sie das möchten“, heißt es in der Mitteilung der Volt-Fraktion. Laut Antrag soll dazu das Badepersonal in Workshops geschult werden, „bei denen der Umgang mit Diskriminierung und hier im Besonderen heteronormativen Zuschreibungen thematisiert wird“.
Dementsprechend müsse auch die Haus- und Badeordnung angepasst und der Passus „Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder (Schwimmhallen, Becken der Freibäder) ist nur in üblicher Badekleidung gestattet“ um den Nebensatz „die zumindest die primären Geschlechtsmerkmale bedecken muss“ ergänzt werden.
Die Koalition folgt damit dem Beispiel Wiesbaden, wo seit Sommer vergangenen Jahres das Schwimmen ohne Oberbekleidung in den dortigen Schwimmbädern möglich ist. Volt Frankfurt hatte zudem bereits im Mai 2023 die Schwimmbadbetreiber und die Politik aufgefordert, eine geschlechtsneutrale Badekleiderordnung einzuführen, heißt es in einer Mitteilung der Partei.
Verwiesen wird im Antrag auf einen Fall in Göttingen, bei dem eine non-binäre Person aus einem Schwimmbad verwiesen wurde, weil sie ihren Oberkörper nicht „angemessen“ bekleidet hatte und vom Schwimmbadpersonal als weiblich identifiziert wurde. Dies habe für Aufsehen gesorgt und viele Städte zum Umdenken bewegt. „Frankfurt sollte diesen Schritt als eine offene, diverse und fortschrittliche Stadt ebenfalls gehen“, heißt in der Mitteilung außerdem.
3. Mai 2024, 09.11 Uhr
tig/dpa
Till Geginat
Jahrgang 1994, Studium der Theater-, Film- und Medienwissenschaft an der Goethe Universität Frankfurt, seit November 2022 beim JOURNAL FRANKFURT. Mehr von Till
Geginat >>
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